Guten Tag, wenn man seit Jahren Bewirtungskosten mit Geschäftspartnern und Führungskräften der Firma absetzt, wo man angestellt ist und dort als Abteilungsleiter 20% erfolgsabhängiges Gehalt bekommt - wurden diese Ausgaben bisher anerkannt. Essenbelege werden aufgeklebt, beschriftet mit Belegnummern und die Teilnehmer in einer separaten Anlage benannt. Als Gründe werden Geschäftsessen, Ein- oder Ausstand eigene Abteilung usw. aufgeführt.
Ab 2007 findet nur noch eine Anerkennung statt wenn spezielle Gründe angegeben sind und die Teilnehmer die Bewirtung schriftlich bestätigen.
Was gibt es dazu für Meinungen?
Danke und Gruß Fred
Servus,
der Anlass der Bewirtung gehört schon seit vielen Jahren zu jeder steuerlich wirksamen Bewirtung. Die Bestätigung durch den Teilnehmer, der zum bewirtenden Unternehmen gehört, auch.
Die explizite Bestätigung durch die anderen Teilnehmer kann im Rahmen der Prüfung der Steuererklärung ein sinnvolles Mittel sein, wenn z.B. wegen der Zeitpunkte der Bewirtungen (z.B. Sonntag) oder wegen ihres Umfangs (z.B. fünf Mal Allyoucaneat-Buffet für drei Personen, oder drei Currywürste für fünf Personen) Zweifel daran bestehen, dass die Angaben zu Anlässen und Teilnehmern richtig sind.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
ist dir eigentlich auch schon aufgefallen, dass so gut wie jeder Steuerpflichtige ausgerechnet am Hochzeitstag und am Geburtstag der Ehefrau Geschäftspartner bewirtet?
Will damit sagen, wenn solche Bewirtungen enthalten sind, ist es logisch, wenn das Finanzamt mal etwas genauer nachhakt.
Gruß
Lawrence