Bewertung meines Arbeitszeugnisses - Hilfe!

Hallo alle zusammen,

ich brauche Eure Hilfe!Aufgrund von Umstrukturierungen wird meine Abteilung ab Juni 2010 aufgelöst und ich werde meinen Arbeitsplatz verlieren. Aus diesem Grund habe ich auf Wunsch ein Zwischenzeugnis bekommen. Ich würde gern Ihre Meinung dazu haben, da ich total unsicher bin. Ist das folgende Zeugnis so gut, wie es auf den ersten Blick aussieht? Fehlt etwas? Kann irgendetwas negativ gedeutet werden?

Ich würde mich über hilfreiche Tipps und Kritik sehr freuen!
Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße!

Zwischenzeugnis

Herr Diplom-Ingenieur/Diplom-Wirtschaftsingenieur XXX, geboren am xxx in xxx, trat am 01.04.2006 in unser Unternehmen ein. Die xxx GmbH als 100%-iges Tochterunternehmen der xxxAG ist eine der führenden Vertriebsgesellschaften für Kohlenstoffprodukte in Deutschland. Nach kurzer Einarbeitung übernahm er als Gebietsverkaufsleiter im Bereich Prozessfeuerung die Verantwortung für die Erreichung der gesetzten Umsatzziele und die bedarfsgerechte Kundenbetreuung in den ihm zugewiesenen Marktsegmenten der Asphaltmisch-, Trocknungs- und Zementindustrie.

Das Aufgabengebiet von Herrn xxx umfasst folgende Bereiche:

Aufgabenschwerpunkte:

. Ausweitung des Bestandskundengeschäfts, Aktionen zur
Vertragsverlängerung sowie die Planung und Durchführung von
strategischen Maßnahmen zur Kundengewinnung
. Betreuen der vorhandenen Schlüsselkunden in allen Produktfragen
sowie in wirtschaftlichen Fragestellungen
. Schriftverkehr im Zusammenhang mit Problemlösungen beim Kunden
. Eigenständige oder unterstützende Verhandlungen von
Vertragsabschlüssen und -veränderungen sowie Sonderkonditionen
. Durchführung und Abschluss von Angebotsverhandlungen
. Ausarbeiten individueller Angebotsmodelle
. Erstellen von gesamtheitlichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen
. Akquise und Beratung von Industriekunden in den o.g. Bereichen
. Ausführen und Bewerten von Marktanalysen sowie intensive
Wettbewerbsbeobachtung
. Technische Anwendungsberatung der Kunden
. Eigenverantwortliches Erstellen von Besuchsfrequenzen
. Erstellen vertrieblicher Reportings
. Teilnahme an Messen

Durch seine sehr umfassenden theoretischen und praktischen Kenntnisse, die weit über das tägliche Aufgabengebiet hinausreichen, hat sich Herr XX. schnell in die ihm gestellten Aufgaben eingearbeitet. Herr XX ist stets hoch motiviert und realisiert die gesetzten Ziele beharrlich. Er zeigt stets Initiative, Fleiß und Eifer. Hierbei setzte er sich auch mit neuen und komplexen Sachverhalten auf eine unvoreingenommene und konstruktive Weise auseinander. Er stellt fachlich hohe Anforderungen an sich, die er jederzeit voll erfüllt. Herr XX ist ein ausdauernder und belastbarer Mitarbeiter, der auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen alle Aufgaben stets gut bewältigt. Seine Arbeitsweise ist jederzeit in hohem Maß von Eigenständigkeit und Zuverlässigkeit geprägt.

