Guten Tag!
Wie verhält es sich im Bezug auf DSGVO wenn Freiberufler auf einer Homepage (mit vorheriger Zustimmung) bewertet werden können (wie z.B. auch Arbeitgeber)
Bedarf es hier eines speziellen Vorgehens?
Hallo,
liegt eine Zustimmung vor, dürfen Daten der Zustimmung entsprechend verwendet werden.
Gruß
C.