Bewertung - Wer zuerst?

Hallo zusammen,

wie sollte es beim bewerten ablaufen - wer zuerst?
(hab neulich gelesen dass einer (Verkäufer) erst seine Bewertung abgibt wenn er seine Bewertung bekommen hat!?)

Gruß
alex

Hallo Alex, eine feste Regel gibt es hierfür nicht. Als Verkäufer ist es aber sinnvoll, zunächst die Bewertung des Käufers abzuwarten. Manche Käufer vergeben nämlich aus Rache neutrale und negative Bewertungen, wenn sie selbst nicht positiv bewertet wurden.

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der Verkäufer ist entschieden schutzwürdiger ! I.ü. darf erst bewertet werden wenn die Auktion entgültig zu Ende ist. d.h. Käufer hat die Ware und ist (un)zufrieden. Also muss der Käufer den Anfang machen

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Hallo Alex,

eine Bewertung sollte immer so abgegeben werden, dass es auch eine Bewertung ist.

Im Klartext:
Wenn ich etwas verkaufe und der Käufer bezahlt hat, dann gebe ich nach Zahlungseingang meine Bewertung ab.
Habe ich etwas gekauft, bewerte ich, nachdem ich die Ware erhalten habe.

Die eigene Bewertung davon abhängig zu machen, wie der Andere bewertet, ist keine faire Bewertung.

Freundliche Grüße

Pooch

Hi!

Ich mache das immer so, dass ich - egal, ob ich kaufe oder verkaufe - und die Bewertung nicht automatisch schon eingetroffen ist, die andere Partei einfach mal Frage, ob alles zufriedenstellend verlaufen sei und wir dann zu den Bewertungen schreiten könnten. Nur sind manche Leute, was die Bewertung angeht, sehr nachlässig und antworten nach abgelaufener Auktion auch nicht mehr. Da würde ich sie am liebsten negativ bewertena, aber wenn’s nicht wirklich um die Auktion, ist das ja auch nicht fair. In so einem Fall mache ich dann meist den ersten Schritt und bewerte, und hoffe, dass ich meine Bewertung auch irgendwann einmal bekomme. Leider sind mir so schon ca. 10% aller meiner Bewertungen flöten gegangen.

ciao

(hab neulich gelesen dass einer (Verkäufer) erst seine
Bewertung abgibt wenn er seine Bewertung bekommen hat!?)

Das kann durchaus eine Auktion von mir gewesen sein… :smile:

Ich schreibe das nämlich inzwischen auch rein, weil viele Leute zwar gern bewertet werden aber selbst nicht bewerten, warum auch immer.

Ich habe anfangs immer zuerst bewertet aber nach etwa 20 Verkäufen, die nur ich (positiv) bewertet habe und keine Bewertung bekommen habe warte ich jetzt erst auf die Bewertung und mache meine danach. Ob die Bewertung für mich positiv, negativ oder neutral ist ist dabei jedoch unerheblich für mich, solange sie gerechtfertigt ist.

Bei Leuten, die man schon bewertet hat, die allerdings keine Bewertung abgeben kann man allerdings auch eine Ergänzung machen, zb „Hält es nicht für nötig seine Käufer / Verkäufer zu bewerten“.

Als Käufer bewerte ich allerdings fast immer zuerst.

Hi Alex,

ich halte es so, daß ich mir zuerst einmal das Verhältnis von erhaltenen zu abgebenen Bewertungen meines Handelspartners anschaue. Wenn ich z.B. sehe, daß jemand 20 Bewertungen erhalten hat und selber nur 5 Bewertungen abgeben hat, dann warte ich, bis ich bewertet werde…obwohl das im Prinzip auch nicht der richtige Weg ist.

Das Bewertungssystem soll ja eigentlich nur das reine Geschäft bewerten und nicht, ob der Andere besonders freundlich und kommunikativ oder eher muffelig und unkommunikativ war.
Als Verkäufer bewerte ich i.d.R. nach Geldeingang…damit hat der Käufer ja seinen Teil des Geschäfts erledigt und hat somit auch eine Bewertung verdient.
Als Käufer bewerte ich nach erhalten und evtl. testen(!) der Ware.

Gruß
Jörg

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Hallo Alex,

mach es einfach so wie du es für richtig hälst.

Ich bewerte als Verkäufer immer sofort nach Geldeingang. Das ist das einzige was man als Verkäufer bewerten kann. Wenn jemand mit der Ware nicht zufrieden ist tausche ich sie um, ist ja nicht anders möglich mit dm EU Recht (ich bin geweblicher Verkäufer). Deswegen aber negativ zu bewerten wäre äußerst kurzsichtig und ich könnte meinen Laden bald zu machen.
Bisher habe nur positive Bewertungen (273), das zeigt das ich richtig liege.

