Hallo eBayer,
wer hat Erfahrungen mit negativen Bewertungen?
Also ich meine die, wo der Käufer z.B. alles ordentlich abgewickelt
hat, (sofort bezahlt, Kontaktaufnahme ok) und dann läuft durch das
Verschulden des Verkäufers etwas schief. Der liefert z.B. nicht.
Jetzt bekommt er vom Käufer eine negative Bewertung. Der Käufer hat
aber Anspruch auf eine positive, da er alles korrekt abgewickelt hat.
Der Verkäufer bewertet aber automatisch auch negativ.
Die Bewertung ist in diesem anonymen Medium Internet-Auktion die
einzige Möglichkeit, die Seriösität & Kreditwürdigkeit eines
Mitgliedes festzustellen.
Also sehe ich hier folgendes :
- Der Anspruch auf Bewertung dürfte einklagbar sein.
- in dem oben genannten Beispiel macht sich der Verkäufer
schadenersatzpflichtig. Ist hier vermutlich imaginär, wertmässig
nicht zu beziffern. Aber ein Urteil auf Änderung muss dann von eBay
umgesetzt werden. Und die Gerichtskosten & Anwaltskosten sind dann
von Verkäufer zu zahlen.
Liege ich da falsch?
Wann verjährt der Anspruch auf Änderung der Bewertung ? 30 Jahre?
Wer kann fachlich kompetent kommentieren?
Danke und Gruss
T-Bird
Hi
Es gibt keine Bewertungspflicht, du hast überhaupt keinen Anspruch darauf bewertet zu werden. Bewertungen, ob gut oder schlecht sind freiwillig. Aus einer gegebenen Bewertung könnte sich ein Anspruch (auf Löschung/Änderung) ergeben, aus KEINER Bewertung ergibt sich NICHTS.
HH
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Hallo!
Es gibt keinen Zwang, Bewertungen abzugeben. Gibt jemand eine Bewertung ab, macht er das nach seinen eigenen ins Belieben gestellten Kriterien. Die Bewertungen sind ungefähr so objektiv wie die Sternchen bei www. Von daher ist man auf diesem Gebiet mit Anwälten und Rechtsweg auf dem Holzweg.
Ebay ist ein riesiger Flohmarkt. Der Spaßfaktor sollte ganz weit oben angesiedelt sein. Eine Menge Leute, die Ebay irrigerweise als Existenzgrundlage ansehen, schräge Vögel, kleine Gauner und Paragraphenreiter können der an sich guten Sache den Reiz nehmen.
Das war jetzt gewiß nicht die gewünschte Kompetenz, aber meine Sicht der Dinge. Wem diese Sicht nicht paßt, steht der Rechtsweg offen. Ladungsfähige Anschrift teile ich auf Anfrage mit.
Gruß
Wolfgang
m. E. ja, wenn falsche Tatsachen behauptet werden
Hallo,
ich habe im Moment einen ähnlichen Fall. Bei mir hat der Verkäufer ein Buch trotz sofortiger Zahlung erst nach über 8 Wochen geschickt.
Er war immer der Meinung, ich hätte nicht überwiesen, habe aber den Beleg hier.
Nun habe ich das Buch und habe ihn negativ bewertet.
Dies hat er mir gegenüber aus Rache auch getan. Allerdings mit der Behauptung, ich hätte erst auf seine Mahnung hin überwiesen.
Ich bin der Meinung, da es sich um eine falsche Behauptung handelt, die „meinen Ruf“ bei eBay nicht gerade gut aussehen lässt, hätte ich auf jeden Fall einen Unterlassungsanspruch.
An die anderen Experten:
Würde eine einstweilige Verfügung Sinn ergeben?
Was sagen die Straftatbestände dazu? Falsche Tatsachen über einen anderen behaupten, dürfte doch auch einer sein, oder?
Mathias
Kommentar zur Bewertung
Hallo,
Bei eBay kannst du Kommentare zu deinen erhaltenen Bewertungen abgeben.
Außerdem hab ich mal gesehen, daß jemand sämtliche negativen, die er unrechmäßig erhalten hatte, auf seiner Homepage ausführlich kommentiert hat.
Gruß
Sticky
Das ist schon klar. Mache ich auch regelmäßig, denn bis jetzt waren es bei mir immer negative Bewertungen nur aus Rache.
Aber trotzdem ist es erstmal negativ und die Prozentzahl der positiven Bewertungen sind entsprechend auch.
Wie soll das funktionieren mit der ausführlichen Kommentierung? Den Link in die Antwort auf die Bewertung schreiben?
Mathias
genau so
Wie soll das funktionieren mit der ausführlichen
Kommentierung? Den Link in die Antwort auf die Bewertung
schreiben?
Hallo Mathias,
Genau so hab ich es gesehen. Als Kommentar stand da:
„Rachebewertung. Details unter www.xxx.xxx“
Gruß
Sticky
Wobei Ebay glaub in seinen Regeln doch Links in der Bewertung verbietet? Ich hab da zumindest sowas im Hinterkopf… Ich habe das ganze auf meiner MICH-Seite zusammengefasst, und entsprechenden Hinweis im Bewertungskommentar abgegeben. („Rachebewertung - siehe meine MICH-Seite“)
Hallo TeeBird,
ich halte den Klageweg hier für völlig überzogen.
Mir ist sowas gelegentlich auch schon passiert, aber ich habe dann einfach einen entsprechend sachlichen aber deutlichen Kommentar reingesetzt. Bei Leuten, bei denen ich bieten will, finde ich die Kommentare auf die Negativbewertungen immer am informativsten - wenn die unverschämt sind, dann vermute ich, daß die Negativbewertung zu Recht vergeben wurde und wenn dort eine sachliche Begründung steht dann vermute ich, daß die andere Partei einfach überzogene Erwartungen hatte oder selbst nicht ganz koscher ist.
Warum muß immer jede Kleinigkeit gerichtlich geklärt werden?
Grüße
Gordie
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