ich habe bei meiner Einkommensteuererklärung zwei Rechnungen über Bewirtungskosten eingereicht in meiner Eigenschaft als Teamleiter (hatte mein Team eingeladen).
Leider habe ich vergessen, die nötigen handschriftlichen Angaben auf der Rechnung vor dem Versand ans Finanzamt beizufügen. Das Finanzamt hat mir diese daraufhin nicht anerkannt.
Soweit kann ich das noch nachvollziehen. Aber: ich wurde vom FA im Rahmen der Steuerprüfung zweimal angeschrieben mit diversen Nachfragen, die nichts mit den Bewirtungskosten zu tun hatten. Die Frage nach den Teilnehmern wurde dabei explizit nicht gestellt. Ich habe im Rahmen eines Einspruchs die Daten dann nachgereicht, worauf ich jetzt ein Schreiben bekomme unter der Rubrik „Nachträge sind nicht erlaubt“.
Kennt sich da jemand aus und kann mir ggf. ein Urteil nennen, woraus hervorgeht, dass ein Nachtrag sehr wohl möglich ist? Und hätte nicht eine Anhörung vor Bescheiderteilung stattfinden müssen?
Leider kenne ich mich nicht genau aus.
Aber Sie können den Finanzbeamten nochmals darauf hinweisen,dass Sie nach dem Einspruch die geforderten Daten nochmals nachgereicht haben.
Vielleicht hat der jenige nicht alles genau gelesen.
grundsätzlich sind mir keine Gesetze oder Richtlinien bekannt, wonach es nicht erlaubt ist Belege o.ä. nachzureichen. Wobei Sie m.E. in der Sache keine Chance, haben da nachträgliche Ergänzungen auf den Bewirtungsbelegen nicht erlaubt sind. Die Erläuterungen sind sofort einzutragen.
meines Wissens ist dieser Beleg quasi eine Urkunde und aus diesem Grund sind keine Nachträge möglich. Eine Anhörung muss nicht zwangsläufig stattfinden. Das liegt im Ermessen des Bearbeiters und wird meist nur bei Änderungen im großen Rahmen gemacht.
ich habe bei meiner Einkommensteuererklärung zwei Rechnungen
über Bewirtungskosten eingereicht in meiner Eigenschaft als
Teamleiter (hatte mein Team eingeladen).
Leider habe ich vergessen, die nötigen handschriftlichen
Angaben auf der Rechnung vor dem Versand ans Finanzamt
beizufügen. Das Finanzamt hat mir diese daraufhin nicht
anerkannt.
Soweit kann ich das noch nachvollziehen. Aber: ich wurde vom
FA im Rahmen der Steuerprüfung zweimal angeschrieben mit
diversen Nachfragen, die nichts mit den Bewirtungskosten zu
tun hatten. Die Frage nach den Teilnehmern wurde dabei
explizit nicht gestellt. Ich habe im Rahmen eines Einspruchs
die Daten dann nachgereicht, worauf ich jetzt ein Schreiben
bekomme unter der Rubrik „Nachträge sind nicht erlaubt“.
Kennt sich da jemand aus und kann mir ggf. ein Urteil nennen,
woraus hervorgeht, dass ein Nachtrag sehr wohl möglich ist?
Und hätte nicht eine Anhörung vor Bescheiderteilung
stattfinden müssen?
Sorry, nein, da hab ich noch nie was von einer Entscheidung gehört. Bewirtungsbelege, wie auch z.B. Kassen- oder Fahrtenbücher sind zeitnah zu führen. Da wirste wohl keine Chance haben, geht nur über Kulanz und die findeste beim FA nur gnz selten!