Bewertungserpressung bei Ebay - Rechtsfolgen ?

Hallo,
Welche Rechtsfolgen hat eine Bewertungserpressung bei Ebay ?
D.h. ein Käufer kündigt an beliebig viele Artikel eines Verkäufers zu ersteigern, allein mit dem Ziel negative Bewertungen abgeben zu können um so den Verkäufer schädigen zu können.
Das ist zwar ein Verstoss gegen die Ebay AGB, aber ob Ebay reagiert ist eine andere Frage.
Wie sehen die Zivil - strafrechtlichen Möglichkeiten aus ?
Bzw was am interessantesten ist; gibt es dazu Urteile ?
Danke !
Gunter

Am einfachsten wäre es wenn Sie den Käufer sperren würden. Meines Wissens kann man einzelne Käufer für eigene Auktionen ausschliessen. 

Wenn der Käufer seine Drohung wie Sie es oben beschrieben haben schriftlich geäussert hat, sollten Sie dies an eBay weiterleiten. 

Ob es für so einen Fall bereits gerichtlich behandelte Klagen gibt, weiss ich leider nicht.

Hallo,
ehrlich habe ich keine Ahnung wie soetwas bewertet wird. Aber man kann bei Ebay Bieter von seinen Auktionen auschliessen…

nein, das kann man NICHT !
Man kann nur Mitgliedsnamen sperren, nicht aber die natürliche Person dahinter. Da man sich mit beliebig vielen Mitgliedsnamen anmelden kann ist die Sperre ohne praktische Bedeutung.

Hallo,

ein Käufer kündigt an beliebig viele Artikel eines
Verkäufers zu ersteigern, allein mit dem Ziel negative
Bewertungen abgeben zu können um so den Verkäufer schädigen zu
können.

Interessant.
Drohen kann man mit vielen Sachen.
Aber würde sich die Drohung auch verwirklichen lassen?
Der Käufer muß die ganzen Versteigerungen durchführen, somit auch die ganzen ersteigerten Gegenstände bezahlen.

Über welche Summen reden wir dabei?
Ist das irgendjemand die Sache wert?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

als Gewerbetreibender ist man auf gute Bewertungen angewiesen. Falsche, negative Bewertungen schädigen das Unternehmen und führen zu Schadenersatzansprüchen, deren Höhe man aber schwerlich nachweisen kann.

Ganz praktisch würde ich mich aber in so einem Fall an den Ebay Service wenden (0800 Nummer - kostenlos!). Damit hatte ich - entegen meiner Erwartung - positive Erfahrungen.

Den Schriftverkehr sollte man auf jeden Fall sammeln. Bei Telefongesprächen sollte man ankündigen, dass man nun den Lautsprecher anschaltet und eine zweite Person mithören lassen wird. Wird dem wiedersprochen, dann beende man das Gespräch.

http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/bewe…iehe anhängenden Artikel. Da hat man wohl recht schlechte Karten. 

Allerdings, wenn die Person schon vorher so etwas ankündigt: Käufer sperren.

http://pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.htmlFalls die Person schon geboten hat, Angebot erst mal zurück ziehen, dann sperren und neu reinsetzen.

böse Post von Ebay
Hallo,

wenn der Käufer solch eine Aktion ankündigt, und diese ihm nachgewiesen werden kann, dann bekommt er ungefähr folgende Mail von Ebay:

Guten Tag „Böser Käufer“

wir haben Ihr Ihr eBay-Mitgliedskonto für für mindestens 3 Tage vom Handel auf eBay ausgeschlossen, weil Sie gegen den Grundsatz zu unerwünschtem und böswilligem Bieten verstoßen haben.

***Informationen zum eBay-Grundsatz zu unerwünschtem und böswilligem Bieten***
Käufern, die die im Angebot festgehaltenen Bedingungen des Verkäufers nicht erfüllen, dürfen weder für den Artikel bieten noch ihn kaufen. Käufer dürfen außerdem nicht bieten oder kaufen, wenn sie damit beabsichtigen, den ordnungsgemäßen Angebotsverlauf zu stören.

Beispiele:

  • Ein Mitglied mit einem negativen Bewertungspunktestand darf nicht auf einen Artikel bieten, wenn der Verkäufer Mitglieder mit negativem Bewertungspunktestand vom Bieten ausgeschlossen hat.
  • Ein Mitglied darf nicht ohne Kaufabsicht auf einen Artikel bieten, nur um im Anschluss eine negative oder neutrale Bewertung abzugeben.

die genannten 3 Tage sind absolut geschönt - ich kenne da Fälle, wo Ebay das Konto wochenlang blockiert hat

Gruß

Hummel