Bewertungen bei Ebay

Hi Steven,

schon mehrmals Händler gesehen, die Neuware ohne Rückgaberecht verkaufen.

Begründung war z.B. bei einer Händlerin, sie gewähre ein Rückgaberecht, doch nur bei Ware zum Festpreis. Bei Waren mit einem Startgebot ab 1,-- EUR gäbe es allerdings kein Rückgaberecht. Dabei verwies sie vehement auf ihre „Über mich“ Seite oder wie die heisst. Ware entsprach weder der Beschreibung Ebay meinte, ich solle halt nochmal mit der Händlerin reden. :smile:

Ciao,
Romana

Hallo,

ich glaube dein Eindruck täuscht nicht, ich habe mich auch schon einige Male darüber geärgert, dass gewerbliche Verkäufer es nicht für nötig halten, zuerst zu bewerten - obwohl man als Käufer ja ohnehin schon einen Vertrauensvorschuss leisten muss, indem man wildfremden Menschen Geld überweist.

Oft genug hat es sicherlich damit zu tun, dass der Händler dem Kunden im Zweifelsfall „eine reinwürgen“ können will. Denn einem Käufer (und Gelegenheitsverkäufer) mit vielleicht 100 Bewertungen tut eine Negative natürlich viel mehr weh als einem Händler, der täglich 100 Verkäufe hat.

Beispiel: 3 Sachen bei gew. Händler gekauft, alle gleichzeitig und zügig bezahlt. Zwei Artikel waren ok, den dritten musste ich beanstanden, weil es einfach ein vollkommen falscher war. Zwei Artikel habe ich also positiv bewertet, für die habe ich auch eine positive zurückbekommen. Da sich der Händler bei dem dritten Artikel absolut stur gestellt hat habe ich ihn dafür negativ bewertet.
Er hat mir dann am Telefon auch gedroht, mich negativ zu bewerten - leider hat er schriftlich nichts dergleichen getan, deswegen konnte ich es nicht mal Ebay melden.
Dann hat er mir sogar noch Geld geboten, wenn ich die Negative zurückziehe - als ich auch darauf nicht eingegangen bin bekam ich eine Negative. Ich sei ein unfairer Ebayer und er warne vor Geschäften mit mir. Ja, wirklich unfair von mir, den Artikel bekommen zu wollen, den ich bezahlt habe…

Bei privaten Verkäufern habe ich hingegen die Erfahrung gemacht (auch bei 4 von 4 Käufen in den letzten zwei Wochen), dass sie schon bewerten, bevor sie bewertet wurden. Das schafft Vertrauen, wer von vornherein die Möglichkeit einer Rachebewertung „verschenkt“ rechnet wohl nicht damit, dass der Kunde Grund zur Beschwerde haben wird. Und tatsächlich hatte ich noch nie ein Problem mit Ware von Leuten, die mich zügig (teilweise bevor ich die Ware hatte - einmal sogar bevor ich bezahlt hatte) bewertet haben.

Grüße
Sue

Hallo Romana,

werde mal die Zitierschlacht etwas abbrechen, sonst werden die Beiträge zulange.

Zufriedenheit auf beiden Seiten sehe ich als Ziel eines Handels. Der Verkäufer bekommt einen zufrieden stellenden Preis, und der Käufer eine Ware die ihn zufrieden stellt. Sollte so sein, ist aber nicht immer so.

Dann gibt es erst einmal den Weg das Gespräch ( Mail ) zusuchen. In 95% der Fälle wird es dann geregelt, sei es das der Händler neue Ware schickt, oder auch eine Gutschrift macht. Oder wie erst vor kurzer Zeit, einfach sagt, die Ware ist verschickt worden, bitte warten sie bis dann, und wenn es dann nicht kommt melden sie sich wieder. In den restlichen 5% der Fälle gibt es dann eine negative Beurteilung.

Jetzt mal den Fall deiner CD, es gibt eben Händler die nehmen auch Ware wieder zurück, auch wenn es vorher ausdrücklich ausgeschlossen war. Da kannte ich vor Jahren mal jemand, die hat es immer so gemacht. CD gekauft, angehört und zurück geschickt.

