Bewirtschafteter Parkraum im verkehrsber. Bereich

ist es zulässig, (wenn nein, wo befindet sich entsprechender Text), Parkplätze im verkehrsberuhigten Bereichen durch Parkscheinautomaten zu bewirtschaften und die Gültigkeit der Parkscheine durch Politessen zu kontrollieren.

Ja. Warum denn auch nicht?

Nun, in den Vwv zum VB ist die Rede von „Aufenthalts- und Erschließungsfunktionen“.
In den Vwv zu §13 StVO heisst es: „Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort anzuordnen, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze genau begrenzte Zeit parken können.“

Meiner Ansicht nach schliesst sich das eher aus, aber sicher mit reichlich Spielraum.

Grüße!

Hallo,
wirklich ein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325, im Sprachgebrauch Spielstraße genannt) oder „nur“ einer 30er-Zone (Zeichen 274.1)?

Cu Rene

Hallo, danke für die schnelle Antwort. Nach einer Vorschrift, die sich HVP nennt (eine Liste über Verkehrsausbau (oder so ähnlich)) soll stehen, dass das nicht erlaubt ist. Somit wären die Maßnahmen von Städten, Gemeinden usw. unrechtmäßig. Schöne Grüße Ray52

Hallo, ja, in einem verkehrsberuhigten Bereich, im Volksmund Spielstraße, entsprechend ausgeschildert und gewidmet. Danke, Ray52

Hallo, danke für die Mitteilung, in einem verkehrsberuhigten Bereich, wie der Name schon sagt, soll ein starkes Verkerhsaufkommen vermieden werden. Hier greift der genannte Paragraph nicht. Im verkerhrsb. Bereich sind Parkplätz durch andersfarbiges Pflaster usw. zu kennzeichnen. Keinerlei Aussage zur Bewirtschaftung. Trotzdem Danke. Ray52