Wenn man einen bezahlten Lottoschein samt Quittung findet, darf man den behalten wenn der Besitzer nicht namentlich ersichtlich ist?
Darf man den Gewinn abholen, falls es welchen gibt?
Dafür gibt es ein paar Paragraphen im BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/965.html
Tut man das nicht, droht möglicherweise:
Gegenfrage:
wie soll eigentlich der richtige Eigentümer des Lottoscheins nachweisen, dass es sein Schein ist, um ihn dann vom Fundbüro abzuholen? Sag jetzt nicht durch die getippten Zahlen…