Bewertung eines Arztes auf Ärztebewertungsportal

Um einen Arzt auf einem Ärztebewertungsportal zu bewerten, muss man sich i.d.R. bei dem Portal registrieren (e-Mail-Adresse), die LogIn und LogOut Daten werden ebenfalls für eine Zeitspanne von über einem Jahr registriert, also auch die IP.

Angenommen, ein Patient bewertet einen Arzt negativ (hakt die entsprechenden Felder an) und schreibt auch eine kurze Beschreibung ins Textfeld, wie die Behandlung gelaufen ist und wie der Patient sie empfunden hat, dann kann der Arzt diese Bewertung anfechten, indem er den Betreiber des Bewertungsportals kontaktiert und widerspricht.

Kann ein Patient in irgendeiner Weise rechtlich belangt werden, wenn dem Arzt die Bewertung nicht gefällt? Der Betreiber des Bewertungsportals verpflichtet sich zwar, keine personenbezogenen Daten weiterzugeben, aber mit der Einschränkung, dies beispielsweise aufgrund beispielsweise aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung doch zu tun.

Könnte der Arzt einen Patienten, der eine negative Bewertung abgibt, gerichtlich belangen und den Betreiber des Bewertungsportal mittels Anwalt oder Richter dazu bringen, die Daten des Bewerters (Patienten) herauszugeben? Als Patient hat man i.d.R. keine Beweise, und Arzthelferinnen werden sich auf die Seite ihres Arbeitgebers stellen.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Hallo erstmal

also auch die IP.

Was auch immer diese Information wert sein soll…
Und ein Arzt kann gegen falsche Kritiken durchaus vorgehen, als Vergleich ein Bericht über ein Portal, welches es (hoffentlich) besser macht: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=4887

mfg M.L.

Es geht nicht um falsche Kritik, natürlich kann jeder Bürger, nicht nur ein Arzt, gegen falsche Behauptungen vorgehen.

Die Frage ist: Ist eine Wahrheit, die nicht bewiesen werden kann, da ein Patient i.d.R. keine Zeugen bei sich aht, juristisch gleichgesetzt mit einer Unwahrheit?