Die Häufigkeit wie oft wirkliche Reklamationen vorkommen, kann ich als Käufer im gewissen Rahmen selber bestimmen. Kaufe ich z.B. Porzellan, suche ich in der Bewertung, nach GUT VERPACKT, kann also sicher sein, es wird nicht nur lieblos in einen Karton geworfen.
Die Artikelbeschreibung sagt auch einiges aus, wie ist sie gestaltet, liegt Sorgfalt dahinter, dann dürfte auch der Artikel sorgfältig beschrieben sein.
Sind es größere Dinge, eine kleine Mail mit einer Frage, die Reaktion darauf gibt bessere Hinweise als jede Bewertung. So wie die Mail beantwortet wird, so wird auch mit Reklamationen umgegangen.

Auf diese Art kann ich eine gewisse Auswahl treffen, um nachher mich nicht ärgern zu müssen.

Kommt es dann zur Beurteilung, kann der Käufer zuerst beurteilen ob er wirklich zufrieden ist. Die Mitteilung darüber an den Verkäufer ist die Beurteilung. Und erst jetzt kann der Verkäufer den Kunden abschließend beurteilen. Stelle dir mal vor der Käufer schickt die geöffneten CD zurück und will das Geld. In der Beurteilung steht dann Guter Kunde.

Alles andere würde das Bewertungssystem ad absurdum führen. Bezahlen ist nur ein Teil der Bewertung.

Wenn dem Verkäufer die Ware im voraus, als Vertrauensvorschuss, bezahlt wird, warum dann kein Vertrauen das auch er gerecht bewertet.

Gruß

hartmut

Moimoin!

Größere Verkäufer nutzen meist afterbuy oder ein anderes web-programm. In denen kann man ein „Roboter“ einstellen, der den Käufer dann bewertet, wenn eine Bewertung von ihm eingegangen ist.
Für den Verkäufer ist es hilfreich, da er keine Lust hat, stundenlang vor dem Bildschirm zu hängen und zu bewerten, er will i.d.R. auch keine Kohle für ausgeben.

Es ist also nicht immer rein böswillig vom VK, sondern nur eine Arbeitserleichterung. Der seriöse VK will ja niemanden was böses.

Hallo!

Zum Teil schon richtig und auch nachvollziehbar. Exotisch wird dass diese „Arbeitserleichterung“, wenn man solche Hinweise findet wie „Sie erhalten automatisch die gleiche Bewertung wie Sie uns gegeben haben“ o.ä.

Man könnte dann auch gleich schreiben: „Ich warne dich! Bewertest du mich Rot, bekommst du das gleich zurück“.

Gruß
Falke

Hallo!

Deshalb kann der Verkäufer erst bewerten wenn der Kunde
praktisch mit der Bewertung die Transaktion abschließt.

Falsch. Ein Kaufabschluß kann

  1. auch schlicht nach Ablauf der Widerspruchsfrist angenommen werden.
  2. vom Käufer mit einer seperaten eMail bestätigt werden.
  3. der Käufer auch das Bewertungsverhalten des VK bewerten muss.

Ein Rad ohne Ende also!

Gruß
Falke

Hallo Hartmut

Wie ich schon geschrieben habe, auch dafür einstehen das der
Verkäufer das Geld behalten kann.

Das will auch der Kunde, der will nämlich was kaufen.

Sicher nicht aus Spaß, aber vielleicht weil sie die Ware
woanders billiger gesehen haben. Oder weil es ihnen dann doch
nicht so gefällt. Gründe gibt es genug wenn jemand will.

Die meisten Kunden haben weder Lust noch Zeit für solche Spielchen
und die paar schwarzen Schafe, die es gibt, kann ein seriöser
Verkäufer ertragen.

Weil eben erst bewertet wird, wenn die Aktion abgeschlossen
ist.

Der Verkäufer kann theoretisch sofort nach Eingang der Zahlung
bewerten, muss aber nicht. Mir geht es um die Reihenfolge und die
heisst für mich Zug um Zug. Man hat ja 90 Tage Zeit und das lässt
viel Spielraum bei „unhandlichen“ Kunden.

Gruss
Heinz

Moin,

  1. der Käufer auch das Bewertungsverhalten des VK bewerten
    muss.

Wer das Bewertungsverhalten von jemanden bewertet, hat das Bewertungssystem nicht verstanden. Bewertet wird der Ablauf der Transaktion von Anfang bis Ende.

Gruß,
-Efchen

Ein !!! persönliches Gespräch wird auch nicht unterbrochen.

