das problem ist nun das man bei den meisten interessanten
großhändlern im inet eine ust-id zur anmeldung braucht.
wenn ich jetzt eine ust-id anfordere muss ich ja vorsteuer
bezahlen, aber bekomme ich die zurück wenn ich unter den
jährlichen 17.500,00 bleibe?
Hallo,
erst einmal Glückwunsch zur Gründung der eigenen Existenz. Allerdings herrscht bei der USt-ID immer wieder Verwirrung. Sie hat nichts mit der deutschen Umsatzsteuer zu tun. Auch als Kleingewerbetreibender kannst du beim Bundeszentralamt für Finanzen in Saarlouis eine USt-ID beantragen. Diese brauchst du ohnehin für Warenlieferungen ins Ausland. Während umsatzsteuerpflichtige Unternehmen für diese Warenlieferungen eine zusammenfassende Meldung machen müssen, sieht es bei Kleinunternehmern anders aus. Trotzdem sie die USt-ID erhalten können, müssen sie keine zusammenfassende Meldung abgeben und auf den Rechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Ebenso wenig bist du zur Abgabe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Näheres zu den Regelungen der USt-ID für Kleinunternehmer findest du auch unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/wie-war-das-gl…. Außerdem würde ich empfehlen, die USt-ID, anstelle der normalen Steuernummer auf Rechnungen anzugeben. Denn so kann kein Dritter Daten beim Finanzamt über dich abfragen.