Hallo Trine,
aalso, ich für meinen Teil finde es immer schwierig, wenn Zeugnisse über zwei „Abschnitte“ vereint werden sollen. In dem Fall von Deinem Freund also erst die Ausbildung und dann die feste Anstellung. Da müssten wir aber noch auf die Antwort der hiesigen Personaler warten, ob es in so einem Fall üblich ist ein oder zwei Zeugnisse zu bekommen. Ich fände es irgendwie schlauer, wenn das zwei getrennte Werke wären. Erst die Lehre die mit den Worten endet, dass man Herrn xy übernimmt. Und dann die feste Anstellung, wo erwähnt wird, was Herr xy denn so getan hat. Aber wie gesagt, das wissen die anderen Jungs und Mädels besser als ich.
Herr XX, geboren am XX, ist von uns in der Zeit vom
- September 2002 bis zum 10. Januar 2005 zum
Steuerfachangestellten ausgebildet worden.
San mr aus Minga? Ansonsten würde ich die erste Vergangenheit „wurde ausgebildet“ verwenden.
Herr XX lernte während der Ausbildungszeit die wesentlichen
Abläufe innerhalb einer Wirtschaftsprüfer- und
Steuerberatungskanzlei kennen.
Von Herrn XX wurden in der Ausbildung Buchführungen unserer
Mandanten aus den verschiedensten Branchen mittels unseres
hauseigenen EDV-Programms gefertigt. Die Arbeiten umfassten
sowohl die Vorbereitung der Belege, die Kontierung, die
Einbuchung als auch die Nachkontrolle und Überwachung aller
Konten. Gehaltsabrechnungen wurden von Ihm manuell sowie auch
über EDV unter Beachtung der sozialversicherungsrechtlichen
und steuerlichen Gegebenheiten erstellt.
Ich kann nicht sagen, ob das das ist was übliche Lehrlinge auch tun - ist die Aufzählung denn richtig und komplett? Ein bisserl störend finde ich, dass hier im Passiv geschrieben wird (sic!). Schöner fände ich „Zu seinen Aufgaben gehörte… Er hat Gehaltabrechnungen sowohl manuell…“ Achja, der erste Satz ist schlicht unverständlich. Reden Steuerfachleute so? Dann lasst’s drin, aber als dummer Nicht-Stuerfachmensch hab ich den nicht kapiert.
Nach erfolgreichen Abschluss der Steuerfachangestelltenprüfung
am 10. Januar 2005 wurde Herr XX ins Angestelltenverhältnis
übernommen.
…haben wir…
Ihm oblag die selbständige Betreuung der
Buchhaltungen und Lohnabrechnungen für einen eigenen
Mandantenkreis.
Gibt’s da irgendwelche Erfolge? „So hat er erfolgreich den Kleintierzüchterverein Klein-Posemuckl durch eine Ansammlung pfiffiger Steuertricks vom Ruin zum Weltvereinsführer gemacht“ Oder Schwerpunkte „Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag im Bereich von Ich-AGs“ oder was halt auch. Da muss noch mehr rein, was er da konkret getan hat.
Ebenso hatte er bei der Erstellung von
Jahres-abschlüssen und den dazu gehörenden Steuererklärungen
mitgewirkt.
Das hat er nicht für seine Mandanten selber gemacht?
Herr XX führte selbständig den laufenden
Schriftverkehr mit Mandanten, Behörden und Krankenkassen.
Ist das erwähnenswert? Sorry, das ist vielleicht eine blöde Frage, aber ich hab den Eindruck, dass das selbstverständlich zur selbstständigen Betreuung von Mandanten dazu gehört. Aber - wie gesagt - da kenn ich mich zu wenig aus, um was sagen zu können.
Neben der laufenden und umfassenden Betreuung unserer
Mandanten gehörte die Betreuung unseres EDV-Systems zu dem
Aufgabenbereich von Herr XX. Während der gesamten Zeit hat er
als Systemadministrator für die reibungslose Integration
unserer beiden Server einschließlich der Anbindung der
Arbeitsplätze gesorgt.
Coool, lass so.
Auch hat er während der dieser Zeit für
die Einbindung des Internets in unserem EDV-System gesorgt.
Häääh? Den Satz versteh ich wieder nicht. Wie kann er denn „das Internet“ ins EDV-System einbinden? Je nachdem was er da halt getan hat, sollte das noch klarer formuliert werden.
Achja, a propos EDV-System. Es gibt doch sicherlich auch für Steuerfachleute irgendwelche Fachsoftware (Datev oder so??), wenn er mit sowas gearbeitet hat, sollte das unbedingt drin stehen.
Herr XX war fleißig, absolut zuverlässig und sehr
arbeitswillig.
Wollen hätte er schon wollen, aber hingekriegt hat er nix. Kein Wort von Erfolgen? Das ist ein Satz der für sich betrachtet äusserst negativ interpretiert werden kann, aber durch den folgenden wieder relativiert wird.
Die Ihm übertragenen Arbeiten erledigte er zu
unserer vollsten Zufriedenheit.
Ich hab jetzt keinen Zeugnisgenerator zur Hand, meine aber dass „vollst“ ohne „stets“ irgendwo in der Gegend von 2 anzusiedeln ist.
Das persönliche Verhalten sowohl gegenüber unseren Mandanten
als auch Mitarbeitern und Geschäftsleitung war immer
einwandfrei.
Mitarbeiter? Hatte er echt ne Führungsposition? Ansonsten reden wir von „Kollegen“. In der Reihenfolge „Mandanten, (Mitarbeiter), Chefs, Kollegen“.
Herr XX verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir danken Herrn XX
für seine stets sehr guten Leistungen. Wir bedauern sein
Ausscheiden sehr.
Dieser Satz zeigt, dass das „arbeitswillig“ von oben überhaupt nicht bös gemeint ist, sondern dann man Herrn xx gar nicht gerne ziehen lässt. Eventuell noch ein Ausscheidedatum „…auf eigenen Wunsch zum 31.08.2007“?
Wir wünschen Herrn XX für seinen weiteren Berufs- und
Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Dortmund, den 31. August 2007
Wenn dann noch ne hochrangige Unterschrift kommt ist’s perfekt.
*wink*
Petzi