Bewertungsportale auch für Lehrer?

Liebe WWWler,

ein Kölner Gericht hat kürzlich entschieden, dass Schüler ihre Lehrer im Internet benoten dürfen, z.B. nach den Kategorien „cool“, „sexy“ oder „menschlich“. Nur Schmähkritiken sind wohl nicht zulässig.

Mein Frage nun: Dürften das Lehrer eigentlich nun ihrerseits auch tun? Dürfte eine Lehrerin eine eigene Internetseite aufmachen, in der sie neben den Noten ihrer Schüler auch noch ausführliche (natürlich subjektive) Charakterbeschreibungen und Hinweise für künftige Arbeitgeber ins Netz stellt?

Danke für einen Hinweis!

Grüße,

Matthias

Hallo,

geht nicht. Die Lehrerdienstordnungen ordnen Verschwiegenheit an. Subsidiär gilt außerdem das öffentliche Datenschutzrecht. Da bedürfte es schon einer Erlaubnisnorm für die Veröffentlichung von Schülerdaten.

Grüße
EK

Hallo,
da wäre dann zu prüfen, ob die subjektive Einschätzung der Coolness oder des Bekleidungsniveaus eines Schülers durch dessen Lehrer überhaupt unter den Datenschutz fällt, wenn ja würde dies ja auch umgekehrt zutreffen.

Gruß
Werner

Hallo,
da wäre dann zu prüfen, ob die subjektive Einschätzung der
dessen Lehrer überhaupt unter den Datenschutz fällt, wenn ja
würde dies ja auch umgekehrt zutreffen.

Gruß
Werner

Hallo,

nö, der Schüler hat keine Verschwiegenheitspflicht bezüglich des
Lehrers. Die Datenschutzgesetze für die öffentliche Hand gelten da
auch nicht. Die Grenze beim Schüler ist viel weiter, hier gilt die
allgemeine Grenze für Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit.

Grüße
EK

E. Krull hat das ja schon hübsch gesagt. Außerdem dürfte ja wohl klar sein, dass ein Kind gegenüber einem Erwachsenen mehr Schutz genießt.
Es ist also ein Unterschied, ob ein Kind über einen Erwachsenen sagt „Find ich doof!“ oder ein ausgebildeter Pädagoge von einem Kind sagt: „Gehört auf den Müll!“

Letzterer kriegt auch mit mir Probleme, nicht nur mit dem Gesetz.

Gruß!

Horst

Es ist also ein Unterschied, ob ein Kind über einen
Erwachsenen sagt „Find ich doof!“ oder ein ausgebildeter
Pädagoge von einem Kind sagt: „Gehört auf den Müll!“

Dann ist ja gut, dann ist die Masse der Lehrer ja aus dem Schneider, die sind nämlich im Normalfall keine ausgebildeten Pädagogen, sondern - man mag es kaum glauben - Lehrer.

Gruß Andreas

Hallo,

Dann ist ja gut, dann ist die Masse der Lehrer ja aus dem
Schneider, die sind nämlich im Normalfall keine ausgebildeten
Pädagogen, sondern - man mag es kaum glauben - Lehrer.

Gehört das Studium der Fachrichtung Pädagogik neuerdings nicht mehr zur Ausbildung eines Lehrers?
Gruß
loderunner

Doch, nur ist das ja so, dass die kein den Diplom-Studiengängen vergleichbares Studium absolvieren, weder in den Hauptfächern noch in Pädagogik. Ein Diplom-Pädagoge wird also den Lehrer nicht als „ausgebildeten Pädagogen“ bezeichnen wollen.

Grüße
EK

P.W. (jajaja, falsches Brett):
Zitat aus http://foehn-an-die-wanne.20six.de/foehn-an-die-wanne/2 : „Achso: Lehrer… Und wie die sich die Welt vorstellen…
Wichtig: Bei Lehrer immer Augen auf wegen Haftungsfall… Die haben ganz viel Halbwissen und ganz viel keine Ahnung…“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Erläuterung! (owT)
-nix-

Hallo,

Ein Diplom-Pädagoge wird also den Lehrer
nicht als „ausgebildeten Pädagogen“ bezeichnen wollen.

Diplom ist da wohl Meinungsmacht.

Lehrer sind keine Diplompädagogen, keine Magister und keine Doktoren oder Professoren der Pädagogik das stimmt.

Gruß
Werner

(PS: In einigen Jahren wird es durch die Reform der Studienabschlüsse auch keine Diplompädagogen mehr geben, dann ist deren Urteil nur noch historisch von Interesse.)

Hallo,

soweit ich mich erinnere besteht Verschwiegenheitspflicht über alle dienstlichen Angelegenheiten, da finde ich aber, dass die Einschätzung von Kriterien wie die genannte coolness o. ä. da gar nicht drunter fällt.
Der Lehrer darf nichts über die Leistungen, das unterrichtliche Verhalten oder die ihm in seiner Funktion als Lehrer bekannt gewordene private Situation mitteilen. Wenn er äußern würde er fände X cool oder Z uncool kann ich darin keine dienstliche Angelegenheit erkennen.

Gruß
Werner

Wenn er
äußern würde er fände X cool oder Z uncool kann ich darin
keine dienstliche Angelegenheit erkennen.

Gruß
Werner

Hallo Werner,

ich weiß ja nicht, wie das mit dem Lehrerjob so in der Praxis läuft, aber die Frage war:

Dürfte eine Lehrerin eine eigene Internetseite aufmachen, in der sie
neben den Noten ihrer Schüler auch noch ausführliche (natürlich
subjektive) Charakterbeschreibungen und Hinweise für künftige
Arbeitgeber ins Netz stellt?

