Hallo Experten,
in der Anleitung für die Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung (Vordruck BBW 2/09)heißt es auf Seite 7:Ist ein Gebäude zu mehr als 50% der bebauten Fläche unterkellert, ist von einem Gebäude mit Keller auszugehen.
Kann man also von der Gebäudeklasse „ohne Keller“ ausgehen, wenn z.B. nur 47% unterkellert sind? Entfällt der Keller dann auch in der Berechnung der Brutto-Grundfläche?
Dank und Gruß
Franz