Bewirtungsaufwand +Verpflegung für Kunden

Angenommen ein Unternehmer leitet ein einwöchiges Projekt für einen Kunden. Der Kunde selbst ist während des Projekts anwesend und soll während dieser Woche auch bewirtet werden. Den Aufwand der Verpflegung und Bewirtung stellt der Unternehmer dem Kunden später in Rechnung. Der Kunde wird den gesamten Aufwand erstatten.
Aber der Unternehmer macht ja einen Verlust, wenn er das ganze nur zu 80% Bewirtungsaufwand absetzen darf. Er hat den Kunden ja nicht eingeladen, sondern es gehörte zu seinem Projekt bzw. zu seinem Auftrag die Verpflegungskosten auszulegen. Das waren so gesehen 100% Betriebsausgaben, die dem Kunden in Rechnung gestellt wurden. Aber wenn das Finanzamt nur 80% akzeptiert, ist das doch zum Nachteil des Unternehmers.
Oder darf der Unternehmer in dem Fall 100% als Betriebsausgaben geltend machen?

Servus,

Oder darf der Unternehmer in dem Fall 100% als Betriebsausgaben geltend machen?

ja. Die Gestellung der Verpflegung ist ja offenbar vertraglich vereinbart, es handelt sich nicht um eine Bewirtung im Sinn des EStG, sondern um das Erbringen einer vertraglich vereinbarten Leistung.

Damit es deutlicher wird: Für einen Veranstalter von Pauschalreisen, in denen außer Transport, Unterkunft und Bespaßung eben auch Vollpension enthalten ist, sind die Kosten, die ihm von den unter Vertrag genommenen Hotels in Rechnung gestellt werden, insgesamt betrieblicher Aufwand bzw. Betriebsausgaben.

Schöne Grüße

MM

für den Unternehmer sind alle Ausgaben hier wie „Wareneinsatz“!

Und zur Klarstellung bei echten Bewirtungskosten sind nur 70% abzugsfähig - 80% ist lange her!

E.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!