Hallo zusammen,
angenommen ein Vater in teilweisem ALG II Bezug nimmt das Umgangsrecht mit seinem Kind wahr.
Er erhält hierfür seit 11 Monaten einen Sonderbedarf zur Wahrung des Umgangsrechtes und für jeden Tag, an dem das Kind bei ihm ist, einen 1/30 Anteil des normalen Kindergrundbetrages.
Während der gesamten Zeit ist dem Jobcenter bekannt, dass die Kindsmutter erwerbstätig ist. Es liegt dem Jobcenter auch ein entsprechendes Urteil über Trennungsunterhalt vor, das mit dem Regelsatz des Vaters verrechnet wird.
Nun soll das Kind in den Ferien für 3 Wochen beim Vater sein.
Der entsprechende Antrag an das Jobcenter für diesen Zeitraum den Kinderfreibetrag (21/30 Anteil )mit zu überweisen, wird vom Jobcenter mit der Begründung abgelehnt, die erwerbsfähige Mutter wäre für diese Kosten Ansprechpartner.
Diese Aussage steht diametral zur bisherigen Praxis.
Ist die Stellungsnahme des Jobcenters korrekt?
Gruß
Bori