Bewilligung Reha nach Schlaganfall?

Hallo,

eine bekannte von mir hatte 2 Schlaganfälle gehabt und war mit Pflegestufe 2, 3 Wochen in der Reha.

Nun soll sie ins Altersheim abgeschoben werden.

Mir schwirrt so in Erinnerung, dass die Krankenkasse ein halbes Jahr die Reha übernimmt?

Wenn ja, kann man die verfrühte Abschiebung ins Altersheim verhindern?

Besten Dank

Das ist auch eine Frage, die hier im Forum schwer zu beantworten ist.

Da ist der behandelnde Arzt gefragt.

Wer will abschieben ? Steht sie unter Vormundschaft ?

Danke für die Antwort.

Der Sohn von Ihr ist der Vormund.

Die Ärzte in der Reha möchten Sie ins Alters/Pflegeheim verweisen.

Hallo,
halten wir mal fest - die betroffene Person ist als Pflegefall anerkannt mit Pflegestufe II. Sie hat eine Reha bewilligt bekommen
und in der Reha hat man ihr nahegelegt in ein Pflegeheim zu gehen - habe ich das so richtig verstanden ?
Fangen wir mal mit der Reha. als solches an - eine Reha. wird immer dann bewilligt, wenn damit ein Reha-Ziel erreicht werden kann, d.h.
Rehabilitation heisst Wiedereingliederung in den normalen Alltag und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Ich denke, dass die Reha-Einrichtung zu der Erkenntnis gekommen ist, dass die Betroffene nicht in die bisherige häusliche Umgebung zurückkehren kann weil dort die notwendige Pflege nicht sichergestellt werden kann, da ist die vollstationäre Pflege meist die einzige Alternative.
Eine Reha. dient zur Heilung, bzw. Linderung einer Erkrankung, hat direkt mit der Pflegebedürftigkeit nichts zu tun.
Vielleicht sollte der Sohn, wenn er der Bevollmächtigte ist, mal mit der Reha-Einrichtung sprechen. Von „Abschieben“ kann hier keine Rede sein. Ich glaube auch, dass die Reha-Einrichtung hier nur eine Empfhelung abgegeben hat, denn „Zwangseinweisungen“ gibt es meines Wissens nach nur bei Entmündigten und da muss der Bevollmächtigte entscheiden.
Gruss
Czauderna

Vielen Dank für die Umfassende Antwort.

Ist es denn normal nach 3 Wochen bereits zu sagen, dass eine „vollständige“ Heilung nicht möglich ist, und sie nicht mehr in den Alltag zurückfindet?

Der Sohn hat sicherlich die Entscheidung zu treffen, die Frage ist nur, dass wenn er sich für einen längeren Reha Aufenthalt entscheidet, ob die Krankenkasse dies übernimmt und wenn ja wie lange.

Hallo,

je nach schwere der Ausfallerscheinungen des Schlaganfalls kann es schon möglich sein, daß die Reha-Einrichtung eine entsprechende Empfehlung abgibt.

Wer gerade in der Anfangsphase (1. und 2. Woche) keine bzw kaum Fortschritte macht, bei dem sind markante Fortschritte oder gar eine Heilung in späterer Zeit praktisch ausgeschlossen.

Grüße
miamei