dem Verkäufer erscheint es als Bewertungserpressung (Käufer: ich will… sonst gibt es eine schlechte Bewertung). Ebay sieht leider nur eine kleine Liste von Verhaltensweisen als Bewertungserpressung an, http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-extortio…
Käufer: „Ich habe Gebrauchtware „Zustand noch OK“ gekauft, wollte aber eigentlich einen neuwertigen Artikel und fordere jetzt 7 Wochen nach Kauf Rücknahme oder es gibt eine schlechte Bewertung“ (Widerrufsfrist ist ein Monat).
Dies zählt ebay leider wohl nicht zu Bewertungserpressung.
Kann Verkäufer in der Situation irgendetwas tun außer auf jede unverschämte Käuferforderung einzugehen oder eine schlechte Bewertung zu kassieren?
Käufer: „Ich habe Gebrauchtware „Zustand noch OK“ gekauft,
wollte aber eigentlich einen neuwertigen Artikel und fordere
jetzt 7 Wochen nach Kauf Rücknahme oder es gibt eine schlechte
Bewertung“ (Widerrufsfrist ist ein Monat).
Kann Verkäufer in der Situation irgendetwas tun außer auf jede
unverschämte Käuferforderung einzugehen oder eine schlechte
Bewertung zu kassieren?
nicht mehr aktuell, mittlerweile dürfen wieder 2 Bewertungen pro Monat zurückgenommen werden - vorausgesetzt der Handelspartner will. Man könnte dann höchstens irgendwie versuchen den Käufer dirket zu einer Bewertungsrücknahme aufzufordern.
Werden negative Bewertungen jetzt nicht nach xx Monaten
automatisch gelöscht?
Meine 3 sind weg.
Es werden nur die Bewertungen der letzten 12 Monate in den Punktestand xx % positiv aufgenommen.
dem Verkäufer erscheint es als Bewertungserpressung (Käufer:
ich will… sonst gibt es eine schlechte Bewertung). Ebay
sieht leider nur eine kleine Liste von Verhaltensweisen als
Bewertungserpressung an, http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-extortio…
hast Du die verlinkten Infos eigentlich auch gelesen bzw. verstanden? Da steht ausdrücklich „Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen Verhaltensweisen zusammengestellt.“
hast Du die verlinkten Infos eigentlich auch gelesen bzw.
verstanden? Da steht ausdrücklich „Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen
Verhaltensweisen zusammengestellt.“
OK, einmal vor einiger Zeit Versuch eine Bewertungserpressung zu melden von ebay abgewiesen (Käufer foderte Erstbewertung des Verkäufers und gab allen VK die nicht darauf eingingen eine negative Bewertung deswegen) und etwas das Vertrauen verloren.
Ich hatte vorhin aber noch einmal ebay telefonisch kontaktiert, die meinten die beste Chance wäre noch Verzögerung, da Bewertung jetzt nur noch binnen 60 Tagen möglich ist und 7 Wochen sind schon rum - aber so lange rauszögern wird wohl schwierig.
Um die Käuferklage noch näher auszuführen: gekauft Buch, Beschreibung: „Zustand gebraucht, Textmarkermarkierungen, noch OK.“
Der Käufer erklärt nun (nach 7 Wochen) ein mit Textmarker markierter Text sei unlesbar. Er würde lieber ein neues Buch kaufen.
Fakt ist: der Text ist markiert mit Textmarker in hellen Neonfarben, nicht etwa schwarz überdeckt.
OK, einmal vor einiger Zeit Versuch eine Bewertungserpressung
zu melden von ebay abgewiesen (Käufer foderte Erstbewertung
des Verkäufers und gab allen VK die nicht darauf eingingen
eine negative Bewertung deswegen) und etwas das Vertrauen
verloren.
Die Bewertung des VK nach Zahlungseingang halte ich (abgesehn davon das es keine Pflicht gibt ÜBERhaupt zu bewerten) für eine Selbstverständlichkeit, andersrum ist eine Geiselnahme um eine positive des K zu erpressen…
Aniki
Ich hatte vorhin aber noch einmal ebay telefonisch
kontaktiert, die meinten die beste Chance wäre noch
Verzögerung, da Bewertung jetzt nur noch binnen 60 Tagen
möglich ist und 7 Wochen sind schon rum - aber so lange
rauszögern wird wohl schwierig.
Um die Käuferklage noch näher auszuführen: gekauft Buch,
Beschreibung: „Zustand gebraucht, Textmarkermarkierungen, noch
OK.“
Der Käufer erklärt nun (nach 7 Wochen) ein mit Textmarker
markierter Text sei unlesbar. Er würde lieber ein neues Buch
kaufen.
Fakt ist: der Text ist markiert mit Textmarker in hellen
Neonfarben, nicht etwa schwarz überdeckt.
