Hallo,
Fall aus einer Übungsarbeit Steuerlehre:
Eine Gruppe von selbständigen Vermögensberatern, die alle in einem Gebäude arbeiten, trifft sich alle 2 Wochen zwecks beruflicher Besprechungen.
Dabei wird jedesmal groß aufgetischt mit Getränken, Gebäck, belegten Broten, Obst, Süssigkeiten u.s.w…
Frage:
Kann derjenige Vermögensberater, der für die Kosten dieser Lebensmittel aufkommt, diese von der Steuer absetzen?
Also ich würde sage nicht, denn die bewirteten Personen sind ja weder Arbeitnehmer, noch Geschäftsfreunde. Es sind ja eigentlich Kollegen!?
Oder wie ist das?
Vielen Dank
Hallo,
Fall aus einer Übungsarbeit Steuerlehre:
Eine Gruppe von selbständigen Vermögensberatern, die alle in
einem Gebäude arbeiten, trifft sich alle 2 Wochen zwecks
beruflicher Besprechungen.
Dabei wird jedesmal groß aufgetischt mit Getränken, Gebäck,
belegten Broten, Obst, Süssigkeiten u.s.w…
Frage:
Kann derjenige Vermögensberater, der für die Kosten dieser
Lebensmittel aufkommt, diese von der Steuer absetzen?
Also ich würde sage nicht, denn die bewirteten Personen sind
ja weder Arbeitnehmer, noch Geschäftsfreunde. Es sind ja
eigentlich Kollegen!?
Hallo Meike,
die Bewirtungsaufwendungen müssen betrieblich veranlasst, angemessen und ordentlich nachgewiesen sein.
Über die betriebliche Veranlassung kann man fast immer streiten, aber in diesem Fall ist eine solche doch wohl sehr gut darzulegen. Gedanken- und Informationsaustausch welcher in dieser Branche wohl wirklich wichtig ist.
Grüße
Chris