Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Bewertung eines Grundstückes.
Daten: 381 m²
davon gemäß Grundbuch:
181 m² Gebäude- und Freifläche und
200 m² Landwirtschaftliche Fläche
Das Grundstück ist nicht durch einen Weg oder Straße oder ähnliches getrennt d.h. das Grundstück befindet sich an einem Stück umzäunt. Landwirtschaftliche Fläche wird als Garten genutzt und ist erschlossen.( fließend Wasser und Strom im Gartenhäusle inkl. Abwasserleitungen)
Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung wurde das Grundstück vom Gutachterausschuss der Stadt geschätzt( Gemäß Vermächtnis muss es durch Gutachterausschuss der Stadt bewertet werden und von diesen Wert muss meine Schwester mich ausbezahlen weil Sie und nur Sie das Übernahmerecht hat). Jedoch zweifel ich an diesen Gutachten stark da der Rechtsanwalt meiner Schwester sehr bekannt in der Stadt ist und großen Einfluss auf die Behörden hat ( kennt viele persönlich bzw. ist mit Ihnen befreundet). Des weiteren kamen Zweifel auf, als ich beim Gutachter der Stadt angerufen habe und gefragt habe wie lange es denn noch dauert. Dann kam die Antwort das besagter Rechtsanwalt das Gutachten nach der Sitzung des Gutachterauschuss vergessen hat, Was hat der Rechtsanwalt bei der Sitzung zu suchen? Ich habe darauf hin selber einen Gutachter beauftragt der einen Wert von 135.000,00 Euro rausbekommen hat ( Stadt : 59.000,00 Euro). Als mein Anwalt Ihren Anwalt + Gutachter der Stadt damit konfrontiert hat kam die Antwort das die Landwirtschftliche Fläche nur 40 EUR pro m² Wert sei anstatt 380 EUR pro m².
Jetzt zur eigentlichen Frage: Warum wird hier bei der Bewertung unterschieden obwohl es ein Grundstück ist ( gemäß Katasteramt ist das Grundstück ein Kataster). Gibt es eine Rechtsgrundlage oder Richterspruch der besagt, dass Grundstücke die zwar 2 unterschiedliche Nutzungsmöglickeiten haben, jedoch nicht getrennt sind durch ein Weg oder ähnliches als Baugrundstück gesamt bewertet werden muss? Weil das hat mein Gutachter gemacht, da meine Schwester auch den hinteren Teil bebauen kann, da das Grundstück voll im Bebauungsplan der Stadt liegt.
Ich Bitte um eure Hilfe, denn ich werde hier von meiner Schwester über den Tisch gezogen und mein Anwalt ist auch keine große Hilfe.
Vielen Dank im Voraus
Jens