Bewirtungskosten

Hallo,

angenommen, der Geschäftsführer eines Unternehmens lädt einen Geschäftspartner samt dessen Ehefrau zu einem gemeinsamen Essen ein.

Wie verhält es sich mit den Bewirtungskosten für die Ehefrau des Geschäftspartners. Dürfen diese überhaupt berücksichtigt werden?

Vielen Dank und viele Grüße,
Alex

Hi !

Ja, der Rechungsbetrag ist lediglich um 30% zu kürzen.

BARUL76

Dankeschön (owT)