Wenn jemand z.B. ein Rad nach einem Unfall zur Reparatur einem Fahrradhändler bringt und der sagt, dass die Reparatur 170.- Euro kostet, weil die Felge ausgetauscht werden muss. Der jemand möchte das nicht und geht zu einem anderen Fahrradhändler ganz in der nähe und der repariert das Rad für 50.- Euro – die Felge musste er nicht wechseln. Kann dann der jemand eine schlechte Bewertung im Internet für die erste Firme abgeben, wo er schreibt, dass der erste Händler 170.- Euro haben wollte und zweite nur 50.- Euro. Kann man die zweite Firma aufführen mit Anschriften? Oder sollte man das lassen? Kann man ein Abmahnverfahren kriegen oder so was?
Vielen Dank,
Dirk