ich suche einen Zahnarzt (gerne auch mit ausländischem Labor),
der mir für einen angemessenen! Preis Veneers oder Non-prep
Veneers (sichtbare Gebiss) macht. Gibt es sowas in Deutschland
oder muss ich tatsächlich ins grenznahe Ausland?
Servus zirablau,
was wäre denn das ‚grenznahe‘ Ausland? Schweiz? Bring viel Fränkli mit. Österreich? Kein nennenswerter Unterschied. Frankreich, Belgien, Niederlande? Schwierig zu überblicken. Dänemark? Kein nennenswerter Preisunterschied. Polen? Schon eher.
Also Polen. Wenn es um ästhetisch/kosmetische Fragen geht, muss ein Patient in der Lage sein, seine Wünsche und Vorstellungen zu kommunizieren, der Zahnarzt muss darauf eingehen können. Das wird schon in der Schweiz schwierig 
Die andere Seite der Medaille besteht darin, dass die optische Veränderung eines Gebisses mehr ein Prozess ist, als eine Lieferung von Werkstücken. Das geht nicht ab mit: Hingehen, ein paar Stunden den Mund aufmachen, beim nächsten Mal reinmachen und feddisch. Da will/muss das Labor eingebunden werden, da müssen Fotos gemacht werden, da muss zwischendurch einprobiert und korrigiert werden - das ist keine ‚one-off-Gechichte‘. Natürlich kann man das auch am Plattensee machen - wenn nix schiefläuft geht das während eines Urlaubs, wenn doch, wird’s leicht einmal stressig.
Also: IMO macht man sowas bei einem Zahnarzt, zu dem man die nächsten Jahre auch hingehen würde/wollte, aber das ist natürlich Geschmackssache.
Ein paar Infos noch: es gibt verchiedene Portale, wo man einen solch rezizvollen Auftrag ‚ausschreiben‘ kann - Zahnärzte bieten mit Preisen an, das Portal schöpft einen nennenswerten Anteil ab (das zahlt der Zahnarzt) und dann kann die Behandlung losgehen. Wer cool genug ist, sowas zu mögen, hat da einen möglichen Weg. Für mich ist das unvorstellbar.
Thema Gewährleistung: Veneers sind Wunsch-, oder Verlangensleistungen. Gesetzliche Krankenkassen haben damit nichts zu tun. Nur für Zahnersatz, der im Zuge einer kassenzahnärztlichen Maßnahme erstellt wird, gilt die zweijährige Gewährleistungspflicht, für Privatleistungen gilt Dienstvertragsrecht und damit fällt Gewährleistung flach.
Gruß
Kai Müller