Bezahlen des bildungsschecks nach abbruch der weiterbildung?

Muss ein Bildungsscheck ( NRW) bezahlt werden, wenn die Weiterbildungsmaßnahme abgebrochen wird?

Muss ein Bildungsscheck ( NRW) bezahlt werden, wenn die
Weiterbildungsmaßnahme abgebrochen wird?

Üblich ist,daß die Kosten zurückerstattet werden müssen,wenn der Grund für den Maßnahmeabbruch beim Teilnehmer zu suchen ist und er ihn zu verantworten hat. Wer also zu oft unentschuldigt fehlt, wer gegen Anordnungen verstößt usw und dadurch aus der Maßnahme fliegt, der „darf“ die Kosten zurückerstatten. Sachen wie z.B. Maßnahmeabbruch durch den Bildungsträger durch zuviele Krankheitstage des Teilnehmers sind hingegen kein Verschulden des Teilnehmers,womit eine Rückzahlung ausgeschlossen ist.