Bewertung von Zeugnis

Hallo zusammen,

mein Freund hat gestern eine vorläufige Ausfertigung seiner Beurteilung bekommen.

Vielleicht kann einer von euch Experten da mal einen Blick drauf werfen.

Ich hab den Eindruck, dass es recht gut ausgefallen ist, möchte aber noch eure Meinung hören:

Zeugnis

Herr XX, geboren am XX, ist von uns in der Zeit vom

  1. September 2002 bis zum 10. Januar 2005 zum Steuerfachangestellten ausgebildet worden.

Herr XX lernte während der Ausbildungszeit die wesentlichen Abläufe innerhalb einer Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatungskanzlei kennen.

Von Herrn XX wurden in der Ausbildung Buchführungen unserer Mandanten aus den verschiedensten Branchen mittels unseres hauseigenen EDV-Programms gefertigt. Die Arbeiten umfassten sowohl die Vorbereitung der Belege, die Kontierung, die Einbuchung als auch die Nachkontrolle und Überwachung aller Konten. Gehaltsabrechnungen wurden von Ihm manuell sowie auch über EDV unter Beachtung der sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten erstellt.

Nach erfolgreichen Abschluss der Steuerfachangestelltenprüfung am 10. Januar 2005 wurde Herr XX ins Angestelltenverhältnis übernommen. Ihm oblag die selbständige Betreuung der Buchhaltungen und Lohnabrechnungen für einen eigenen Mandantenkreis. Ebenso hatte er bei der Erstellung von Jahres-abschlüssen und den dazu gehörenden Steuererklärungen mitgewirkt. Herr XX führte selbständig den laufenden Schriftverkehr mit Mandanten, Behörden und Krankenkassen.

Neben der laufenden und umfassenden Betreuung unserer Mandanten gehörte die Betreuung unseres EDV-Systems zu dem Aufgabenbereich von Herr XX. Während der gesamten Zeit hat er als Systemadministrator für die reibungslose Integration unserer beiden Server einschließlich der Anbindung der Arbeitsplätze gesorgt. Auch hat er während der dieser Zeit für die Einbindung des Internets in unserem EDV-System gesorgt.

Herr XX war fleißig, absolut zuverlässig und sehr arbeitswillig. Die Ihm übertragenen Arbeiten erledigte er zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Das persönliche Verhalten sowohl gegenüber unseren Mandanten als auch Mitarbeitern und Geschäftsleitung war immer einwandfrei.

Herr XX verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir danken Herrn XX für seine stets sehr guten Leistungen. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr.

Wir wünschen Herrn XX für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Dortmund, den 31. August 2007

Hallo Trine,

aalso, ich für meinen Teil finde es immer schwierig, wenn Zeugnisse über zwei „Abschnitte“ vereint werden sollen. In dem Fall von Deinem Freund also erst die Ausbildung und dann die feste Anstellung. Da müssten wir aber noch auf die Antwort der hiesigen Personaler warten, ob es in so einem Fall üblich ist ein oder zwei Zeugnisse zu bekommen. Ich fände es irgendwie schlauer, wenn das zwei getrennte Werke wären. Erst die Lehre die mit den Worten endet, dass man Herrn xy übernimmt. Und dann die feste Anstellung, wo erwähnt wird, was Herr xy denn so getan hat. Aber wie gesagt, das wissen die anderen Jungs und Mädels besser als ich.

Herr XX, geboren am XX, ist von uns in der Zeit vom

  1. September 2002 bis zum 10. Januar 2005 zum
    Steuerfachangestellten ausgebildet worden.

San mr aus Minga? Ansonsten würde ich die erste Vergangenheit „wurde ausgebildet“ verwenden.

Herr XX lernte während der Ausbildungszeit die wesentlichen
Abläufe innerhalb einer Wirtschaftsprüfer- und
Steuerberatungskanzlei kennen.

Von Herrn XX wurden in der Ausbildung Buchführungen unserer
Mandanten aus den verschiedensten Branchen mittels unseres
hauseigenen EDV-Programms gefertigt. Die Arbeiten umfassten
sowohl die Vorbereitung der Belege, die Kontierung, die
Einbuchung als auch die Nachkontrolle und Überwachung aller
Konten. Gehaltsabrechnungen wurden von Ihm manuell sowie auch
über EDV unter Beachtung der sozialversicherungsrechtlichen
und steuerlichen Gegebenheiten erstellt.

