Bewertung von Schrift und Form bei Arbeiten?

Hola!

Ich gebe einem Schüler aus der 7. Klasse Nachhilfe in Englisch. Dieser musste als Klassenarbeit einen Aufsatz verfassen. Abgesehen von ein paar kleinen Fehlern war die Arbeit gar nicht schlecht. Jetzt hat die Lehrerin in der Arbeit aber Schrift und Form bewertet, wie wir es aus der Grundschule kennen. Auf dem Zeugnis gibt es keine Note für Schrift und Form, darf die Lehrerin trotzdem Schrift und Form in der Klassenarbeit benoten? Es war alles in allem vielleicht kein kalligrafisches Kunstwerk war aber doch leserlich, sodass keine Unklarheiten durch die Schrift entstanden sind, doch die Benotung von Schrift und Form hat die Note nach unten gedrückt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Schöne Grüße

Patrick

Hallo!

Ich gebe einem Schüler aus der 7. Klasse Nachhilfe in
Englisch. Dieser musste als Klassenarbeit einen Aufsatz
verfassen. Abgesehen von ein paar kleinen Fehlern war die
Arbeit gar nicht schlecht. Jetzt hat die Lehrerin in der
Arbeit aber Schrift und Form bewertet, wie wir es aus der
Grundschule kennen. Auf dem Zeugnis gibt es keine Note für
Schrift und Form, darf die Lehrerin trotzdem Schrift und Form
in der Klassenarbeit benoten?

Ich kann nur für Baden-Württemberg sprechen. Hier dürfte sie das sehr wohl. Es gilt der Grundsatz, dass Bewertungskriterien in der Hand des Lehrers liegen, solange sie transparent sind.

Im Abitur darf der korrigierende Lehrer bis zu zwei Notenpunkte (wenn ich es richtig im Kopf habe) abziehen, wenn die äußere Form zu wünschen übrig lässt. Ich glaube, das gilt sogar unabhängig vom Fach.

Michael

In NRW darf man zwar nicht beurteilen ob die Schrift hübsch oder hässlich ist, aber wenn man ein Wort erraten muss gibts Abzug, vor allem wenn man nicht mehr weiß: Ist da jetzt ein Fehler oder nicht? Da wird zu ungunsten des Schülers korrigiert, damit er lernt es besser zu machen.

Das mit der gedrückten Abiturnote gilt auch bei uns.

lg
Kate

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Hallo,

transparent heißt dann aber auch, dass den Schülern bekannt war, dass es Abzug für Form und Schrift gibt. Deswegen sollten Lehrer sich rückversichern und die „Transparenzmachung“ im Klassenbuch vermerken und am Elternabend ihre Notengebung offen legen. Im Nachhinein kann man als Lehrer - aus Erziehungsgründen o.ä. - nichts abziehen. Abziehen kann man aber auch dann - wie bereits schon gesagt wurde - wenn es nicht lesbar ist und man als Lehrer raten muss.

Viele Grüße von Kim