Hallo,
das Wittum wurde bereits vor der Hochzeit festgelegt und gemeinsam mit der Morgengabe am Morgen nach der Hochzeitsnacht an die Frau übereignet.
Ergänzt wurde das Wittum durch Geschenke des Mannes an seine Ehefrau.
Dazu gehörten Kleider, Schmuck und Möbel; manchmal aber auch Grundbesitz und Immobilien.
Größere Schenkungen wurden für die Frau schriftlich hinterlegt und unter Zeugen abgegeben, damit sie später beweisen konnte, dass es sich um persönliches Eigentum handelte.
Handelte es sich um Adelige so wurde das Wittum (der Eigenbesitz) noch ergänzt durch lebenslange Zusatzeinkünfte aus den Ländereien.
Damit war gewährleistet, das die Witwe einen standesgemäßen Haushalt führen konnte.
Es grüßt
Yvisa