Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf eine GmbH, die auschliesslich in Ihren Anlagevermögen eine Solaranlage hält (dessahalb als gewerblich eingestuft wird und desshalb garnicht ‚vermögensverwaltend‘ ist) von Finanzamt bewertet wird.
Konkret frage ich mich ob für das Ertragswertverfahren (was ich mal annehme) das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (denke ich eigentlich) oder in irgendeiner Art und Weise nur die Roherträge, also i. W. die Vergütung für den eingespeisten Strom herangezogen werden, um den mit dem Kapitalisierungsfaktor abzüglich den Verbindluchkeiten den Wert zu ermitteln.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe!