Hallo,
halten wir mal fest - die betroffene Person ist als Pflegefall anerkannt mit Pflegestufe II. Sie hat eine Reha bewilligt bekommen
und in der Reha hat man ihr nahegelegt in ein Pflegeheim zu gehen - habe ich das so richtig verstanden ?
Fangen wir mal mit der Reha. als solches an - eine Reha. wird immer dann bewilligt, wenn damit ein Reha-Ziel erreicht werden kann, d.h.
Rehabilitation heisst Wiedereingliederung in den normalen Alltag und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Ich denke, dass die Reha-Einrichtung zu der Erkenntnis gekommen ist, dass die Betroffene nicht in die bisherige häusliche Umgebung zurückkehren kann weil dort die notwendige Pflege nicht sichergestellt werden kann, da ist die vollstationäre Pflege meist die einzige Alternative.
Eine Reha. dient zur Heilung, bzw. Linderung einer Erkrankung, hat direkt mit der Pflegebedürftigkeit nichts zu tun.
Vielleicht sollte der Sohn, wenn er der Bevollmächtigte ist, mal mit der Reha-Einrichtung sprechen. Von „Abschieben“ kann hier keine Rede sein. Ich glaube auch, dass die Reha-Einrichtung hier nur eine Empfhelung abgegeben hat, denn „Zwangseinweisungen“ gibt es meines Wissens nach nur bei Entmündigten und da muss der Bevollmächtigte entscheiden.
Gruss
Czauderna