Bewirtung und ESt-Richtlinie

Hallo,

EStR
(9) 1 Zur Bezeichnung der Teilnehmer der Bewirtung ist grds. die Angabe ihres Namens erforderlich. 2 Auf die Angabe der Namen kann jedoch verzichtet werden, wenn ihre Feststellung dem Steuerpflichtigen nicht zugemutet werden kann. 3 Das ist z. B. bei Bewirtungen anlässlich von Betriebsbesichtigungen durch eine größere Personenzahl und bei vergleichbaren Anlässen der Fall. 4 In diesen Fällen sind die Zahl der Teilnehmer der Bewirtung sowie eine die Personengruppe kennzeichnende Sammelbezeichnung anzugeben. 5 Die Angaben über den Anlass der Bewirtung müssen den Zusammenhang mit einem geschäftlichen Vorgang oder einer Geschäftsbeziehung erkennen lassen.

Mal angenommen ein Unternehmer möchte eine Firmenpräsentation durchführen. Dazu mietet er eine Gaststätte und stellt durch diese kleine Snacks und Getränke zur Verfügung.

Da der U nicht weiss wer alles kommt oder anwesend sein wird, wie müsste die Rechnung dann des Gastwirtes aussehen, damit der U diese Kosten als Betriebsausgaben angeben kann (ohne dass es Einzelnennungen der Personen gibt).

so z.B.?
Grund: Firmenpräsentation der Firma xy
am: 15. Herbst
Saalmiete:
300,-€
Snacks und Getränke für: 22 Personen (die jetzt auch wirklich da waren!)
50,-€

Gesamt: 350,-€

Würde dies so anerkannt oder gäbe es da noch konkretere Vorschriften?

VG René

Das sieht doch so ganz gut aus - und bei nur 22 Personen kann man auch die Teilnehmer benennen bzw. die Firmen,die man dazu eingeladen hat und ersatzweise die Namen der Geschäftsführer unbd die Personen, derenNamen man kennt!

Lia

Besten Dank für Deine Antwort.

Wieviele Personen sind so die Grenze und was ist, wenn es ne Flyeraktion wäre (Postwurfsendung, Weinhändler z.B.), wo man dann nur 15 Personen namentlich kennen würde (wenn überhaupt!) und die restlichen 7 nicht (nur als Bsp.).

Würden dann die 15 Namen ausreichen oder dürfte dann die Rechnung auch nur auf die Anzahl der 15 Personen ausgestellt sein?

Bei ner Reisegruppe wäre es einleuchtend :smile: aber bei ner Flyeraktion…???

VG René

Snacks und Getränke für: 22 Personen (die jetzt auch wirklich
da waren!)
50,-€

Da dürften wir uns ja wohl noch im Bereich der „Aufmerksamkeiten“ statt der Bewirtung bewegen.

"Keine Bewirtung liegt vor bei

  1. Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem Umfang (wie Kaffee, Tee, Gebäck), z. B. anlässlich betrieblicher Besprechungen, wenn es sich hierbei um eine übliche Geste der Höflichkeit handelt; die Höhe der Aufwendungen ist dabei nicht ausschlaggebend,

    Solche Aufwendungen können unbegrenzt als Betriebsausgaben abgezogen werden."
    (Abschn. 4.10 Abs. 5 Sätze 9 und 10 EStR)

Hallo,

auch Dir danke sehr für die Antwort.

Da dürften wir uns ja wohl noch im Bereich der „Aufmerksamkeiten“ statt der Bewirtung bewegen

Wo ist dann aber die Abgrenzung?
Und müssen dann auch alle Personen benannt werden?

VG René