Als Käufer bewerte ich nach Wareneingang, egal ob mich der Verkäufer bewertet hat oder nicht. Man muß nicht hinter jeder Bewertung herhecheln.

Gruß,
Stephan

Hallo alex,

ich bewerte, wenn das Gegenüber seinen Teil des Geschäftes erledigt hat. Bin ich selbst Verkäufer werte ich sofort nach korrekten Eingang des Geldes. Da ich ja auch erst nach Geldeingang meine Ware absende, wäre es aus meiner Sicht unangemessen dem Käufer auch noch die erste Bewertung zu überlassen, letzlich ist der es, der ein Risiko eingeht.

Allerdings gehe ich davon aus, daß meine Ware dem entspricht, was ich auch angekündigt habe, warum sollte sich also jemand an mir ‚rächen‘?
Stimmt etwas nicht, wird einfach noch einmal mit dem Käufer bzw. Verkäufer Kontakt aufgenommen.

Wenn ich das gefeilsche um solche Bewertungen sehe, dann wäre es wohl am besten, ebay würde die Bewertungen verdeckt lassen, bis beide Partner ‚gevotet‘ haben und erst dann die Inhalte veröffentlichen.

Gruß Maid:wink:

der Verkäufer ist entschieden schutzwürdiger ! I.ü. darf erst
bewertet werden wenn die Auktion entgültig zu Ende ist. d.h.
Käufer hat die Ware und ist (un)zufrieden. Also muss der
Käufer den Anfang machen

Hallo,

das sehe ich nicht so. Wenn ich als Verkäufer mein Geld habe, wird direkt eine Bewertung geschrieben. Schliesslich bin ích zufrieden , wenn der Käufer schnell überweist. Warum sollte ich dann auf eine Bewertung warten?
Bewertest du mich, bewerte ich dich, finde ich dermaßen kindisch. Ich finde nicht, das sowas in ein funktionierendes System gehört. Klar scheint es Kleingeister zu geben, die diese Art favorisieren, das würde ich hier aber nicht als zutreffende Antwort geben :wink:

Gruß
roland

Hallo Maid,

Wenn ich das gefeilsche um solche Bewertungen sehe, dann wäre
es wohl am besten, ebay würde die Bewertungen verdeckt lassen,
bis beide Partner ‚gevotet‘ haben und erst dann die Inhalte
veröffentlichen.

Dann würde ein Verkäufer, der „Dreck am Stecken“ hat (z.B. mangelhafte Ware verschickt) einfach den geleimten Käufer nicht bewerten und bekäme dann selbst nicht seine „verdiente“ schlechte Bewertung. Also ist das leider keine gute Idee.
Es wäre aber zu überlegen, ob Ebay nicht Leuten, die auch nach Aufforderung keine Bewertung abgeben, einen negativen Eintrag dafür machen sollte.

Gruß,
Tommy

der Verkäufer ist entschieden schutzwürdiger!

[Da bin ich anderer Meinung] Du betrachtest wohl deine Kunden als unwichtig und wertlos! Der Verkäufer soll schutzwürdigt sein - haaa! *lol*

I.ü. darf erst
bewertet werden wenn die Auktion entgültig zu Ende ist. d.h.
Käufer hat die Ware und ist (un)zufrieden. Also muss der
Käufer den Anfang machen

Der Verkäufer soll bewerten, sobald der Zahlungseingang erfolgt ist. Denn dies ist schließlich, was bewertet werden soll!

Gruß
Falke
Mod: Ich habe die Wortwahl etwas verändert, da der Tonfall nicht gerechtfertigt war. Ich hoffe, das klappt das nächste mal ohne mich!

Hi,

als Verkäufer bewertest du nach Zahlungseingang!
als Käufer bewertest du nach Wareneingang!

Dies steht auch (komischerweise) so in den Auktionen!!!

Artikel bereits erhalten? Geben Sie bitte eine Bewertung für den Verkäufer ab. bzw.

Bewertung abgeben für …(Nachdem Sie die Zahlung erhalten haben.)

Man achte auf die komischen Worte „Nachdem Sie die Zahlung erhalten haben“.

Man sieht, eBay hat dies klar geregelt!!!

Gruß
Falke

der Verkäufer ist entschieden schutzwürdiger ! I.ü. darf erst
bewertet werden wenn die Auktion entgültig zu Ende ist. d.h.
Käufer hat die Ware und ist (un)zufrieden. Also muss der
Käufer den Anfang machen

Man muss dann einen Schritt weiter gehen und sagen ein Kunde der nicht zahlt darf auch keine Bewertung abgeben wohl aber der Anbieter.
Sonst trägt der Verkäufer ein der Kunde zahlt nicht und bekommt irgendeine Returkutsche geliefert.

