Bewirtung oder Verköstigung?

Ich gebe als Freiberufler Seminare und verköstige die Teilnehmer selber. Das heisst, ich biete freie Getränke und Essen.
Wie setze ich die Ausgaben für diese Verköstigung (oder ist es eine Bewirtung? Was ist der Unterschied?) ab?
Bei meinem Buchführungsprogramm kann ich unter „Verköstigung“ den Gesamtbetrag eingeben, aber es wird keine MWST abgezogen. Ist das das richtige Buchungskonto? Aber warum wird keine MWST abgezogen?
Oder gehört es zu „Bewirtung“, bei dem die MWST extra ausgewiesen und dementsprechend auch als Vorsteuer behandelt wird. Aber, Supermärkte und Getränkelieferanten geben 7% und 16% gemeinsam auf EINER Rechnungen aus. Wie verbucht man so etwas?

Was ist es nun - eine Bewirtung oder eine Verköstigung?

Freue mich über Antworten

Hallo,

wenn du so willst, handelt es sich um eine verköstigung (hab ich noch nie gehört)…leg doch einfach ein konto „seminarverzehr“ an - dann wissen die beim fa gleich was gemeint ist - die verbuchung machst du entweder mit 7 oder 16 Vost (in deinem fall zu 100 %). - bei verschiedenen steuersätzen auf einem beleg machst du eine splitbuchung oder buchst die beträge einzeln…

Gruß inder

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Hallo Inder,

das ist ja toll, wie schnell Du geantwortet hast … und vielen Dank, Du hast mir sehr weitergeholfen.
Ja, die „Verköstigung“ ohne MWST. in meinem Buchführungsprogramm finde ich auch seltsam. Dieses Konto gibt es aber tatsächlich.
Ich werde es so machen, wie Du vorgeschlagen hast: Jeden Betrag einzeln verbuchen … NUR, weisst Du, warum Lebensmittel und vor allem, WELCHE Lebensmittel 7% und welche 16% MWST haben.
Ist es richtig - Getränke 7% und Lebensmittel (Butter, Milch etc.)16% ???

Danke!

Hallo Inder,

das ist ja toll, wie schnell Du geantwortet hast … und vielen
Dank, Du hast mir sehr weitergeholfen.
Ja, die „Verköstigung“ ohne MWST. in meinem
Buchführungsprogramm finde ich auch seltsam. Dieses Konto gibt
es aber tatsächlich.
Ich werde es so machen, wie Du vorgeschlagen hast: Jeden
Betrag einzeln verbuchen … NUR, weisst Du, warum
Lebensmittel und vor allem, WELCHE Lebensmittel 7% und welche
16% MWST haben.

  • damit sie nicht so teuer sind…

Ist es richtig - Getränke 7% und Lebensmittel (Butter, Milch
etc.)16% ??? :

  • nein - siehe Anlage…

Danke!

Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2
Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände

Lfd. Nr.
Warenbezeichnung
Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition)

1
Lebende Tiere, und zwar

a)
Pferde einschließlich reinrassiger Zuchttiere, ausgenommen Wildpferde,
aus Position 01.01

b)
Maultiere und Maulesel,
aus Position 01.01

c)
Hausrinder einschließlich reinrassiger Zuchttiere,
aus Position 01.02

d)
Hausschweine einschließlich reinrassiger Zuchttiere,
aus Position 01.03

e)
Hausschafe einschließlich reinrassiger Zuchttiere,
aus Position 01.04

f)
Hausziegen einschließlich reinrassiger Zuchttiere,
aus Position 01.04

g)
Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner),
aus Position 01.05

h)
Hauskaninchen,
aus Position 01.06

i)
Haustauben,
aus Position 01.06

j)
Bienen,
aus Position 01.06

k)
ausgebildete Blindenführhunde,
aus Position 01.06

2
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
aus Kapitel 2

3
Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken
aus Kapitel 3

4
Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier und Eigelb,

ausgenommen ungenießbare Eier ohne Schale und

ungenießbares Eigelb; natürlicher Honig
aus Kapitel 4

5
Andere Waren tierischen Ursprungs, und zwar

a)
Mägen von Hausrindern und Hausgeflügel,
aus Position 05.04

b)
Bettfedern und Daunen, [1]
aus Position 05.05

c)
rohe Knochen
aus Position 05.06

6
Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und

Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte;

Zichorienpflanzen und -wurzeln
aus Position 06.01

7
Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln,

Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel
aus Position 06.02

8
Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten,

zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
aus Position 06.03

9
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile,

ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose

und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
aus Position 06.04

10
Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu

Ernährungszwecken verwendet werden, und zwar

a)
Kartoffeln, frisch oder gekühlt,
aus Position 07.01

b)
Tomaten, frisch oder gekühlt,
aus Position 07.02

c)
Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree /Lauch [2] und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt,
aus Position 07.03

d)
Kohl, Blumenkohl /Karfiol [3], Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt,
aus Position 07.04

e)
Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt,
aus Position 07.05

f)
Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt,
aus Position 07.06

g)
Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
aus Position 07.07

h)
Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt,
aus Position 07.08

i)
anderes Gemüse, frisch oder gekühlt
aus Position 07.09

j)
Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren,
aus Position 07.10

k)
Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuß nicht geeignet,
aus Position 07.11

l)
Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet,
aus Position 07.12

m)
getrocknete [4], ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert,
aus Position 07.13

n)
Topinambur
aus Position 07.14

11
Genießbare Früchte und Nüsse [5]
aus Positionen 08.01 bis 08.13

12
Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
Kapitel 9

13
Getreide
Kapitel 10

14
Müllereierzeugnisse, und zwar

a)
Mehl von Getreide,
aus Positionen 11.01 und 11.02

b)
Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide,
aus Position 11.03

c)
Getreidekörner, anders bearbeitet; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
aus Position 11.04

