Städte undGemeinden geben Bodenrichtwerte heraus, welch ich in bedeutenden Punkten nicht nachvollziehen kann. Ausreiser nah Oben und unten weren nicht berücksichtigt.
Beispiel. Viele Gemeinden weisen Bauland erst aus, wenn sie zuvor das Gelände entsprechend ihrer festgelegten Werte gekauft hatten. Es entsteht z. B. bei Bauplätzen kein freier Marktpreis. Gelegentlich kommt es vor, dass Inerorts Grundstücke mit Baurecht doch privat verkauft werden können und hier ist dann der Kaufpreis, sofern diese Flächen Privtvermögen sindhäufig über 100% über dem Verkehrswert. Sind diese rundstücke im Betriebsvermögen wird in der Regel nur der Bodenrichtwert notariell beurkunet und die Differenz läuft scharz.Kann/darf/wird das Finanzamt dann vom offiziellen Bodenrichtpreis abweichen?
In Städten welche zu den teuersten „Pflastern Deutschland“ zählen, gibt es gravierende Unterschiede. Der Baugrundanteil eines Einfamilienhauses liegt in der Spitze bei 62% was stark überhöht sei. Bis 50% sei noch akzeptabel Es gibt auch Städte, welche unter den tpten Detschlands liegen, und hben Bagrundanteile von nr ca 20%.
Kann und darf man einer Stadt unterstellen, welche einen Bauplatzmangel hat, und preseöffentlich bekannt ist, dass auf Gurnd rigoroser Baulandplitik, ein überdurchschnittlicher „Speckgürtel“ dass sie verwerflich/sittenwidrig ihr Planungshoheitsrech der Bauleitplanung missbraucht.
Angenommen, mehrere ebenbürtige Städte.haben für gleichwertige Einfamilienhäuser einen Verkehrswert i de bodenrichtwerttabelle mit 500.000€. die eine Stadt hat einen Baugrundanteil von 62 % die Andere von nur 20 %.
In der Bodenrichtwerttabelle wird dann quasie für gleichwertige Häuser eine Bausubstanzsumme von 290.000€ ausgewiesen gegenüber von 400.000€. dies könnte sich wohl ein wenig als "unrechtsstaatlich anfühlen. Dies hier ist sehr grass dargestellt, in Natura werden die Bodenichtwerte mit sehr vielen Faktoren vemengt und es ist äußerst schwierig für einen Laien hier Roß und Reiter zu identifizieren. Gewöhnlich verlieren Bauplätze wohl ca 20 % an Wert, sobald diese bebaut sind. In Niedrigbauplatzpreisregionen, welche dennoch sehr hohe freie Marktpreise fr fertge Häuser haben steigt der Wert des Platzes in Realität. Ein Häuslesbauer hat gewöhnlich einen steuerfreien Mehrwert von über 100.000€. Was kann ein Eigentümer von Predestiniertem Bauland tun, dass die wohl gesetzlich ihm zustehenden Mehrwertteigerungen von Ackerland in Bauland auch tatsächlich bei ihm ankommen/die Städte und Gemeinden diese Werte nicht auf andere Bevölkerungsschichten umleiten können.
Mit freundlichen Grüßen mit der Hoffnung auf diese wohl heiße politische Frage eine kompetente Auskunft zu erhalten
G. Eberhardt