Bewertung von Aktien des Anlagevermögens

Hallo Leute!

Ich hoffe, ihr könnt mir bei folgender Aufgabe helfen:

(1) Die Vermögensverwaltungsgesellschaft Wert KG kauft zu Beginn des Jahres 2006 ein Aktienpaket zum Preis von 18 MEUR. Die vermittelnde Bank erhält eine Provision von 2 MEUR. Die Wert KG betrachtet zählt die neu erworbenen Aktien zum Anlagevermögen. Mit welchen Wertansatz ist diese Vermögensposition am 31.12.2006 zu aktivieren, wenn sich für diesen stichtag ein Börsenkurs für das Aktienpaket von 24 MEUR ergibt?

Dass die Aktien aufgrund des Niederstwertprinzips nicht zu 24 MEUR angesetzt werden dürfen, ist mir klar. Aber was ist mit der Provision? Mit ansetzen, also zu 20 MEUR oder außen vor lassen, also 18 MEUR??

(2) Der Tageswert am 31.12.2006 beträgt jetzt 15 MEUR. Welcher Betrag ist zu aktivieren?

15 MEUR oder 17 MEUR?

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

Hallo,

zunächst einmal wäre die Angabe des Rechenwerks, innerhalb dessen die Abbildung erfolgen soll, hilfreich. Handelt es sich um das HGB, die IFRS oder gar die US-GAAP ?. Ich gehe mal vom HGB aus.

(1) Die Vermögensverwaltungsgesellschaft Wert KG kauft zu
Beginn des Jahres 2006 ein Aktienpaket zum Preis von 18 MEUR.
Die vermittelnde Bank erhält eine Provision von 2 MEUR. Die
Wert KG betrachtet zählt die neu erworbenen Aktien zum
Anlagevermögen. Mit welchen Wertansatz ist diese
Vermögensposition am 31.12.2006 zu aktivieren, wenn sich für
diesen stichtag ein Börsenkurs für das Aktienpaket von 24 MEUR
ergibt?

Grundsätzlich gilt § 253 HGB.

http://bundesrecht.juris.de/hgb/__253.html

Aber was ist mit der Provision? Mit ansetzen, also zu 20 MEUR oder
außen vor lassen, also 18 MEUR??

Auch hier gilt zunächst der § 253 HGB und die Provisionen stellen
Anschaffungsnebenkosten dar.

VG
Sebastian

Erstmal vielen Dank für die Antwort. Grundlage ist das HGB, richtig.

Demnach würde ich in Aufgabenteil (2) 17 MEUR ansetzen? Provisionen sind bei Aktienkäufen demnach immer zu aktivieren oder gibt es Ausnahmen?