Die Bewertung des VK nach Zahlungseingang halte ich (abgesehn
davon das es keine Pflicht gibt ÜBERhaupt zu bewerten) für
eine Selbstverständlichkeit, andersrum ist eine Geiselnahme um
eine positive des K zu erpressen…
Aniki
ich habe bereits bemerkt, dass etliche Käufer diese Ansicht vertreten - und ich sage weiterhin, diese Käufer bedenken nicht wie lange sich eine (gewerbliche) Transaktion hinziehen kann! Widerruf des Käufers oder Schwierigkeiten mit Käufern wie im gerade geschilderten Fall oder z. B. Sendung kommt zurück, Käufer unbekannt verzogen und kaum erreichbar (die Sendung liegt immer noch bei mir im Regal)…
Die Bewertung des VK nach Zahlungseingang halte ich (abgesehn
davon das es keine Pflicht gibt ÜBERhaupt zu bewerten) für
eine Selbstverständlichkeit, andersrum ist eine Geiselnahme um
eine positive des K zu erpressen…
Es gibt ein Urteil in dem u.a. steht, dass die Bewertung eine vertragliche Nebenpflicht darstellt und auszuführen sei.
Es gibt ein Urteil in dem u.a. steht, dass die Bewertung eine
vertragliche Nebenpflicht darstellt und auszuführen sei.
wer will mich dazu zwingen…? Vielleicht jemand der besser froh sein sollte dass ich ihn nicht bewerte, weil mir sonst was rausrutschte…? Wenn dann Zug um Zug. Verkäufer hat sein Geld > Bewertung. Danach > der Käufer, und das ohne den Druck eine Rachebewertung befürchten zu müssen. Ich zwinge mich öfter mal, wenn ich richtig sauer bin und eigentlich ne negative rausdrücken würde, NICHT zu bewerten, um mir ne Gelegenheit zu geben mich zu beruhigen. Keiner der VK die wissen was ICH zum Zeitpunkt des Wareneingangs empfand, haben je darauf bestanden, dass ich sie bewerte.
Es werden nur die Bewertungen der letzten 12 Monate in den
Punktestand xx % positiv aufgenommen.
Na so ein Jahr ist doch aber schneller rum als man glaubt.
Wenn du nicht weitere Rote kassierst und Ärger mit dem eBay System bekommst dann versteh ich nicht was an einer negativen Bewertung jetzt noch erschreckend ist (zumal du hoffentlich noch kommentieren kannst, für die die sowas unbedingt lesen müssen).
Solche Käufer sind doch nicht der Normalfall. So schlimm die Rote zu schlucken und für ein Jahr damit zu leben?
Es gibt ein Urteil in dem u.a. steht, dass die Bewertung eine
vertragliche Nebenpflicht darstellt und auszuführen sei.
Bei ebay? Wo ist das Urteil? Galt das nun für Käufer, Verkäufer oder beide? Und ist das noch aktuell? Mittlerweile steht ausdrücklich in den ebay AGB / Grundsätzen, dass Bewertungen freiwillig sind.
Käufer: "Ich habe Gebrauchtware „Zustand noch OK“ gekauft,
wollte aber eigentlich einen neuwertigen Artikel
Frag ihn mal, von wem er lesen lässt.
Und das sehe ich als Knackpunkt für alles Weiter an.
Wer zugibt, auf einen gebrauchten Artikel geboten zu haben obwohl er einen Neuen haben wollte, der hat neben Anderen wohl auch ein geistiges Defizit.
Lass ihn bewerten wie er will und füge seiner Bewertung Deinen Kommentar bei.
Solchen Idioten kommst nur so bei.
Ich habe dies bereits mehrfach so gehandhabt und konnte keinerlei negative Nebenerscheinungen bei meinen weiterne Auktionen erkennen.
Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.
Und vergiss nicht, ihn anschließend für Deine Auktionen zu sperren.
MfG
Rumburak
OK, einmal vor einiger Zeit Versuch eine Bewertungserpressung
zu melden von ebay abgewiesen …
Um die Käuferklage noch näher auszuführen: gekauft Buch,
Beschreibung: „Zustand gebraucht, Textmarkermarkierungen, noch
OK.“
Der Käufer erklärt nun (nach 7 Wochen) ein mit Textmarker
markierter Text sei unlesbar. Er würde lieber ein neues Buch
kaufen.
Ich sehe nicht, wo der Käufer hier versucht hat den Verkäufer zu erpressen oder zu nötigen. Was er nun lieber hätte oder nicht, kann er ja erwähnen. Solange er aber nicht schreibt, wenn du nicht dies und jenes machst, bewerte ich dich negativ, ist dagegen nichts einzuwenden und Ebay wird auch nicht tätig.
Ich sehe nicht, wo der Käufer hier versucht hat den Verkäufer
zu erpressen oder zu nötigen. Was er nun lieber hätte oder
nicht, kann er ja erwähnen. Solange er aber nicht schreibt,
wenn du nicht dies und jenes machst, bewerte ich dich negativ,
ist dagegen nichts einzuwenden und Ebay wird auch nicht tätig.
nein ausdrücklich gesagt war es nicht, nur dezent angedeutet, dass, wenn dem Käufer nicht das ihm nicht zustehende Recht eingeräumt würde, auch nach 7 Wochen noch den Artikel zurückzugeben, dies negativ bewertet würde.
Dezente Andeutung oder nicht, ich empfinde das als Bewertungserpressung. Leider sind Verkäufer mit dem ebay Bewertungssystem ja so leicht erpressbar…