Hallo,
ich habe vor ein paar Monaten einen neuen Handyvertrag abgeschlossen. Vor kurzem habe ich nachgefragt, wie es mit einem Einzelverbindungsnachweis aussieht, und entsprechendes Informationsmaterial erhalten.
Es gab zwei Varianten: einen normalen EVN (kostenlos) und einen sog. „Verbindungs-Checker“, der noch diverse Statistiken zum Telefonverhalten beinhaltet (gegen Entgelt). Ich habe mich für den einfachen EVN entschieden und den Wisch zurückgesendet.
Jetzt habe ich meine erste Handyrechnung seitdem bekommen und habe dort nicht nur den kostenlosen EVN, sondern auch diesen Verbindungs-Checker in Rechnung gestellt bekommen. Ein Anruf bei der Hotline ergab natürlich nur, daß das da eingetragen sei und die Dame es jetzt austragen könne und das dann ab der übernächsten(!) Rechnung gelte.
Langsam habe ich den Verdacht, daß die das mit System machen. Schon bei der ersten Rechnung hatte ich die Grundgebühr für einen SMS-Abodienst zu bezahlen. Da das aber ein Centbetrag war, der auch sofort abbestellt werden konnte und ich mir nicht sicher war, ob das zum Grundangebot meines Vetrags gehörte, habe ich nichts gemacht. Aber was ist, wenn die extra bei allem möglichen Zeugs das den Leuten erstmal in Rechnung stellen, damit die das dann abbestellen und trotzdem die 2 Mal dafür bezahlen?
Deswegen will ich auf jeden Fall Widerspruch gegen die Rechnung einlegen. Dazu zwei Fragen:
Bei wem liegt die Beweislast, daß ich das bestellt habe? Also wenn der Anbieter kein schriftliches Dokument nachweisen kann, daß ich das bestellt habe, muß er mir das Geld dann erstatten? Oder muß ich beweisen, daß ich es nicht bezahlt habe?
Obwohl der Posten ausgewiesen war, war bei der Rechnung kein Verbindungs-Checker dabei… - hilft mir das meinem Widerspruch?
Wer kann mir helfen??
MfG
Julia
PS: Das Geld wurde natürlich schon per Lastschrift abgebucht…
grundsätzlich gilt, dass derjenige, der sich auf für ihn günstige Normen bzw. Rechtsfolgen beruft, dessen Voraussetzungen auch beweisen muss.
Hier kann sich der Vertragsanbieter ja nur auf den Vertrag berufen. Da du den „Verbindungschecker“ aber ja nicht ausgewählt hast, ist dieser auch nicht Vertragsinhalt geworden.
Der Vertragsanbieter müsste daher beweisen, dass er doch zum Vertragsinhalt geworden ist.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
diese Geschichten nehmen in den letzten Jahren rapide zu.
Das abgebuchte Geld kannst Du von Deiner Bank vielleicht noch zurückbuchen lassen - rede mal mit den Jungs.
Widerrufe unverzüglich die Lastschrifteinzugsermächtigung gegenüber Deinem Provider und informiere Deine Bank darüber. Dann ist der Geldhahn erst einmal zu. Bucht der Provider trotzdem weiterhin ab, kannst Du ihn strafrechtlich belangen.
Dann ziehst Du - vorausgesetzt, Du bist sicher, was Du seinerzeit unterschrieben hast (von solchen Sachen macht man eigentlich immer eine Kopie) - die zu unrecht erhobenen Beträge von der Rechnungssumme ab und überweist nur das, was Du auch in Anspruch genommen hast.
Damit schiebst Du Deinem Provider den schwarzen Peter rüber. Will er die zu unrecht erhobenen Beträge von Dir eintreiben, wird er Dir wohl einen Mahnbescheid schicken müssen. Zahlst Du trotzdem nicht, findet Ihr euch relativ schnell vor Gericht wieder. Da muss Dein Provider die Rechtmäßigkeit seiner Forderung beweisen. Das kann er nicht, wenn sich die Geschichte wie von Dir dargestellt verhält. Also geht der Provider mit seiner Klage in die Knie, darf die Verfahrenskosten und auch noch Deine Auslagen bezahlen. Das ist in aller Regel sehr heilsam!
Dann wird das Chaos nämlich nur noch größer, wenn Du zurückbuchst. Bei diesem Provider war es bei mir ähnlich.
Zuviel abgebucht, telefonische Absprachen nicht eingehalten, Gutschriften erteilt und nicht eingelöst.
Als ich dann sauer wurde und einfach die Abbuchung zurückgeholt habe, wurde der Vertrag trotz teleonischer Entschuldigung etc gesperrt.
Kurzdrauf kam eine Kanzlei aus HH mit einem enormen Briefkopf und da wußte ich erst, was ich für ein übler Bursche war
Kurzum, die Mühe war erheblich, und das wegen damaliger rund 25 Mark.
Hallo Ede,
*g* doch! Hab das aber nicht über das Unternehmen selbst gemacht, sondern über einen Service-Provider. So weit wie Du will ich es eigentlich nicht kommen lassen, denn dafür sidn auch bei mir die Kosten zu gering. Trotzdem danke für den Bericht!
Hi,
danke für eure ausführlichen Antworten! Ich habe ehrlich gesagt weder Nerven noch Geld, um vor Gericht zu ziehen, und hoffe doch sehr, daß die Angelegenheit sich anders löst…