Bewohnerparkausweis nicht lesbar

Hallo zusammen, ich würde gerne wissen, ob es bei einem Bussgeld mit dem Wortlaut „ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus“ darum geht, dass man nachweisen muss, überhaupt einen Parkausweis zu besitzen. Oder ist es bereits ein Tatbestand, dass der Ausweis nicht gut lesbar war?

Hallo,

Hallo zusammen, ich würde gerne wissen, ob es bei einem Bussgeld mit dem Wortlaut „ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus“ darum geht, dass man nachweisen muss, überhaupt einen Parkausweis zu besitzen.

Nein, es geht darum, dass er für den Knöllchenlieferanten (KL) einfach nicht gut lesbar auslag.

Oder ist es bereits ein Tatbestand, dass der Ausweis nicht gut lesbar war?

Ja, ob er nun nicht gut lesbar oder gar nicht (und damit ebenfalls nicht gut lesbar) auslag, ist egal. Der KL prüft nicht, ob derjenige welche einen solchen hat, sondern ob einer gut lesbar ausliegt. Ist das nicht der Fall gibt es eben dieses Knöllchen.
Zu prüfen wäre als noch, ob einer gut lesbar auslag oder nicht.

Grüße

Hallo,

der Besitz nützt nichts, wenn man ihn in seiner Tasche mit sich führt oder umgekehrt auf das Amaturenbrett legt, so dass die Politessen ihn nicht lesen können.

VG
EK