Hallo,
abzugsfähige Aufwendungen für Bewirtung von Arbeitnehmern ist eine Jahresgrenze von 110 Euro?
Wo steht das?
gruß
Hallo,
abzugsfähige Aufwendungen für Bewirtung von Arbeitnehmern ist eine Jahresgrenze von 110 Euro?
Wo steht das?
gruß
R 19.5 Absatz 4 Satz 2 LStR
Betragen die Aufwendungen des Arbeitgebers einschl. Umsatzsteuer für die üblichen Zuwendungen i. S. d. Satzes 1 Nr. 1 bis 5 an den einzelnen Arbeitnehmer insgesamt mehr als 110 Euro je Veranstaltung, sind die Aufwendungen dem Arbeitslohn hinzuzurechnen.
bitte drauf achten je veranstaltung … das ist also keine jahreshöchstgrenze
Stimmt, hätte man hervorheben können.
Gilt übrigens auch dann, wenn die eine Veranstaltung über zwei Tage geht.
Stimmt, hätte man hervorheben können.
Gilt übrigens auch dann, wenn die eine Veranstaltung
über zwei Tage geht.
ist hier nicht auch die paulschalversteuerung von 25% durch den AG möglich?
Die Pauschalbesteuerung gilt doch aber nur für den übersteigenden Teil, oder?
Wenn es unter 110 Euro ist, bleibt es doch steuerfrei?!
LG
S_E (die hofft mal aufgepasst zu haben =) )
Es handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Sobald die 110 Euro überschritten sind, ist der komplette Betrag als Arbeitslohn zu versteuern.
Achja, das war der Haken…nun ja, nicht so schlimm, die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung reicht aus, um Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auszulösen. Also für mich sowieso uninteressant =)
LG
S_E … die lieber woanders klugscheißt
Na, dann weiß ich ja, wenn ich mit Fragen zur Sozialversicherung „nerven“ kann
Da überlasse ich dir gerne das Feld zum Klugscheißen