Hallo,
Aber bevor derjenige mit den Behörden spricht, würde er gern
wissen, auf welcher Basis, neben dem BewG, die Behörde bei der
Bewertung ldw. Vermögens arbeitet.
Die anzuwendenden (Rechts-)normen müssten doch jedem offen
stehen - nur muss man halt wissen, welche das sind / wo sie
veröffentlicht sind.
Das ist hier die frage.
Alles richtig.
Aber die andere Frage ist, um was es hier überhaupt geht.
Angaben über die Nutzung von Grundstücken gibt es bei verschiedenen Stellen zu verschiedenen Zwecken. Um einen vernünftigen Hinweis zu geben, muss man mehr wissen. Und nicht immer sind die Nutzungsangaben so wichtig wie ein Laie es sich vorstellt …
Gruß
Jörg Zabel…