Hallo,
EStR
(9) 1 Zur Bezeichnung der Teilnehmer der Bewirtung ist grds. die Angabe ihres Namens erforderlich. 2 Auf die Angabe der Namen kann jedoch verzichtet werden, wenn ihre Feststellung dem Steuerpflichtigen nicht zugemutet werden kann. 3 Das ist z. B. bei Bewirtungen anlässlich von Betriebsbesichtigungen durch eine größere Personenzahl und bei vergleichbaren Anlässen der Fall. 4 In diesen Fällen sind die Zahl der Teilnehmer der Bewirtung sowie eine die Personengruppe kennzeichnende Sammelbezeichnung anzugeben. 5 Die Angaben über den Anlass der Bewirtung müssen den Zusammenhang mit einem geschäftlichen Vorgang oder einer Geschäftsbeziehung erkennen lassen.
Mal angenommen ein Unternehmer möchte eine Firmenpräsentation durchführen. Dazu mietet er eine Gaststätte und stellt durch diese kleine Snacks und Getränke zur Verfügung.
Da der U nicht weiss wer alles kommt oder anwesend sein wird, wie müsste die Rechnung dann des Gastwirtes aussehen, damit der U diese Kosten als Betriebsausgaben angeben kann (ohne dass es Einzelnennungen der Personen gibt).
so z.B.?
Grund: Firmenpräsentation der Firma xy
am: 15. Herbst
Saalmiete:
300,-€
Snacks und Getränke für: 22 Personen (die jetzt auch wirklich da waren!)
50,-€
Gesamt: 350,-€
Würde dies so anerkannt oder gäbe es da noch konkretere Vorschriften?
VG René