Bewislast

Der Kläger behauptet mit dem Beklagten einen Vertrag Werkvertrag zum Lohn 800,- geschlossen zu haben . Der Beklagte behauptet Vertrag ja aber Lohn 400,-.
Wie liegt die Beweislast ?

Hallo Antje,

der Kläger muß sein Vorbringen mit Beweis belegen. Beim mündlichen Vertrag und ohne Zeugen sieht’s dabei für den Kläger nicht gut aus, abgesehen davon, daß eine Klage für die strittigen 400 DM kaum lohnt.
Sind die Verhältnisse so eindeutig? Vielleicht gab es zumindest mißverständliche Abmachungen. Dann wird ein Richter höchstwahrscheinlich einen Vergleich vorschlagen und die Kosten haben sich die Parteien zu teilen. Deshalb: Privat einigen und in der Mitte treffen. Das ist für beide billiger.

Gruß
Wolfgang

Hallo Antje,

der Kläger muß sein Vorbringen mit Beweis
belegen. Beim mündlichen Vertrag und ohne
Zeugen sieht’s dabei für den Kläger nicht
gut aus,

Zuerst Danke! Wäre für weitere Hinweise dankbar.

Der Kläger ist eine GmbH . Zeugen werden der Geschäftsführer und ein Angestellter sein .
Für den Beklagten (nat.Person) wird eine Angestellte aussagen . Realistisch werden beiden Seiten ihre Summen behaupten. Die Zeugen jeweils bestätigen.

abgesehen davon, daß eine Klage
für die strittigen 400 DM kaum lohnt.

Ist im Fall wohl tatsächlich wesentlich mehr.
Gibt es veröffentlichte Entscheidungen , aus denen Anhaltspunkte für die richterliche Überzeugungsbildung (Wem glaube ich?) klar werden?Wenn ja , wo?