Herr XX erledigt die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Besonders hervorzuheben ist, dass Herr …. maßgeblich dazu beigetragen hat, das Akquisitions- und Marktpreispotenzial des ihm zugeordneten Verkaufsgebietes voll auszuschöpfen. Dies liegt vor allem in seinen hervorragenden Kundenkontakten begründet. Herr XX ist in der Lage, diese sehr rasch aufzubauen und anschließend sorgfältigst zu pflegen. Die sehr gute Qualität seiner Arbeit äußert sich in der hohen Zufriedenheit der betreuten Kunden.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist stets vorbildlich. Gegenüber unseren Kunden und Geschäftspartnern tritt er stets höflich, sicher und kompetent auf. Loyalität und grundlegende Wertschätzung sind ihm Handlungs-maxime.

Dieses Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Herrn XX ausgestellt.

Hi,

nachdem ich am Anfang echt stockte und mir das oberste Drittel einige Male durchlesen musste, dann aber den Rest realisierte, würde ich es als gutes (vor allem EHRLICHES) 2er-Zeugnis (also eigentlich ideal zum Bewerben) einstufen.

Wenn die Tätigkeiten vollständig aufgezählt und hierarchisch von wichtig absteigend zu unwichtig sortiert sind, dann passt es.

Gruß
Guido

Hallo Guido, vielen vielen dank für deine schnelle Antwort! du hast mir schon viel geholfen. Vg, Udo

Das ist ein qualifiziertes Zeugnis und geht m.E. sogar eher in die 1er Richtung, da eine Reihe wiederholter und nicht mehr überbietbarer Superlative verwendet wird.

Hi, Vielen Dank für die Antwort. Vg, Udo

Kleine Begriffserläuterung

Das ist ein qualifiziertes Zeugnis

Natürlich ist es das, da nicht nur Art und Dauer der Tätigkeit genannt sind.

Ein „qualifiziertes“ Zeugnis hat nichts damit zu tun, dass der Aussteller wusste, was er tut!
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html

und geht m.E. sogar eher in
die 1er Richtung, da eine Reihe wiederholter und nicht mehr
überbietbarer Superlative verwendet wird.

Und mindestens ebenso oft trifft das nicht zu.

Aber das wäre Haarspalterei, wichtig ist, dass man sich damit absolut problemlos bewerben kann und auch sollte.

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Hallo,

Jung (Personalwirtschaft, Verlag Oldenbourg) differenziert den Begriff des qualifizerten Zeugnisses in die Bestandteile:

Geschäftsbogen mit Anschrift
Überschrift (End- oder Zwischenzeugnis)
Persönliche Daten
Entritt, Austritt
Tätigkeitsbeschreibung (chronologisch)
Kenntnisse und Erfahrungen
Beurteilung der Leistungen
Besuchte Fortbildungen
ggf. Beurteilung der Führung gegenüber Mitarbeitern, Vorgestezten
Beurteilung der Führungsfähigkeit
Angabe über Aufklösung d. Arbeitsverhältnisses
Schlussformel mit Bedauern über Aussscheiden, Dank, Glückwünsche
Austellungsort, Datum und Unterschrift.

Jung erwähnt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Objektivität, insofern meine ich doch, dass der Aussteller wissen sollte, was er schreibt und wie es gelesen und verstanden werden kann.

Ich selbst würde bei der Leistungsbeurteilung noch darauf eingehen, welchen spezifischen Anforderungen der Stelleninhaber ausgesetzt war, z.B. Stress, Flexibilität, Komplexität, Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Innovationsfähigkeit, Kreativität etc.

Oh man
Hi!

Geschäftsbogen mit Anschrift

Und den erkennst Du aus dem UP?

Wow! *lol*

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Hallöle,

Jung (Personalwirtschaft, Verlag Oldenbourg)…

Jung erwähnt die Verpflichtung des Arbeitgebers…

Und Jung hat auch die gesetzliche Grundlage formuliert sowie verabschiedet und somit die Begrifflichkeit an sich definiert?

Wer ist Jung?

Das, was Du hier ins Spiel bringst, hat mit „qualifiziertem Zeugnis“ nicht so irre viel zu tun.
Es ist eher die Liste dessen, was ein „korrektes“ Zeugnis ausmacht, das im Zweifel auch einklagbar wäre.

Servus
Pinky

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