15
Mehl, Grieß, Pulver, [6] Flocken, Granulat und Pellets [7] von Kartoffeln
aus Position 11.05

16
Mehl, Grieß und Pulver [8] von getrockneten [9] Hülsenfrüchten sowie

Mehl, Grieß und Pulver von genießbaren [10] Früchten
aus Position 11.06

17
Stärke
aus Position 11.08

18
Ölsamen [11] und ölhaltige Früchte sowie Mehl hiervon
aus Positionen 12.01 bis 12.08

19
Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
aus Position 12.09

20

Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Hopfenmehl (Lupulin) [12]
aus Position 12.10

21
Rosmarin, Beifuß und Basilikum in Aufmachungen für den Küchengebrauch sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamilleblüten und Haustee
aus Position 12.11

22
Johannisbrot und Zuckerrüben, frisch oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen; ausgenommen Algen, Tange und Zuckerrohr
aus Position 12.12

23
Stroh und Spreu von Getreide sowie verschiedene zur Fütterung verwendete Pflanzen [13]
aus Positionen 12.13 und 12.14

24
Pektinstoffe, Pektinate und Pektate
aus Unterposition 1302.20

25

Korbweiden, ungeschält, weder gespalten noch sonst bearbeitet; Schilf und Binsen, roh, weder gespalten noch sonst bearbeitet [14]
aus Position 14.01

26
Genießbare tierische und pflanzliche Fette und Öle, auch verarbeitet, und zwar

a)
Schweineschmalz, anderes Schweinefett und Geflügelfett,
aus Position 15.01

b)
Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgeschmolzen oder mit Lösungsmitteln ausgezogen,
aus Position 15.02

c)
Oleomargarin,
aus Position 15.03

d)
fette pflanzliche Öle und pflanzliche Fette sowie deren Fraktionen, auch raffiniert,
aus Positionen 15.07 bis 15.15

e)
tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, ausgenommen hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs),
aus Position 15.16

f)
Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle, ausgenommen Form- und Trennöle
aus Position 15.17

27

Bienenwachs, roh [15]
aus Position 15.21

28
Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Austern und Schnecken
aus Kapitel 16

29
Zucker und Zuckerwaren
aus Kapitel 17

30
Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
aus Positionen 18.05 und 18.06

31
Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
aus Kapitel 19

32
Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen und [16] anderen Pflanzenteilen, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte
aus Positionen 20.01 bis 20.08

33
Verschiedene Lebensmittelzubereitungen
aus Kapitel 21

34
Wasser, ausgenommen

Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird,

Heilwasser und

Wasserdampf
aus Unterposition 2201 9000

35
Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (z. B. Molke) von mindestens fünfundsiebzig vom Hundert des Fertigerzeugnisses
aus Position 22.02

36
Speiseessig
aus Position 22.09

37
Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
aus Kapitel 23

38

Tabakpflanzen und Tabakblätter, grün oder luft[17] getrocknet, nicht weiterverarbeitet; Abfälle hiervon
aus Position 24.01

39
Speisesalz, nicht in wäßriger Lösung
aus Position 25.01

40
a)
Handelsübliches Ammoniumcarbonat und andere Ammoniumcarbonate,
aus Unterposition 2836.10

b)
Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat)
aus Unterposition 2836.30

41
D-Glucitol (Sorbit), auch mit Zusatz von Saccharin oder dessen Salzen
aus Unterpositionen 2905.44 und 2106.90 3823.60 [18]

42
Essigsäure
aus Unterposition 2915.21

43
Natriumsalz und Kaliumsalz des Saccharins
aus Unterpositionen 2925 1100

44
Fütterungsarzneimittel, die den Vorschriften des § 56 Abs. 4 des Arzneimittelgesetzes entsprechen [19]
aus Positionen 30.03 und 30.04

45
Tierische oder pflanzliche Düngemittel mit Ausnahme von Guano, auch untereinander gemischt, jedoch nicht chemisch behandelt; durch Mischen von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel
aus Position 31.01

46
Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholischer Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, in Aufmachungen für den Küchengebrauch
aus Unterposition 3302 1000

47
Gelatine
aus Position 35.03

48
Holz, und zwar

a)
Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen,
aus Unterposition 4401.10

b)
Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuß, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepreßt,
aus Unterposition 4401.30

c)

Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder [20]

zwei- oder vierseitig grob zugerichtet, [21]
aus Position 44.03

d)
Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt [22]
aus Unterpositionen 4404.10

Gruß Inder

Hallo,

NUR, weisst Du, warum
Lebensmittel und vor allem, WELCHE Lebensmittel 7% und welche
16% MWST haben.
Ist es richtig - Getränke 7% und Lebensmittel (Butter, Milch
etc.)16% ???

Auf den meisten Quittungen sind die Mehrwertsteuerbeträge zu 7% und zu 16% getrennt ausgewiesen, also müsstest Du eine entsprechende Splitbuchung machen können:

Seminarverzehr (Netto-Summe) und VSt 7% und VSt 16%
an
Kasse (falls Du bar zahlst).

Grüße
Sebastian