Bewilligte Leistungen nicht mehr bewilligen?!

Hallo zusammen,

angenommen ein Vater in teilweisem ALG II Bezug nimmt das Umgangsrecht mit seinem Kind wahr.
Er erhält hierfür seit 11 Monaten einen Sonderbedarf zur Wahrung des Umgangsrechtes und für jeden Tag, an dem das Kind bei ihm ist, einen 1/30 Anteil des normalen Kindergrundbetrages.
Während der gesamten Zeit ist dem Jobcenter bekannt, dass die Kindsmutter erwerbstätig ist. Es liegt dem Jobcenter auch ein entsprechendes Urteil über Trennungsunterhalt vor, das mit dem Regelsatz des Vaters verrechnet wird.

Nun soll das Kind in den Ferien für 3 Wochen beim Vater sein.
Der entsprechende Antrag an das Jobcenter für diesen Zeitraum den Kinderfreibetrag (21/30 Anteil )mit zu überweisen, wird vom Jobcenter mit der Begründung abgelehnt, die erwerbsfähige Mutter wäre für diese Kosten Ansprechpartner.

Diese Aussage steht diametral zur bisherigen Praxis.

Ist die Stellungsnahme des Jobcenters korrekt?

Gruß
Bori

Hallo,

m.E. ist die Auffassung des Jobcenters inhaltlich fehlerhaft, allerdings wissen die das auch und gehen davon aus, dass nur ca. 10% der Ablehungsbescheide in den Widerspruch gehen und hier summieren sich über das Jahr Millionen € an, die eben nicht an ALG2 ausbezahlt werden.

Da hilft nur der schriftliche Widerspruch.

Schönen Tag noch.