Bewohner und Anwohner

Hallo allerseits,

seit den 1980er Jahren wurden in vielen Städten sogenannte „Anwohner-Parkzonen“ geschaffen, meistens in der Nähe der Innenstädte gelegen. Wer dort wohnt, kann sich alljährlich bei der Stadtverwaltung eine Parkplakette kaufen und darf dann in den betreffenden Straßen parken. Auch ich hatte bis vor etwa drei Jahren hier in Saarbrücken einen solchen „Anwohner-Parkausweis“.

Seit 2003 (oder 2002?) jedoch habe ich einen „Bewohner-Parkausweis“, und die ansonsten klamme Stadtverwaltung hat es sich auch nicht nehmen lassen, sämtliche „Anwohner“-Schilder teilweise zu überkleben und das „An“ durch ein „Be“ auszutauschen, sodass es jetzt keine „Anwohner-Parkzonen“ mehr gibt, sondern „Bewohner-Parkzonen“.

Ich finde das seltsam, denn die Bezeichnung „Anwohner“ scheint mir treffender als „Bewohner“. Ich bewohne doch nicht die Straße…

Nun ist mir in der letzten Zeit mehrfach aufgefallen, dass andere Städten ebenso verfahren. Weiß jemand den Grund dafür? Ich vermute irgendeine juristische Spitzfindigkeit dahinter, aber womöglich gibt es doch (ausnahmsweise!) einen linguistischen Hintergrund?

Hallo,

Nun ist mir in der letzten Zeit mehrfach aufgefallen, dass
andere Städten ebenso verfahren. Weiß jemand den Grund dafür?
Ich vermute irgendeine juristische Spitzfindigkeit dahinter,
aber womöglich gibt es doch (ausnahmsweise!) einen
linguistischen Hintergrund?

Das ist wohl mehr eine juristische Spitzfindigkeit.
Der Grund (soweit ich mich erinnern kann): Die „Anwohnerparkzonen“ waren zu groß.
Da man nur an einer Straße wohnen kann, kann auch die AnwohnerParkzone nur eine Straße umfassen…also Bewohnerparkzonen!
Der Rest ist Juristenwortklauberei und Amtsschimmel…

2 links
http://www.ra-kotz.de/anwohnerparken.htm#BVerwG
http://www.adac.de/images/bewohnerparken_tcm8-26573.pdf

Viele Grüße
HylTox

BTW.: Draußen laufen gerade die Politessen und verteilen Zettel für alle nicht Bewohner (also geändert hat sich überhaupt nix!)

Die Begriffe bedeuten dasselbe.
Offenbar hatte es um den Begriff „Anwohner“, der in der StVO nicht definiert war, zwischen Anspruchstellern von Sonder-Parkgenehmigungen und Gemeinden Rechtsstreitigkeiten über die zulässige Größe einer „Anwohner“-Zone gegeben.
Hier hat 2001 der Bundesgesetzgeber eine Regelung getroffen, nach der in Großstädten die entsprechende Zone bis zu 1 Km umfassen darf.
Mit Änderung StVO 2002 ist der Begriff „Anwohner“ zum Begriff „Bewohner“ geändert. Der Begriff „Anwohner“ auf Verkehrs- und Zusatzzeichen war übergangsweise im ruhenden Verkehr nur noch bis 31.12.2003 zulässig.
Welchen Einfluss bei derartigen Änderungen das Verkehrsschilder-Gewerbe hat, entzieht sich meiner Kenntnis.