Bez.Fortbildung bei Kündigung zurückzahlen?

Der Betrieb in dem ich arbeite finanziert mir ein Fernstudium und ich musste mich verpflichten zwei Jahre nach Beendigung des Studiums dort weiter zu arbeiten, ansonsten muss ich die gesamten Kosten zurückzahlen.
Jetzt habe ich gehört, dass das nicht rechtens ist und die Firma das Geld nicht zurück verlangen kann. Wenn ich während des Studiums mir einen neuen Arbeitgeber suche, muss ich lediglich die zukünftigen Kosten tragen. Ist das richtig??? Bitte helft mir!

Weiss ich leider nicht!

Hier kenne ich die aktuelle Rechtsprechung nicht. Im Zweifel wirst Du nicht darum herum kommen, Dich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Oft ist es aber auch so dass man mit einem neuen Arbeitgeber vereinbaren kann, dass dieser die Zahlung übernimmt.

Hallo Lucy,
siehe unten. Gruß J. Dietrich

Wenn ein Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber finanzierte Ausbildung abbricht, muss er die aufgelaufenen Kosten in der Regel ersetzen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind entsprechende Vertragsklauseln wirksam. Die Richter gaben damit der Sparkasse im bayerischen Moosburg recht. (Az: 3 AZR 621/08)
Die Sparkasse hatte in dem Fall mit einem Mitarbeiter die Weiterbildung zum Sparkassenbetriebswirt vereinbart. Der Studiengang bestand aus drei Kursen von jeweils fünf Wochen. Dazwischen lagen Wartezeiten von acht beziehungsweise sechs Monaten. Der Sparkassenzweckverband übernahm die Ausbildungskosten und zahlte die Vergütung fort. Laut Vertrag waren diese Kosten zurückzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer kündigt und so die Ausbildung abbricht. Im Streitfall kündigte der Mitarbeiter während der Wartezeit vor dem dritten Kurs. Für die ersten beiden Kurse verlangte der Sparkassenzweckverband nun 7922 Euro zurück.

Mit Erfolg, denn die Rückzahlungsklausel ist wirksam, wie das BAG entschied. Ein Arbeitnehmer, der auch eigene Vorteile von einer Ausbildung habe, werde durch solch eine Klausel nicht unangemessen benachteiligt. Das gelte auch, wenn eine Ausbildung in mehrere Abschnitte unterteilt ist, sofern der Ausbildungsträger dies so verlangt. Offen blieb, wie lang die Unterbrechungen sein dürfen. Denn natürlich darf der Arbeitgeber die Ausbildung nicht willkürlich strecken, um einen Mitarbeiter dauerhaft an sich zu binden. Das Urteil bezieht sich nicht auf die landläufig als Lehre bezeichnete Ausbildung im dualen System.

Hallo,
meines Wissens ist der Betrieb, der die Finanzierung des Studiums übernommen hat, berechtigt die Kosten zurückzufordern, wenn die Verpflichtung nicht eingehalten wird. Es handelt sich ja um erhebliche Kosten für den Arbeitgeber, von denen er sich einen Nutzen für seinen Betrieb verspricht.
Sicherheitshalber noch mal die kostenlose Rechtsauskunft des Arbeitsgerichtes befragen.
Mit freundlichen Grüßen
vom Stahlberg

Hallo Lucy,
bei uns haben wir eine ähnliche Regelung mit Fortbildungsmaßnahmen. Aber nicht so krass.
Die genauen Zahlen hab ich nicht im Kopf, es gibt eine Betriebsvereinbarung dazu. In etwa so, dass nach einem halben Jahr oder weniger der volle Preis zu erstatten ist, nach einem Jahr die Hälfte und so weiter und nach zwei Jahren nichts mehr.
Eine zweijährige Verpflichtung sieht in der Tat nach einem unwirksamen Knebelvertrag aus, aber das kann schlüssig sicher nur ein Rechtsanwalt eindeutig beantworten.
Achte darauf, dass Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultierst.

Viel Erfolg, Johannes

Hallo Lucy,

meines Wissens nach ist es völlig rechtens.
Wenn die Fortbildung unter der Prämisse von zwei weiteren Jahren gewährt wurde, muss der AG auch nur dann die Kosten tragen, wenn du den Teil einhältst.
Von einer teilweisen Zahlung habe ich noch nicht gehört.

Aber frag doch deinen Wunsch-Arbeitgeber, ob er die Fortbildung übernimmt.

Viele Grüße, nadomu

M.E.n. zählt was im Vertrag geregetl wurde. Es wurde ja auch das Geld genommen um zu studieren, warum sollte die Firma denn dann nicht das Recht haben zu sagen, wir haben gezahlt, jetzt wollen wir auch von dem Wissen profitieren. Ich fände alles andere auch unfaires Verhalten. Aber wie gesagt, es zählt, was im Vertrag steht.
mfg

Hallo,
soweit ich weiß, ist richtig, dass es unrechtens ist, Weiterbildungen der Mitarbeiter nur zu finanzieren, wennn diese sich verpflichten, im Unternehmen zu bleiben. Ich kannn also bestätigen, was Du geschrieben hast. Leider kann ich Dir nicht das Urteil dazu nennen, es müßte aber meiner Ansicht nach aus dem Jahr 2006 oder 2007 sein. Leider kann ich Dir dazu auch nichts genaueres sagen…
Grüße, Melli93

Hallo Lucy
Ich habe Dir mal eine interessante Seite rausgesucht.
Ich hoffe das hilft Dir. :smile:

http://www.palm-bonn.de/fortb.htm

LG Joachim

Sehr geehrte Lucy,

ich habe von solchen Verträgen gehört und wüsste nicht, warum sie nicht zulässig sein sollten. Ihr Arbeitgeber hat das Fernstudium sicher nicht verlangt. Solche Verträge - auch mit Rückzahlungsoption - sind durchaus üblich.

Dies ist keine Rechtsauskunft, eine solche kann nur ein Anwalt geben.

Manfred Schröder, www.alphaSales.de

Hallo,
leider kann ich mit einer gesicherten Auskunft nicht dienen.
MfG,
Gerry