Bewertung von Arbeitsleistungen bei Scheidung

Hallo,

habe mal irgendwo gehört, dass erbrachte Arbeitsleistungen im Falle einer Scheidung auch bewertet werden wie ein Geldbetrag, der beispielsweise bei einem Hausbau eingebracht wurde.
Kann mir jemand sagen, wo ich hier ein entsprechendes Urteil dazu finde?

Im Voraus vielen Dank.
LG
Goliath1999

Hallo
das weiss ich Leider nicht…
LG Sandy

Hallo, leider kann ich dir nicht sagen, wo du ein entsprechendes Urteil findest.

Bei mir ist es letztes Jahr nicht zu einer Vergütung meiner Arbeitsleistung am Hausbau gekommen.Das wäre ja eine Unsumme, denn wir haben wirklich fast alles allein gemacht. Ich habe lediglich die Hälfte des Betrags erhalten, der nach Abzug aller Restschulden als „schon abgezahlt“ galt.

Man kann aber für alles eine außergerichtliche Vereinbarung treffen.

Liebe Grüße, Ralle

hallo,
hab ich noch nie gehört,das das bei einer Scheidung wichtig ist,ob jemand gut oder weniger gut arbeitet,es geht ja auch nur darum,weiviel du verdienst wegen Unterhalt.

lisa

hallihallo.
leider kann ich dir dazu keinen rat geben, sorry. aber ich hoffe andere haben einen tip für dich parat.

gruß yvi

sorry, aber da ha ich keine ahnung von

Hallo Goliath,
einen Urteilspruch hierzu kann ich dir nicht nennen, aber ich weiss aus meiner eigenen Scheidung, dass mein Exmann damals die Arbeitsleistung beim Hausbau berechnen wollte, so dass sich der Zugewinnausgleich erhöht hätte. Meine Anwältin sagte mir, sofern der Ehegatte bereits einen Betrag als Abfindung bzw. in meinem Fall als Zugewinnausgleich in annehmbarer Höhe erhält, hat er keinen Anspruch mehr auf irgendwann erbrachte Arbeitsleistungen. Sollte der Ehegatte jedoch komplett leer ausgehen, so kann er erbrachte Arbeitsleistungen bei der Scheidung geltend machen.
Viel Glück

Hallo,
da kann ich Dir leider nicht helfen.
Gruß C.Z.

Hallo Patrizia1964,
danke für Deine Antwort.
Im vorliegenden Fall ist die Ehefrau alleinige Besitzerin des Hauses (von den Eltern bereits vor 10 Jahren an sie überschrieben). Es wurde aber vor Bezug erheblich umgebaut und dadurch ist der Wert deutlich gestiegen. Der Ehemann hat hier sehr viel in Eigenarbeit geleistet, da er selbst Handwerker ist. Die Ehe besteht noch keine 2 Jahre. Weißt Du wie so eine Berechnung erfolgen würde, es gibt ja keinen Stundennachweis dafür.
Vielen Dank für Deine Antwort.
LG Goliath1999

Ich kenne kein Urteil,

Die Arbeitsleistung führt aber zu einem Zugewinn, der wiederum bei der Scheidung aufgeteilt wird.

Sorry, mehr weiß ich nicht.

Gruß
EJM

Hallo Goliath,
ich kann dir da keine Berechnungsgrundlagen nennen, da ja mein Exmann keine Arbeitsstunden berechnen konnte. Bei uns lief es damals vor 25 Jahren ähnlich. Haus und Grundstück haben mir meine Eltern geschenkt, mein Exmann hat aber während der Bauphase viel mitgearbeitet und später auch wieder renoviert. Allerdings ist durch Renovierungsmaßnahmen und Dachausbau der Wert des Hauses enorm gestiegen und er erhielt daraus einen höheren Zugewinnausgleich, deshalb konnte er die Arbeitsleistung nicht anrechnen, weil ja ohne Arbeitsleistung auch keine Wertsteigerung stattgefunden hätte, bzw. durch Fremdfirmen wären die Kosten dann zur Hälfte auch auf ihn umgelegt worden und die Schulden wären höher ausgefallen, was seinen Zugewinn wieder deutlich geschmälert hätte.
Ich würd mich also an deiner stelle erst mal erkundigen was dir tatsächlich lt. Gesetz durch den Zugewinnausgleich zusteht, das kann dir aber nur ein Anwalt genau sagen.
Alles Gute

Hallo,
ich bitte die späte Antwort zu entschuldigen.
Leider habe ich diesbezüglich kein Urteil gefunden. Aber in den Amtsgerichten gibt es sog. Rechtsberater, die dir kostenlos Auskunft geben.
Vielelicht hilft dir das weiter.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd

Vielen Dank Bernd,
es geht hier um meine Tochter, die hat wohl auch schon mal eine Anwältin konsultiert und die meinte, da gäbe es nichts, ich meinte aber mal einen Fall gehört zu haben, da ging es um Architektenleistungen, die dann bewertet wurden.
Trotzdem vielen Dank!

LG Goliath1999

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen; Freunde von mir haben das für den Fall einer Trennung privat in einem Vertrag geregelt. Alles Gute, V.K.

VERSTEHE DIE FRAGE NICHT SO GANZ; ABER DA KANN SICHERLICH EIN ANWALT REGELN, DA BEI SCHEIDUNG SOWIESO ANWALTSZWANG HERRSCHT!

Schaue doch mal auf den Seiten

www.frag-einen-anwalt.de

nach. Hier kann man so ziemlich alles finden, was einem weiter hilft. Ansonsten selbst Frage einstellen, angebotenen Betrag vom Konto abbuchen lassen und brauchbare fachliche Antwort erhalten.

Sorry, nein, vielleicht mal googln, da findet man einiges.