Ich kann nicht sagen, ob das das ist was übliche Lehrlinge auch tun - ist die Aufzählung denn richtig und komplett? Ein bisserl störend finde ich, dass hier im Passiv geschrieben wird (sic!). Schöner fände ich „Zu seinen Aufgaben gehörte… Er hat Gehaltabrechnungen sowohl manuell…“ Achja, der erste Satz ist schlicht unverständlich. Reden Steuerfachleute so? Dann lasst’s drin, aber als dummer Nicht-Stuerfachmensch hab ich den nicht kapiert.

Nach erfolgreichen Abschluss der Steuerfachangestelltenprüfung
am 10. Januar 2005 wurde Herr XX ins Angestelltenverhältnis
übernommen.

…haben wir…

Ihm oblag die selbständige Betreuung der
Buchhaltungen und Lohnabrechnungen für einen eigenen
Mandantenkreis.

Gibt’s da irgendwelche Erfolge? „So hat er erfolgreich den Kleintierzüchterverein Klein-Posemuckl durch eine Ansammlung pfiffiger Steuertricks vom Ruin zum Weltvereinsführer gemacht“ Oder Schwerpunkte „Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag im Bereich von Ich-AGs“ oder was halt auch. Da muss noch mehr rein, was er da konkret getan hat.

Ebenso hatte er bei der Erstellung von
Jahres-abschlüssen und den dazu gehörenden Steuererklärungen
mitgewirkt.

Das hat er nicht für seine Mandanten selber gemacht?

Herr XX führte selbständig den laufenden
Schriftverkehr mit Mandanten, Behörden und Krankenkassen.

Ist das erwähnenswert? Sorry, das ist vielleicht eine blöde Frage, aber ich hab den Eindruck, dass das selbstverständlich zur selbstständigen Betreuung von Mandanten dazu gehört. Aber - wie gesagt - da kenn ich mich zu wenig aus, um was sagen zu können.

Neben der laufenden und umfassenden Betreuung unserer
Mandanten gehörte die Betreuung unseres EDV-Systems zu dem
Aufgabenbereich von Herr XX. Während der gesamten Zeit hat er
als Systemadministrator für die reibungslose Integration
unserer beiden Server einschließlich der Anbindung der
Arbeitsplätze gesorgt.

Coool, lass so.

Auch hat er während der dieser Zeit für
die Einbindung des Internets in unserem EDV-System gesorgt.

Häääh? Den Satz versteh ich wieder nicht. Wie kann er denn „das Internet“ ins EDV-System einbinden? Je nachdem was er da halt getan hat, sollte das noch klarer formuliert werden.

Achja, a propos EDV-System. Es gibt doch sicherlich auch für Steuerfachleute irgendwelche Fachsoftware (Datev oder so??), wenn er mit sowas gearbeitet hat, sollte das unbedingt drin stehen.

Herr XX war fleißig, absolut zuverlässig und sehr
arbeitswillig.

Wollen hätte er schon wollen, aber hingekriegt hat er nix. Kein Wort von Erfolgen? Das ist ein Satz der für sich betrachtet äusserst negativ interpretiert werden kann, aber durch den folgenden wieder relativiert wird.

Die Ihm übertragenen Arbeiten erledigte er zu
unserer vollsten Zufriedenheit.

Ich hab jetzt keinen Zeugnisgenerator zur Hand, meine aber dass „vollst“ ohne „stets“ irgendwo in der Gegend von 2 anzusiedeln ist.

Das persönliche Verhalten sowohl gegenüber unseren Mandanten
als auch Mitarbeitern und Geschäftsleitung war immer
einwandfrei.

Mitarbeiter? Hatte er echt ne Führungsposition? Ansonsten reden wir von „Kollegen“. In der Reihenfolge „Mandanten, (Mitarbeiter), Chefs, Kollegen“.

Herr XX verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir danken Herrn XX
für seine stets sehr guten Leistungen. Wir bedauern sein
Ausscheiden sehr.

Dieser Satz zeigt, dass das „arbeitswillig“ von oben überhaupt nicht bös gemeint ist, sondern dann man Herrn xx gar nicht gerne ziehen lässt. Eventuell noch ein Ausscheidedatum „…auf eigenen Wunsch zum 31.08.2007“?

Wir wünschen Herrn XX für seinen weiteren Berufs- und
Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Dortmund, den 31. August 2007

Wenn dann noch ne hochrangige Unterschrift kommt ist’s perfekt.

