Bewertung Grundbuchauszug

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein Grundbuchauszug weist auf einem Blatt eine Grundschuld von fast 600.000 Euro auf. Diese Grundschuld erstreckt sich über 1 - damals noch ungenutztes- Grundstück, das mittlerweile aber mit 1 Doppelhaus bzw. 2 Doppelhaushälften bebaut ist. Eine dieser Doppelhaushälften steht nun zum Verkauf.

Wie ist die o. a. Grundschuld zu bewerten? Die Gesamtsumme setzt sich zusammen aus der im Jahre X eingetragenen Hauptsumme (94 %) und einer 5 Jahre später (vermutlich durch Auflassung) eingetragenen neuen Grundschuld in Höhe von 6 %.

Was passiert nun, wenn eines der beiden mittlerweile auf dem Grundstück befindlichen Doppelhäuser - natürlich incl. Grundstück - verkauft wird? Werden dann 2 separate Grundbuchauszüge erstellt? Was passiert mit der eingetragenen Grundschuld? Nehmen wir an, die Grundstücke seien unterschiedlich groß. Wird entsprechend prozentual nach Grundfläche auch die Grundschuld umgerechnet?

Gibt es etwas, worauf ein potenzieller Käufer achten müsste?

Danke vorab für sachkundige Antwort :smile:
Kirsten

Hallo KirstenK,

mal angenommen, ein Grundbuchauszug weist auf einem Blatt eine
Grundschuld von fast 600.000 Euro auf.
Wie ist die o. a. Grundschuld zu bewerten? Die Gesamtsumme
setzt sich zusammen aus der im Jahre X eingetragenen
Hauptsumme (94 %) und einer 5 Jahre später (vermutlich durch
Auflassung) eingetragenen neuen Grundschuld in Höhe von 6 %.

Bis hierhin alles in Ordnung. („Auflassung“ und „Grundschuld“ haben nichts miteinander zu tun.)

Was passiert nun, wenn eines der beiden mittlerweile auf dem
Grundstück befindlichen Doppelhäuser - natürlich incl.
Grundstück - verkauft wird? Werden dann 2 separate
Grundbuchauszüge erstellt? Was passiert mit der eingetragenen
Grundschuld? Nehmen wir an, die Grundstücke seien
unterschiedlich groß. Wird entsprechend prozentual nach
Grundfläche auch die Grundschuld umgerechnet?

Wie immer, es kommt darauf an. Wie wird geteilt? Jedes Haus ein eigenes Grundstück? Oder Wohnungs- und Teileigentum?

Aber egal, bei einem Verkauf gibt es zum Schluß zwei separate Grundbuchblätter. Und wenn ich der Käufer wäre, dann würde ich nur lastenfrei kaufen, d. h. ohne jegliche Grundschuld. Was der Verkäufer dann macht, wäre mir egal. (Möglicherweise gibt es beim Verkäufer keine Probleme.)

Gibt es etwas, worauf ein potenzieller Käufer achten müsste?

Wie wird geteilt (siehe oben)? Welche „Gemeinsamkeiten“ verbleiben (Das sollte alles im Kaufvertrag geklärt werden.) Auf Zuwegung, Erschließung, Ver- und Entsorgung achten.

Eine sachkundige Person für den konkreten Fall zuziehen, „so allgemein“ kann hier nicht alles abgehandelt werden.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo KirstenK,

mal angenommen, ein Grundbuchauszug weist auf einem Blatt eine
Grundschuld von fast 600.000 Euro auf.
Wie ist die o. a. Grundschuld zu bewerten? Die Gesamtsumme
setzt sich zusammen aus der im Jahre X eingetragenen
Hauptsumme (94 %) und einer 5 Jahre später (vermutlich durch
Auflassung) eingetragenen neuen Grundschuld in Höhe von 6 %.

Bis hierhin alles in Ordnung. („Auflassung“ und „Grundschuld“
haben nichts miteinander zu tun.)

Die Ex-Frau und ehem. Miteigentümerin hat im angenommenen Fall ihren Anteil an den Mann (= aktueller Verkäufer) abgegeben (das nennt man doch Auflassung, oder?) Der wiederum hat dann für sie einen Betrag X aufgenommen und an sie ausgezahlt, der als weitere Grundschuld in den Grundbuchauszug aufgenommen wurde. Das meinte ich mit meinem Hinweis „vermutlich durch Auflassung“.

