in der Anleitung für die Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung (Vordruck BBW 2/09)heißt es auf Seite 7:Ist ein Gebäude zu mehr als 50% der bebauten Fläche unterkellert, ist von einem Gebäude mit Keller auszugehen.
Kann man also von der Gebäudeklasse „ohne Keller“ ausgehen, wenn z.B. nur 47% unterkellert sind? Entfällt der Keller dann auch in der Berechnung der Brutto-Grundfläche?
Zu deiner Frage: Denkst Du an die Steuerbefreiungen, die separat zu beantragen sind?
Was man separat beantragen könnte/müsste, davon habe ich keine Ahnung. Wo kann ich es nachlesen?
Meine Formulierung „auf Antrag“ ist übrigens verkehrt. Es geht nicht um einen besonderen Antrag, sondern um (jeweils) eine besondere Anlage zur ErbSt-Erklärung.