*wink*

Petzi

Hallo zusammen,

mein Freund hat gestern eine vorläufige Ausfertigung seiner
Beurteilung bekommen.

Vielleicht kann einer von euch Experten da mal einen Blick
drauf werfen.

Eine sehr gute Quelle für die Interpretation von Arbeitszeugnissen ist der Arbeitszeugnisgenerator von redmark.

Er ist unter http://applikationen.redmark.de/azg/index.html zu finden. Du musst Dich wahrscheinlich kostenlos registrieren.

Ein guter Ansatz bei Arbeitszeugnissen, der auch von vielen Firmen unterstützt wird, ist dass der Arbeitnehmer einen Vorschlag für sein Arbeitszeugnis selbst einbringen kann.

ich hoffe das hilft

lg
-schoenf

Hallo Petzi,

danke für deine Antwort.

Ich kann nicht sagen, ob das das ist was übliche Lehrlinge
auch tun - ist die Aufzählung denn richtig und komplett? Ein
bisserl störend finde ich, dass hier im Passiv geschrieben
wird (sic!). Schöner fände ich „Zu seinen Aufgaben gehörte…
Er hat Gehaltabrechnungen sowohl manuell…“ Achja, der erste
Satz ist schlicht unverständlich. Reden Steuerfachleute so?
Dann lasst’s drin, aber als dummer Nicht-Stuerfachmensch hab
ich den nicht kapiert.

Ich kapier das teilweise auch nicht.
Ich weiß nur, dass das ein recht überschaubarer Betrieb ist, der Chef macht sich wohl nicht allzuviele Gedanken darüber, ob er im Passiv schreibt oder nicht …

Ihm oblag die selbständige Betreuung der
Buchhaltungen und Lohnabrechnungen für einen eigenen
Mandantenkreis.

Gibt’s da irgendwelche Erfolge? „So hat er erfolgreich den
Kleintierzüchterverein Klein-Posemuckl durch eine Ansammlung
pfiffiger Steuertricks vom Ruin zum Weltvereinsführer gemacht“
Oder Schwerpunkte „Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag im
Bereich von Ich-AGs“ oder was halt auch. Da muss noch mehr
rein, was er da konkret getan hat.

Ebenso hatte er bei der Erstellung von
Jahres-abschlüssen und den dazu gehörenden Steuererklärungen
mitgewirkt.

Das hat er nicht für seine Mandanten selber gemacht?

Herr XX führte selbständig den laufenden
Schriftverkehr mit Mandanten, Behörden und Krankenkassen.

Ist das erwähnenswert? Sorry, das ist vielleicht eine blöde
Frage, aber ich hab den Eindruck, dass das selbstverständlich
zur selbstständigen Betreuung von Mandanten dazu gehört. Aber

  • wie gesagt - da kenn ich mich zu wenig aus, um was sagen zu
    können.

Ich habe mal gehört, dass es keine blöde (dumme) Fragen gibt, sondern nur blöde (dumme) Antworten … :wink:
Ich hätte das auch gedacht, aber nun gut, jch hab ja auch keine Ahnung :wink:

Auch hat er während der dieser Zeit für
die Einbindung des Internets in unserem EDV-System gesorgt.

Häääh? Den Satz versteh ich wieder nicht. Wie kann er denn
„das Internet“ ins EDV-System einbinden? Je nachdem was er da
halt getan hat, sollte das noch klarer formuliert werden.

Achja, a propos EDV-System. Es gibt doch sicherlich auch für
Steuerfachleute irgendwelche Fachsoftware (Datev oder so??),
wenn er mit sowas gearbeitet hat, sollte das unbedingt drin
stehen.

Okay, danke.

Das persönliche Verhalten sowohl gegenüber unseren Mandanten
als auch Mitarbeitern und Geschäftsleitung war immer
einwandfrei.

Mitarbeiter? Hatte er echt ne Führungsposition? Ansonsten
reden wir von „Kollegen“. In der Reihenfolge „Mandanten,
(Mitarbeiter), Chefs, Kollegen“.

Miarbeiter at er keine, nur Kollegen, so war das von seinem Chef bestimmt nicht gemeint. :wink:

Vielen Dank für deine Beurteilung.
Das hat uns schon sehr geholfen.

Viele Grüße
Trine

Meine Ansicht:

Herr XX lernte während der Ausbildungszeit … kennen.

