Bewertung im Internet

Wenn jemand z.B. ein Rad nach einem Unfall zur Reparatur einem Fahrradhändler bringt und der sagt, dass die Reparatur 170.- Euro kostet, weil die Felge ausgetauscht werden muss. Der jemand möchte das nicht und geht zu einem anderen Fahrradhändler ganz in der nähe und der repariert das Rad für 50.- Euro – die Felge musste er nicht wechseln. Kann dann der jemand eine schlechte Bewertung im Internet für die erste Firme abgeben, wo er schreibt, dass der erste Händler 170.- Euro haben wollte und zweite nur 50.- Euro. Kann man die zweite Firma aufführen mit Anschriften? Oder sollte man das lassen? Kann man ein Abmahnverfahren kriegen oder so was?

Vielen Dank,

Dirk

Ich würde das lassen!
Es ist ja meines Erachtens nach die Sache des Händlers welchen Preis er nimmt. Der Kunde entscheidet imemrnoch ob der das machen möchte oder nicht. Und wenn kein Kunde auf das Geschäft eingeht wird er es merken, dass er den Preis viel zu hoch ansetzt. Aber ihn so zu bewerten???.. Immerhin ist er ja noch nicht in Aktion getreten und Beweise in Form einer Quittung hast du auch nicht…

Finger weg davon, sonst kann das böse nach hinten losgehen.
Meine Meinung!