zu meiner Eigentumswohnung im 1. Stock eines 4-Familienhaus gehört eine Gartenanteil von ca.40 qm. Nun will mir der Besitzer der Wohnung im EG diesen Anteil unter Umständen abkaufen. Hat jemand vielleicht eine Idee wie ein solcher Anteil preislich zu bewerten ist?
bei 40 qm und einem Preis für Gartenland von … Cent sind die Nebenkosten des Verkaufs um ein deutliches höher als der Wert selbst. Verpachte es für ein guten Preis. Das sind 30 Minuten Arbeit für einen Vertrag und zweimal im Jahr Kontoauszüge kontrollieren.
In der Teilungserklärung ist die Aufteilung der Immobilie beschrieben.
In der Regel auch die Nutzungsrechte. Sie läßt sich nur einstimmig ändern. Dazu muss jeder Miteigentümer eine notarielle Erklärung abgeben.
Es sei denn, beim Erstellen der Teilungserklärung ist eine spätere Zuteilung von Sondernutzungsrechten vorgesehen, was hin und wieder bei Autostellplätzen passiert, weil der Umwandler noch nicht weiß, wieviel Stellplätze die einzelnen Käufer später mal brauchen / sich leisten können.
Erfahrungsgemäß gehe ich davon aus, dass Wohnung und Gartenanteil fast untrennbar miteinander verbunden sind - und nur mit enormen Aufwand voneinander zu trennen sind.
Gruß Norbert
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