Ich empfinde innerhalb eines Threads auch keinen Bruch, auch wenn die Diskussion über Tage oder Wochen geht. Sind wohl unterschiedliche Ansichten. Man sollte einiges in einem geschriebenen Medium nicht zu eng sehen, da man hier schließlich keine Emotionen vermittelt. Also nicht alles zu eng sehen :smile:

Um bei dem von Dir genannten Beispiel zu bleiben: angenommen
die Warenlieferung kam nicht an und der Kunde ist zurecht
verärgert, gleich in welcher Form und welchem Mass er diesen
dann auch ausdrückt. Was sollte nicht sein gutes Recht sein,
verärgert zu sein?

Natürlich darf er verärgert sein.

Es ist doch eine Frage wie der Händler mit
diesem zurecht empfundenen Ärger umgeht, oder?

Es ist vor allem auch eine Frage, wie der Käufer seine Verärgerung ausdrückt. Durch wüste Beschimpfungenm und Bedrohungen? Oder sachlich und ehrlich? Jemand, der berechtigterweise verärgert ist, und vernünftig versucht, das Problem aus der Welt zu schaffen, kann auch eine positive Bewertung bekommen. Aber jemand, der einen 1-EUR-Artikel gebraucht ersteigert und rummotzt und zetert, der Artikel wäre nicht neu und auf sonstige Dinge besteht, die in der Artikelbeschriebung anders stehen, bekommt eben eine negative Bewertung, auch wenn er schnell überwiesen hat. Da kann dann meinetwegen auch stehen „Superschnell überwiesen, aber der Rest…Finger weg!“ oder sowas.

Doch
weshalb genau behält sich der Händler dann das Recht vor,
erstmal die Kundenbewertug abzuwarten?

Weil idR mit der Kundenbewertung feststeht, dass der Kunde die Ware erhalten hat und damit zufrieden ist, und erst dann die Auktion für den Kunden gelaufen ist.

Und was, wenn der
Käufer negativ bewertet?

Völlig irrelevant. Das sagte ich schonmal. Rachebewertungen sind kindisch und fehl am Platze. Es geht nicht darum, auf eine Bewertung hin zu antworten, sondern darauf zu warten, dass die Transaktion endgültig am Ende ist.

Du scheinst nur immer zu sehen, dass jemand auf die Bewertung wartet, weil er wissen will, wie er als VK bewertet wird. Das ist Blödsinn. Darum gehts nicht.

Bekommt dann der Käufer eine negative Bewertung, weil er
verärgert ist, keine Ware für sein Geld erhalten zu haben?

Nein, er bekommt eine negative Bewertung, wenn er dem VK unterstellt, die Ware nicht abgeschickt zu haben, obwohl der K ausdrücklich auf versicherten Versand verzichtet hat, um Porto zu sparen. O.ä.

jedenfalls wird hier ein
Trumpf sozusagen im Ärmel behalten.

Nein, Du denkst nur das Schlechteste. Andere Sichtweisen scheinst Du nicht zu akzeptieren. Zumindest haust Du nur so mit unpassenden Beispielen um Dich. :smile:

Soweit wie es richtig bzw. ideal wäre.

Es gibt leider immer schwarze Schafe.

Doch weshalb empfinde
ich es zunehmend so, dass Händler erst Kundenbewertungen
abwarten?

Das musst Du mit Dir selbst ausmachen, wir können Deine Empfindungen nicht untersuchen. Vielleicht brauchst Du dazu einen Psychologen :wink:

Ich empfinde nichts dergleichen und ich finde es nur selbstverständlich und richtig, wenn ein VK erst nach abgegebener K-Bewertung bewertet. Alles andere macht für mich keinen Sinn.

Da scheint sich doch was geändert zu haben!

Das Verständnis der Leute?
Vielleicht auch für Rachebewertungen, so wie Du es vermutest? Es wird solche und solche geben.

Weshalb
schreibt mich eine Händlerin an, ich hätte noch keine
Bewertung abgegeben, indes sie selbst noch gar keine abgegeben
hatte. Das finde ich sehr eigenartig.

Nein. Ich habe es jetzt mehrmals erklärt, warum das (für mich) nicht im Geringsten eigenartig ist.

Weshalb war es denn dann früher anders.