Was passiert nun, wenn eines der beiden mittlerweile auf dem
Grundstück befindlichen Doppelhäuser - natürlich incl.
Grundstück - verkauft wird? Werden dann 2 separate
Grundbuchauszüge erstellt? Was passiert mit der eingetragenen
Grundschuld? Nehmen wir an, die Grundstücke seien
unterschiedlich groß. Wird entsprechend prozentual nach
Grundfläche auch die Grundschuld umgerechnet?

Wie immer, es kommt darauf an. Wie wird geteilt? Jedes Haus
ein eigenes Grundstück? Oder Wohnungs- und Teileigentum?

Nein, nein, auch im Grundbuchauszug (eine Blattnummer) sind schon 2 Grundstücke separat beziffert - diese Grundstücke gehören zu den beiden Doppelhaushälften, von denen nun eines incl. des Grundstücks darunter verkauft wird.

Aber egal, bei einem Verkauf gibt es zum Schluß zwei separate
Grundbuchblätter.

Okay. Aber wie wird die Höhe der Grundschuld auseinandergerechnet, die ja im aktuellen Grundbuchauszug zusammengefasst ist. Auf Basis der Grundstücksfläche und dann prozentual?

Und wenn ich der Käufer wäre, dann würde ich

nur lastenfrei kaufen, d. h. ohne jegliche Grundschuld.

Genau das hat der potenzielle Käufer ja auch vor. Unter welchen Umständen bliebe eine Last denn eingetragen und würde vom neuen Eigentümer übernommen? Könnte Erbpacht so etwas sein?

Gibt es etwas, worauf ein potenzieller Käufer achten müsste?

Wie wird geteilt (siehe oben)? Welche „Gemeinsamkeiten“
verbleiben (Das sollte alles im Kaufvertrag geklärt werden.)
Auf Zuwegung, Erschließung, Ver- und Entsorgung achten.

Es ist ja möglich, dass beide Doppelhaushälfte sich aus einer Zisterne bedienen oder eine Sat-Schüssel auf dem Dachboden von DHH A steht, die aber von DHH B mitgenutzt wird - meinst du so etwas? Muss der potenzielle Käufer etwas Derartiges eigentlich akzeptieren?

Eine sachkundige Person für den konkreten Fall zuziehen, „so
allgemein“ kann hier nicht alles abgehandelt werden.

Jo, so will der Käufer das auch machen! :smile:

Gruß
Jörg Zabel

Gruß zurück
Kirsten

Hallo KirstenK,

Nein, nein, auch im Grundbuchauszug (eine Blattnummer) sind
schon 2 Grundstücke separat beziffert - diese Grundstücke
gehören zu den beiden Doppelhaushälften, von denen nun eines
incl. des Grundstücks darunter verkauft wird.

Okay. Aber wie wird die Höhe der Grundschuld
auseinandergerechnet, die ja im aktuellen Grundbuchauszug
zusammengefasst ist. Auf Basis der Grundstücksfläche und dann
prozentual?

Gar nicht. Im Prinzip ist die Sache ganz einfach. Das eine Grundstück wird lastenfrei übertragen (verkauft). Damit bekommt der Käufer unbelastetes Grundeigentum.
Die Gläubigerbank „muß“ dieses Grundstück aus der Haft entlassen.
Für die Grundschuld haftet nur noch das „übrigbleibende“ Grundstück.

Soweit die Theorie. Der Teufel steckt wie immer im Detail. Wichtig könnte hier sein, welche tatsächlichen Verbindlichkeiten noch bestehen. Und welchen Wert die „verbleibende“ Doppelhaushälfte hat. Und auch was mit dem zu zahlenden Geld geschieht. Danach wird die Gläubigerbank ihre Entscheidung treffen.

Ein sehr einfaches Beispiel: Wert beider Häuser 600.000 Euro. Noch offener Kredit 600.000 Euro. Verkauf eines Hauses für 300.000 Euro. Erlös geht direkt an die Bank um den Kredit zu tilgen. Alles in Butter.

Genau das hat der potenzielle Käufer ja auch vor. Unter
welchen Umständen bliebe eine Last denn eingetragen und würde
vom neuen Eigentümer übernommen? Könnte Erbpacht so etwas
sein?

„Erbpacht“ (Erbbaurecht) ist etwas ganz anderes.

Es ist ja möglich, dass beide Doppelhaushälfte sich aus einer
Zisterne bedienen oder eine Sat-Schüssel auf dem Dachboden von
DHH A steht, die aber von DHH B mitgenutzt wird - meinst du so
etwas? Muss der potenzielle Käufer etwas Derartiges eigentlich
akzeptieren?

Das ist Verhandlungssache. Es richtet sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten und einer möglichen Einigung zwischen den Eigentümern der beiden Doppelhaushälften.

Gruß
Jörg Zabel