Bewilligte Prozesskostenhilfe von und für die Schweiz, später in Deutschland zurückforderbar?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin deutscher Staatsbürger. 2009-2014 wohnte und arbeitete ich in der Schweiz und mir wurde 2013 dort eine unentgeltliche Prozesskostenhilfe (für Verfahren+Anwaltskosten) für die Verhandlung vor einem schweizer Gericht (Zürich) zur Trennung von meiner Ex, in Höhe von ca. 20.000 CHF bewilligt. 2014 bin ich dann ganz nach Deutschland zurückgekommen und habe mich auch ordnugnsgemäss aus der Schweiz abgemeldet.

Kann und wird die Schweiz nun die 20000 CHF verauslagte Prozesskostenhilfe von mir in Deutschland zurückverlangen? Muss ich diese dann bezahlen (sofern ich es mir natürlich leisten kann - wobei, wer würde dies beurteilen?) und wie lange wäre die Verjährungsfrist?

Vielen Dank

JB