„die wesentlichen“, d.h. das minimal nötige?

Von Herrn XX wurden in der Ausbildung Buchführungen … gefertigt.

100% wertneutral, kein positives Wort. Nur Tätigkeitsbeschreibung.
Hier ist nicht mal ein Hauch von Anerkennung oder Erfolgen.

Man wird das Gefühl nicht los, daß er in der Ausbildungszeit weder Erfolge verbuchen konnte, noch in irgend einer Form auf seine Person aufmerksam machen konnte (Eifer, Enthusiasmus, Initiative … ) und das Unternehmen sein Ausscheiden nicht mehr bedauern würde als wenn jemand in den Sommerferien die Petunie nicht gegossen hätte.

Nach erfolgreichen Abschluss der Steuerfachangestelltenprüfung am 10. Januar 2005 wurde Herr XX ins Angestelltenverhältnis übernommen.
Ihm oblag die selbständige Betreuung der Buchhaltungen und Lohnabrechnungen für einen eigenen Mandantenkreis.

Obliegenheit? Ok, und was genau hat er da gemacht? 3 Leutchen die Rechnung geschickt in 2 Jahren? Bisschen Quantifizierung wäre nicht schlecht (wenn’s nicht schlecht ist).

Ebenso hatte er bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und den dazu gehörenden Steuererklärungen mitgewirkt.

Ja, das tue ich auch manchmal, ich kriege eine fertige Datei zugeschickt, kucke drüber ob keine Rechtschreibfehler drin sind und habe „mitgewirkt“.
Wieder fehlt jegliche Form der Quantifizierung oder Erfolge.
Gab’s Grund zur Klage oder warum kein lobendes Wort?

Neben der laufenden und umfassenden Betreuung unserer Mandanten gehörte die Betreuung unseres EDV-Systems zu dem Aufgabenbereich von Herr XX.

Sorry wenn ich jetzt lachen muß:

Während der gesamten Zeit hat er als Systemadministrator für die reibungslose Integration unserer beiden Server einschließlich der Anbindung der Arbeitsplätze gesorgt.

Hat das Unternehmen ein beknacktes IT-Konzept, oder warum nehmen die einen Steuerberater als Sysadmin? Oder haben sie einfach keinen Plan gehabt, was sie mit dem Kerl anfangen sollen, und immer wenn er nix zu tun hatte durfte er an der IT rumfuchteln?
Wenn er als Steuerberater angestellt war und wenn sie seine Tätigkeiten im Sektor Beratung schätzen würden, wäre es allein zeitmäßig gar nicht möglich, ihm maßgebliche Aufgaben in der IT zu übertragen -der einzige Grund dafür wäre eine extrem miese Auftragslage im Unternehmen.
Sysadmin Stellen werden nicht umsonst vollzeitig ausgeschrieben :wink:

Stell’ Dir mal vor, Du hast einen für den Kunden wichtigen Termin und die EDV ist plötzlich platt: was machst Du? Termin sausen lassen (das Ende) oder EDV tot sein lassen (auch das Ende)?
Zwei wichtige Aufgaben mit höchster Kritikalität legt man nicht in die Hand einer Person. Das allein sagt schon genug.

Auch hat er während der dieser Zeit für
die Einbindung des Internets in unserem EDV-System gesorgt.

Oh, das ist interessant. Das Internet ist also in dieser Firma eingebunden? Wieviel Server haben die denn da stehen? Google ist denen ihre Tochterfirma oder?
… „die Anbindung unseres Unternehmens an das Internet“?
… „unser EDV-System webfähig gemacht“?

Das sieht einfach so aus als wüßte der Schreiber nicht, wovon er redet.
Wenn er sich mit dem Zeugnis im Bereich IT als Sysadmin bewerben würde, wird’s lustig. Oder auch nicht.

Herr XX war fleißig, absolut zuverlässig und sehr
arbeitswillig. Die Ihm übertragenen Arbeiten erledigte er zu
unserer vollsten Zufriedenheit.

Und hat nie Initiative gezeigt und nur so viel wie nötig getan?

Das persönliche Verhalten sowohl gegenüber unseren Mandanten
als auch Mitarbeitern und Geschäftsleitung war immer
einwandfrei.

Aber geschätzt oder geachtet wird er von niemandem?

Schlußfloskeln sind Usus, gibt’s nix zu meckern.

Nur meine Meinung,
Michael