Bewilligung der Kur führt zu Unwilligkeit beim AG

Hallo!

Nehmen wir mal an, jemand hat gesundheitliche Probleme mit
Rücken/Bandscheiben.
Dieser Jemand ist aber nicht krank geschrieben, „man hat sich so durchgebissen“, mit Spritzen.
Und parallel eine Kur beantragt. Die ist auch bewilligt worden. Nun
trat Jemand an den Vorgesetzten heran.
Der meinte dann, das ginge erst dann und dann, jetzt ist
Urlaubssperre, deshalb geht auch keine Kur.

Abgesehen davon, daß es dumm ist, ohne Krankschreibung vorzugehen, gibt es doch bestimmt einen Link, aus dem hervorgeht, daß Kur/Reha vorgehen, oder?

Danke Euch!

Gruß
Carmen

Hallo!

Der meinte dann, das ginge erst dann und dann, jetzt ist
Urlaubssperre, deshalb geht auch keine Kur.

Kur hat nichts mit Urlaub zu tun. http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__9.html (ist während einer Kur vom Status her AU.

AN = Arbeitnehmer
AU = Arbeitsunfähigkeit[sbescheinigung]

MfG

… genau, und wenn er den AG richtig ärgern will, beantragt der AN direkt im Anschluss an die Kur
Urlaub zur Regeneration. Da ist nix mit Urlaubssperre.

Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke!!! owT
:wink:)