Johannes

Noch viel besser für manche vertrauensvolle Verkäufer:

Der Käufer zahlt an einem Verkäufer, den er nicht kennt und blind vertrauen muss und bewertet, bevor der Verkäufer die Ware absendet. Wäre wohl Wunschtraum manch Verkäufer! *lol*

Was sich manche Verkäufer rausnehmen, ist eine ziemliche Unverschämtheit.

Gruß
Falke

Hi,

ist natürlich grundsätzlich jedem überlassen, wann und ob man bewertet - ich persönlich bewerte den Käufer, sowie das Geld bei mir eingegangen ist - auch als Zeichen, daß nun die Ware verschickt wird - so informiere ich auch die Käufer in meiner ersten Mail. Dann können die auch die Post im Auge behalten.

Als Käufer bewerte ich, sowie die Ware bei mir eintrifft und der Verkaufsbeschreibung entspricht. Es ist mir völlig gleichgültig, wie mein „Geschäftspartner“ das handhabt. Ich krieg auch nicht die Krise, sollte jemand gar nicht bewerten.

Grüße

Wendy

Hallo,

wie stellst du dir das vor?
Wie sollte Ebay überprüfen, ob ein Kunde bezahlt hat, bzw. warum er nicht gezahlt hat?
Ein Freund von mir hat schon 2 Abmahnungen bekommen, weil er nicht gezahlt hat-das ist auch korrekt. Nur die VKs, es waren alle Powerseller, haben keine Bankdaten zur verfügung gestellt und auf E-mails nicht reagiert.

Auf die löschung der Mahnungen wartet mein Freund heute noch.

Viele Grüsse,
Sven.

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Gesprochen ist von einem Käufer der nicht zahlt der bekommt von Ebay eine Abmahnung nach 3 Abmahnungen geht er. Und eine solche Type darf nicht bewerten, - kann und tut das trotzdem.
EBAY hat da einen Fehler.

Johannes

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hallo zusammen,

also wenn ich (vorwiegend verkäufer) sehe, wie manche käufer

  • 2-3 tage nach dem tätigen der onlineüberweisung den erhalt der ware anmahnen
  • auf nachnahme versand pochen, obwohl das nicht angeboten wurde
  • dem verkäufer vorschreiben wollen, wie er die ware zu verpacken hat, damit als porto 1,53 euro für eine warensendung rauskommt
  • dem verkäufer dann die schuld geben, wenn die ware beim transport kaputt oder verloren ging
  • wenn sie schlichtweg alle mit der gebotsabgabe akzeptierten bedingungen des verkäufers ignorieren
    dann weiß ich warum ich so vorgehe:
    sobald das geld auf meinem konto gutgeschrieben wurde, vermelde ich dies dem käufer und kündige den postversand innerhalb der nächsten 36 stunden an. wenn ich dann 2 wochen lang keine bewertung von ihm erhalten habe, frage ich nach, ob er die ware bekommen hat, zufrieden ist, und mich bewerten möchte, damit ich ihn dann auch bewerte.

meine bilanz:
erhalten 297 / 4 / 0
abgegeben: 310 / 2 / 0

lg, pit

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der Verkäufer ist entschieden schutzwürdiger ! I.ü. darf erst
bewertet werden wenn die Auktion entgültig zu Ende ist. d.h.
Käufer hat die Ware und ist (un)zufrieden. Also muss der
Käufer den Anfang machen

Man muss dann einen Schritt weiter gehen und sagen ein Kunde
der nicht zahlt darf auch keine Bewertung abgeben wohl aber
der Anbieter.
Sonst trägt der Verkäufer ein der Kunde zahlt nicht und
bekommt irgendeine Returkutsche geliefert.

Johannes

Hallo,

wie stellst du dir das vor?
Wie sollte Ebay überprüfen, ob ein Kunde bezahlt hat, bzw.
warum er nicht gezahlt hat?

Hast recht kann EBAY nicht die orientieren sich an der Verkaufsgebührenrückbuchung wenn der Kunde abspringt aber das war hier nicht die Frage sondern die Der Bewertung.
Ein Kunde der nicht zahlen würde sollte nicht Bewerten dürfen, dein Freund hätte EBAY berichten müssen der Verkäufer meldet sich nicht. SEIN FEHLER.
Guten Rutsch Johannes

Ein Freund von mir hat schon 2 Abmahnungen bekommen, weil er
nicht gezahlt hat-das ist auch korrekt. Nur die VKs, es waren
alle Powerseller, haben keine Bankdaten zur verfügung gestellt
und auf E-mails nicht reagiert.

Auf die löschung der Mahnungen wartet mein Freund heute noch.

Viele Grüsse,
Sven.