Bezahlen f. event. Jobangebot privater AV?

Rutsche nächsten Monat in Hartz IV und habe NULL Anspruch, muß sogar monatl. 150Euro für KV zahlen! Woher???

Dies ist schon ne rießen Frechheit, aber nun bekomm ich nicht mal nen Vermittlungsgutschein und ein privater AV verlangt von mir 600Euro (anstelle dieses Scheins)für ein „eventuelles“ Arbeitsverhältnis.

Wer könnte mir weiterhelfen??? Ist es rechtens Geld von einem Arbeitslosen zu verlangen für einen Job!?

Kennt jemand vielleicht Einzelfälle o.ä. wegen des Scheins vom Arbeitsamt?

Würde mich sehr über Antworten freuen. Dori

Hallo Dori,
also der Vermittlungsgutschein ist bei ALG II (Hartz IV) eine „Kann- Regelung“. D.h. es gibt für das Ausstellen keine Gesetzesgrundlage und es im Ermessen der ARGE ob sie dir einen ausstellt oder nicht.
Wenn der Kollege schon 600,- für seine evtl. Bemühungen verlangt würde ich auf gar keinen Fall zahlen. Priv- Arbeitsvermittler dürfen laut Gesetz Geld verlangen; bis zur Höhe des Gutscheines und es ist nur im Erfolgsfall (Vermittlung) fällig.

VG
Elmar