Hallo!
Angenommen in einer Stadt wird in einem bestimmten Gebiet ein Fest
abgehalten. Das Fest wird von einer Privatperson ausgerichtet, die
von den Ausstellern Standmiete erhält und ihrerseits die
Ausstellungsflächen von der Stadt mietet.
Weiter sei angenommen, dass sich die Ausstellungsflächen zu einem
nicht unerheblichen Teil auf Bewohnerparkplätzen befinden (bzw. deren
Benutzung unmöglich machen, weil die Zufahrt nicht möglich ist), für
die die Nutzer jährlich einen geringen Verwaltungsbetrag bezahlen
(etwa 30 EUR).
Müsste die Stadt für die Zeit des Festes Parkplätze für Bewohner in
ausreichender Menge und zumutbarer Entfernung zu den eigentlichen
Bewohnerparkplätzen zur Verfügung stellen? Zum Beispiel dadurch, dass
sie einen etwas abgelegenen "Bezahl-"Parkplatz, der für Bewohner
ohnehin kostenfrei ist für die Zeit des Festes exklusiv für Bewohner
öffnet (also keine Bezahlkunden dort parken lässt)?
Oder wäre dies allein ein Problem der Bewohner und müssten diese sehr
weite Fußwege zu ihren Wohnungen und endloses Parkplatzsuchen in Kauf
nehmen?
Gruß
Tobi