Bewirtungskosten - Betriebsausgabe

Hallo,

nehmen wir mal an, ein IT-Facharbeiter arbeitet für ein Unternehmen
X mehrere Tage und übernachtet am Standort von X im Hotel. Im Hotel isst er Frühstück, Mittag, und Abendessen.

Firma X erklärt sich bereit die KOsten voll zu übernehmen.

Nun zu Verbuchung dieser Rechnung:

Die Übernachtungskosten würde ich auf „Übernachtungskosten betriebsfremde“ buchen.

Frühstück, Mittag u. Abendessen kann man ja schlecht als Bewirtung ansehen, oder?

Sind diese Kosten f. Essen eigentlich zu 100% als Betriebsausgabe abzugsfähig?
(Der IT-Facharbeiter kann sich ja alles mögliche bestellen)
Oder sind nur die Verpflegungspauschlen anzusetzten? Pro Tag max.24 EUR, Rest = nichtabzugsfähige BA???

Könnte man denn Übernachtung + Essen unter dem Konto Wartung Hard & Software verbuchen? (Somit 100% abzugsfähig?)

Viele Grüße

Gabriela

Servus,

nehmen wir mal an, ein IT-Facharbeiter arbeitet für ein
Unternehmen

ich gehe davon aus, dass es kein Facharbeiter ist, sondern ein selbständiger Consultant - sonst würde sich die Frage ja nicht stellen.

X mehrere Tage und übernachtet am Standort von X im Hotel. Im
Hotel isst er Frühstück, Mittag, und Abendessen.

Firma X erklärt sich bereit die KOsten voll zu übernehmen.

Damit sind die beschriebenen Elemente Bestandteile seines Honorars.

Nun zu Verbuchung dieser Rechnung:

Die Übernachtungskosten würde ich auf „Übernachtungskosten
betriebsfremde“ buchen.

Das kommt drauf an, wofür man die Gliederung haben möchte. Erstmal sind derartige variable Honorarbestandteile genauso Honorar für Fremdarbeiten wie der Stunden- oder Tagessatz. Und sie müssen klar auch von dem Consultant auf die Rechnung gesetzt werden - viele in der Szene wissen davon nichts, weil sie immer noch eifrig daran glauben, es gäbe steuerlich sowas wie den Status „Freier Mitarbeiter“…

Frühstück, Mittag u. Abendessen kann man ja schlecht als
Bewirtung ansehen, oder?

Muss man auch nicht. Was der Consultant dann mit den Betriebsausgaben macht, ist sein Bier. Wichtig ist, dass diese Elemente bei ihm erstmal Teil der Einnahmen (ESt) und des Umsatzes (USt) sind.

Sind diese Kosten f. Essen eigentlich zu 100% als
Betriebsausgabe abzugsfähig?

Wenn sie betrieblich veranlasst sind: Why not? Es ist allerdings nützlich, Entsprechendes auch vertraglich zu vereinbaren: Um dokumentieren zu können, dass nichts verschenkt worden ist, sondern dass der Auftraggeber sich vorher verpflichtet hat, den Consultant freizuhalten.

(Der IT-Facharbeiter kann sich ja alles mögliche bestellen)
Oder sind nur die Verpflegungspauschlen anzusetzten? Pro Tag
max.24 EUR, Rest = nichtabzugsfähige BA???

Nein, es ist das Problem des Consultants, was er diesen Einnahmen an Ausgaben gegenübersetzt. Den Rest versteuert er halt.

Könnte man denn Übernachtung + Essen unter dem Konto Wartung
Hard & Software verbuchen? (Somit 100% abzugsfähig?)

Wenns denn Wartung ist? Sonst ggf. aktivieren, falls etwas Neues entwickelt wird. Aber grundsätzlich ist das der richtige Weg: Ob ich jemanden in Geld oder in Bratwürsten bezahle, bleibt sich gleich. Das größte Problem ist, wie gesagt, dem Consultant zu erklären, wie das funktioniert: Dass er nämlich Einnahmen hat, für die er kein Geld sieht, sondern bloß Bratwürste und Schampus.

Schöne Grüße

MM
der seine Dividende bei der Walder Bräu AG auch nie in Geld sieht, sondern fertig auf Flaschen gezogen mit heimnimmt