Heißt das Kommanditist darf nicht mehr Gewinn ausgezahlt bekommen als seine Einlage beträgt?
Was ist wenn man mit dem Kommanditisten eine symbolische Einlage von einem Euro verabredet hat (Beitrag des Kommanditisten geschieht statt durch Kapital beispielsweise durch Einbringung von Sachwissen). Kann man ihm dann auch nur einen Euro Gewinn auszahlen?
Könnte man das im Gesellschaftsvertrag abweichend regeln oder ist dieser Paragraph verbindlich