Hallo,
ich war nun für 1 Jahr (befristet) in einer Abteilung, und hab nach diesem Jahr in einer andere Abteilung der selben Firma gewechselt.
Mein Chef meinte ich bekomme ein „gutes“ Arbeitszeugnis, ich hatte mit ihm ein Beurteilungsgespräch welches recht positiv verlief. Hier wurde ich von ihm gut bewertet, und anhand dieser Bewertung wurde von der Personalabteilung ein Arbeitszeugnis geschrieben:
Herr … setzte seine umfassenden Fachkenntnisse während seiner Beschäftigung sehr erfolgreich ein. Aufgrund seiner enormen Auffassungsgabe arbeitete er sich stets sehr schnell in neue Problemstellungen ein und durchdrang auch komplexe Arbeitsabläufe vollständig. Den Anforderungen und Belastungen seines täglichen Arbeitsaufkommens war er jederzeit sehr gut gewachsen.
Seine Aufgaben erledigte Herr … stets mit äuerster Sorgfalt und größter Effizienz. Hervorzuheben sind sein besonderes Engagement und seine Eigeninitiative. MIt seinen Leistungen waren wir stets sehr zufrieden.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war immer sehr vorbildlich. Im Kontakt mit unseren Geschäftspartnern verstand er es, zu jeder Zeit eine vertrauensvolle und offene Atmosphäre zu schaffen. Er förderte so stets aktiv die sehr gute Zusammenarbeit. Seine positive Ausstrahlung und sein gewinnendes Auftreten machten Herrn … innerhalb und außerhalb unseres Hauses zu einem in jeder Hinsicht sehr geschätzen Verhandlungspartner.
Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Zum 01.05.2012 wird Herr … in unserem Unternehmen als Sachbearbeiter in der Abteilung Einkauf angestellt.
Wir bedanken uns für die stets guten Leistungen und hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
Brettbeschreibung:
Bei Fragen zu Arbeitszeugnissen bitte den kompletten Zeugnistext (Name und Firma natürlich ausgeixt, aber mit Ein- und Austrittsdatum) posten (siehe http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/1227/2027); die Bewertung gleicht ansonsten einem Blick in die Kristallkugel bzw. dem Stochern im Nebel.
S.J.
Hi,
alles klar, hab dir eine E_mail geschrieben.
VIele Grüße,
Hallo Nebox,
das beschriebene Arbeitszeugnis ist sehr positiv. Es sind keine versteckten Anmerkungen zu sehen. Meinereiner kann das als ehemaliger Verwaltungsleiter einer großen, deutschen Behörde beurteilen.
Liebe Grüße
Stefan
Herr … setzte seine umfassenden Fachkenntnisse während
seiner Beschäftigung sehr erfolgreich ein.
Leider können keine konkreten Beispiele genannt werden - weil es keine gibt.
Aufgrund seiner
enormen Auffassungsgabe arbeitete er sich stets sehr schnell
in neue Problemstellungen ein und durchdrang auch komplexe
Arbeitsabläufe vollständig.
Dabei blieb es jedoch, eine praktische Lösung wurde nicht gefunden.
Den Anforderungen und Belastungen
seines täglichen Arbeitsaufkommens war er jederzeit sehr gut
gewachsen.
Wenn es selbstverständlich wäre, müssten wir es nicht extra formulieren.
Seine Aufgaben erledigte Herr … stets mit äuerster Sorgfalt
und größter Effizienz. Hervorzuheben sind sein besonderes
Engagement und seine Eigeninitiative. MIt seinen Leistungen
waren wir stets sehr zufrieden.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und
Mitarbeitern war immer sehr vorbildlich.
Die Geschäftspartner/Kunden stehen normalerweise an erster Stelle, nicht so bei Hernn…
Im Kontakt mit
unseren Geschäftspartnern verstand er es, zu jeder Zeit eine
vertrauensvolle und offene Atmosphäre zu schaffen. Er förderte
so stets aktiv die sehr gute Zusammenarbeit. Seine positive
Ausstrahlung und sein gewinnendes Auftreten machten Herrn …
innerhalb und außerhalb unseres Hauses zu einem in jeder
Hinsicht sehr geschätzen Verhandlungspartner.
Quatschen konnte er gut und Stimmung verbreiten - und andere von der Arbeit abhalten.
Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der
vereinbarten Dauer. Zum 01.05.2012 wird Herr … in unserem
Unternehmen als Sachbearbeiter in der Abteilung Einkauf
angestellt.
Wir bedanken uns für die stets guten Leistungen und hoffen auf
eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
Wenn man’s genau nimmt sind manche Aussagen mindestens zweischneidig - oder nur unglücklich formuliert.
Gruß, Noi
Blödsinn
Hi!
Meinereiner kann das
als ehemaliger Verwaltungsleiter einer großen, deutschen
Behörde beurteilen.
Nö, kannst Du nicht, weil der gesamte Kontext fehlt.
Gruß
Guido
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