Woher soll das irgendwer wissen ausser diejenigen, die es früher mal anders gemacht haben? Zu wenig ebay- oder AUktionserfahrung? Wir haben als ebay-Anfänger auch vieles anders/falsch gemacht.

Nochmal

in der Tat…

was passiert denn bei einem
Händler, wenn der Käufer nach dem Kauf „Stress“ macht

Man kann freundlich Stress machen und man kann unfreundlich Stress machen. Der Ton macht die Musik. Und man kann Recht haben und man kann im Umrecht sein.

Jeder hat seine Sicht.

Das hast Du schön gesagt, und das ist auch die Antwort auf Deine Frage :smile:

Auch das kenne ich, dass wenn ich das Verhalten eines Händlers
nicht okay finde, nicht bewerte, auch keine Händlerbewertung
kommt.

Naja, so geht man unnötigem STreit aus dem Wege.

Gut, ich hätte im Vorfeld fragen sollen, doch die Auktion war
kurz vorm Ablaufen.

Bei sowas gilt immer: Dein Pech.

Hätte ich auch nur ansatzweise riechen
können, dass der Typ über die Versandkosten Gewinn machen
möchte

Ja. Das hättest Du. 1. Grundsatz von ebay: Informiere Dich BEVOR Du mitsteigerst!

Und für Dich sind 90 DM Versandkosten
für einen Drucker, den man auch für 17 DM hätte versenden
können, tatsächlich in Ordnung?

Nein, ich hätte nicht geboten.
Und wenn ich vorher nicht geschaut oder nachgefragt hätte, hätte ich das unter „ebay-Erfahrungen“ abgelegt. Ich hätte aber zahlen müssen, immerhin ist ein Kufvertrag zustande gekommen.

Ja, ich habe im Laufe der Jahre daraus gelernt und biete
grundsätzlich nicht mehr bei Händlern ohne Angabe von
Versandkosten.

Da gehts Dir, wie ca. 100% aller ebayern :smile:

Mich schaudert. Für Dich ist also der Betrug und die
Bereicherung über Portogebühren rechtens? Wow!!!

Ja. Mit Abgabe Deines Gebots erkennst Du die Bedingungen des Verkäufers an.
Ethisch gesehen hast Du aber recht.

Dennoch können scheibar reichlich Leute
nicht damit leben, dass man sie (zurecht) kritisch bewertet,

Leider, ja.

Ja, der Sommer er möge kommen und am besten ganzjährig sein.

VOLLE Zustimmung :smile:))

Gruß,
-Efchen

P.S.: Bitte zitiere etwas weniger, Deine Antworten zu lesen ist sehr ermüdend :smile:

Hi Efchen,

ich bleibe dabei, dass ich eine Negativentwicklung hinsichtlich Bewertungen wahrnehme, sprich Händler warten ab um entsprechend „negativ“ kontern zu können, sei es gerechtfertigt oder nicht.

Das ändert nichts an der Tatsache, dass es auch andere Leute gibt. Beispielsweise hatte ich die Tage etwas ersteigert, woraufhin mir die Händlerin einen neuen, reduzierten Preis mitteilte, weil sie es hätte auch günstiger schicken können. Überdies hatte sie die Ware noch abgeschickt bevor ich bezahlt hatte.

Solche Menschen gibt es auch, doch siehe ersten Absatz. Und ansonsten gilt, jeder hat seine Sicht der Dinge, gleich ob das tatsächliche Erfahrungen oder nur ein getrübter Blick auf die Dinge ist.

In Erwartung eines baldigen und langen Sommers,

ciao,
Romana

Hi Hartmut,

hast Du auf Ebay schon mal erlebt, dass ein Händler eine geöffnete CD zurück genommen hat?

Wie dem auch sei, ich hatte im Vorfeld nachgefragt, ob die Ware tatsächlich ovp sein, was bestätigt wurde. Und in der Händlerbewertung wurde ich ja negativ bewertet, weil ich gelogen haben soll, sprich die Ware sei ovp gewesen. Derweil hatte er - wie auch geschrieben - in einer E-Mail geschrieben, dass einzelne CD’s halt nicht verpackt seien, dennoch neu wären. Wie dem auch sei, ich meinte hier einen Trend hinsichtlich Bewertungen wahrzunehmen, sprich eine Veränderung, und die wollte ich hier mal kundtun und zur Diskussion stellen.

Ciao,
Romana