Die Frage war nicht, ob ein Lehrer seine Meinungen über Schüler, dass er den einen cool und den anderen uncool findet, öffentlich verbreiten darf.

Abgesehen davon darf er selbst das mE nicht. Denn selbst „Cool“ oder „Uncool“ ist eine „Kopfnote“ und ein personenbezogenes Datum. Alle Bewertungen sind doch Meinungen des Lehrers, warum sollten da einige nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Jedes personenbezogene Datum, und sei es auch noch so bedeutungslos, unterliegt erst einmal dem Datenschutz.

Also ob „cool“ oder „uncool“, ob „fleißig“ oder „faul“, ob „krankheitsanfällig“ oder „kerngesund“, ob „Mathe-Crack“ oder „Bewegungslegastheniker“, wo soll denn da die Grenze gezogen werden?

Grüße
EK

Hallo

Abgesehen davon darf er selbst das mE nicht. Denn selbst
„Cool“ oder „Uncool“ ist eine „Kopfnote“ und ein
personenbezogenes Datum. Alle Bewertungen sind doch Meinungen
des Lehrers, warum sollten da einige nicht der
Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Jedes personenbezogene
Datum, und sei es auch noch so bedeutungslos, unterliegt erst
einmal dem Datenschutz.

Also ob „cool“ oder „uncool“, ob „fleißig“ oder „faul“, ob
„krankheitsanfällig“ oder „kerngesund“, ob „Mathe-Crack“ oder
„Bewegungslegastheniker“, wo soll denn da die Grenze gezogen
werden?

Hallo,
das Lehrer die Noten von Schülern nicht veröffentlichen dürfen, oder über ihre Krankheit oder Gesundheit nicht plaudern dürfen ist unangefochten richtig.
die Engangsfrage war war aber auch:

… dass Schüler ihre Lehrer im Internet benoten dürfen,
z. B. nach den Kategorien „cool“, „sexy“ oder „menschlich“.
Mein Frage nun: Dürften das Lehrer eigentlich nun ihrerseits auch tun?

Eine Kopfnote ist eine (früher) im Kopf des Zeugnisses ausgewiesene Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Sicher haben solche Noten einen hohen subjektivitätsfaktor, weshalb sie auch von den unterrichtenden Lehrern gemeinsam beschlossen werden (damit nicht einer aus individueller Animosität das festlegen kann). Das ist also was ganz anderes als Cool o. ä. Offizielle Bewertungen müssen dokumentiert werden und sich auch juridizierbar, das heißt nicht vollständig subjektiv, denn dann könnte sie ja kein Gericht überprüfen.
Diese Noten sind geschützte Daten auch das, was ein Schüler in der Schule macht oder seinem Lehrer über sich Erzählt sind solche Daten.

Nicht das ich es besonders sinnvoll fände, wenn sich ein Lehrer über die Coolness von Schülern oder ihren Sexappeal auslassen würde, aber ich halte diese vollkommen subjektiven Geschmacksäußerungen eines Lehrers nicht für Daten des Schülers.

Gruß
Werner

das Lehrer die Noten von Schülern nicht veröffentlichen
dürfen, oder über ihre Krankheit oder Gesundheit nicht
plaudern dürfen ist unangefochten richtig.

Hallo,

genau, und eine „2“ in Sexy oder eine „4“ in Coolness ist eine Note.
Das hat doch schon der klagenden Gymnasiallehrerin an spickmich.de
mißfallen.

Diese Noten sind geschützte Daten auch das, was ein Schüler in
der Schule macht oder seinem Lehrer über sich Erzählt sind
solche Daten.

Nicht das ich es besonders sinnvoll fände, wenn sich ein
Lehrer über die Coolness von Schülern oder ihren Sexappeal
auslassen würde, aber ich halte diese vollkommen subjektiven
Geschmacksäußerungen eines Lehrers nicht für Daten des
Schülers.

Noten sind nur eingeschränkt justiziabel, denn sie enthalten einen
Bewertungsspielraum des Lehrers, der Ausfluss seines persönlichen
Eindrucks, Gefühls oder Meinung ist.

Das mögen nicht justiziable Noten sein, aber doch Noten und damit das
Veröffentlichen von persönlichen Informationen (in der Ausgangsfrage
ja auch genau zu dem Zweck, dass sich Dritte ein Bild von der
Persönlichkeit machen können).

Grüße
EK

Hallo,
ich fände solche Äußerungen aus ganz anderen, vor allem funktionalen Gründen völlig unangemessen.

Nach längerem Nachdenken komme ich aber hier noch zu dem Ergebnis, dass solche Urteile ja dann wohl als „Vom Lehrer des …“ getätigt würden und nicht als Privatmeinung von Herrn X.
In diesem Fall würde dann ein Bezug zum Dienst hergestellt werden, der eine solche Beurteilung ausschließen müsste. Da das anders aber keinen Sinn machen würde, stimme ich dir zu.

Gruß
Werner

(PS: Offiziell gibt es die Zahlen gar nicht. Die Zensuren heißen „Sehr gut“, „Gut“ usw.)

(PS: Offiziell gibt es die Zahlen gar nicht. Die Zensuren
heißen „Sehr gut“, „Gut“ usw.)

Hallo,

das bezog sich auch auf die Internetseite spickmich.de. Dort werden offenbar Zahlen verwendet, die Eingangsseite deutet jedenfalls darauf hin.

Grüße
EK

Note = Note
Hallo,
und ich bezog mich darauf, dass du meintest das seien ja auch alles Noten. Schulrechtlich ist das keine Note.
Gruß
Werner