moin,
ein fuehrerscheinneuling wird von der polizei kontrolliert - man bemaengelt angemalte ( schwarze ) rueckleuchten, die keine betriebserlaubnis haben.
die polizei will das vergehen per photo festhalten, aber die kamera funktioniert nicht.
einige zeit vergeht, die rueckleuchten werden gegen normale zugelassene ausgetauscht.
nun kommt ein bussgeldbescheid mit punkteandrohung - die punkte wuerden beim fuehrerscheinneuling zu fahrverbot fuehren.
sollte man nun bezahlen und somit das vergehen zugeben, oder sollte man frech sagen, mit den lichtern war und ist alles im gruenen bereich?
gruss
khs
Hi,
sollte man nun bezahlen und somit das vergehen zugeben, oder
sollte man frech sagen, mit den lichtern war und ist alles im
gruenen bereich?
ich glaube, ich verstehe die Frage nicht. Sind die kontrollierenden Polizisten inzwischen verstorben?
Gruß
Christian
moin!
nun denn: es waren 2 polizisten: der eine tierisch dienstgeil - der andere augenzwinkernd… er sagte ohne beisein seines kollegen: bau das schleunigst um… und der jugendliche vermeintliche „straftaeter“ hatte nen kumpel dabei, der rueckerinnernd meint, mit den lichtern war alles in ordnung…
die frage lautet eigentlich: ist das bezahlen des bussgeldes eine schuldanerkenntnis und wird das zwangslaeufig zum fahrverbot fuehren?
gruss
kuddel
gruss
kuddel
moin,
Tach,
ein fuehrerscheinneuling wird von der polizei kontrolliert -
man bemaengelt angemalte ( schwarze ) rueckleuchten, die keine
betriebserlaubnis haben.
nanana
die polizei will das vergehen per photo festhalten, aber die
kamera funktioniert nicht.
soll vorkommen
einige zeit vergeht, die rueckleuchten werden gegen normale
zugelassene ausgetauscht.
Will ich hoffen.
Gab es eigentlich ne Mängelkarte?
nun kommt ein bussgeldbescheid mit punkteandrohung - die
punkte wuerden beim fuehrerscheinneuling zu fahrverbot
fuehren.
Seit wann führt Fahren ohne Betriebserlaubnis zum Fahrverbot???
Ein Führerscheinneuling muss bei Punkten mit einer Nachschulung rechnen (ob das hier der Fall ist, ist mir gegenwärtig nicht gegenwärtig).
Ein Fahrverbot kommt hier nicht in Betracht - es sei denn, die Bußgeldvorschriften wären in den letzten drei Jahren so extrem verschärft worden.
sollte man nun bezahlen und somit das vergehen zugeben, oder
sollte man frech sagen, mit den lichtern war und ist alles im
gruenen bereich?
nenene
Auch der „Freund, der rückerinnernd meint, es sei alles in Ordnung gewesen“ (warum ist denn dann ausgetauscht worden?) , kann dir da nicht helfen. Jeder Polizist weiß, dass er vor Gericht die Wahrheit sagen muss (auch der mit dem Augenzwinkern) und dass eine Anschuldigung ohne Grund ein Strafverfahren gegen ihn nach sich zieht.
Ich bin der Ansicht: Zahle und lerne. Genau das, und nicht mehr ist der Sinn eines OWi-Verfahrens.
gruss
khs
Gruß
HaWeThie
Moin,
ich denke, daß zwei Polizeibeamte als Zeugen ausreichen und bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung kein Beweisfoto notwendig wäre. Es wäre nur zu prüfen, ob eventuell ein Verfahrensfehler gemacht wurde, da anscheinend keine Mängelkarte ausgestellt wurde. Vielleicht könnte Dein Freund sagen, die Beamten hätten es bei einer mündlichen Verwarnung bewenden lassen, er habe laut deren Anweisung die Leuchten umgehend ausgetauscht und sei nun ganz überrascht über das Bußgeldverlangen ?
Gruß,
Tommy
Hi!
Das ist der übliche Käse der deutschen Verkehrspolizei. liueber junge Leute ärgern, als Bankräuber fangen…
So, nachdem das geklärt ist: ab zum Rechtsanwalt.
Vor Gericht lässt sich in solchen Fällen erfahrungsgemäss (aber ohne Gewähr) das Fahrverbot abwandeln.
Im Falle eines FS-Neulings ist das evtl. etwas schwieriger, aber ich denke, es ist den versuch wert.
Zumindest sind die Polizisten während der Gerichtsverhandlung weg von der Straße…
Grüße,
Mathias
Hi!
Hallo,
Das ist der übliche Käse der deutschen Verkehrspolizei.
liueber junge Leute ärgern, als Bankräuber fangen…
ohhh, wie ich diese Sprüche liebe.
So, nachdem das geklärt ist: ab zum Rechtsanwalt.
Vor Gericht lässt sich in solchen Fällen erfahrungsgemäss
(aber ohne Gewähr) das Fahrverbot abwandeln.
Was für ein Fahrverbot???
Wenn die angaben hier stimmen, gibt es keins.
(Bei nem Fahranfänger jedoch eine Nachschulung)
Zumindest sind die Polizisten während der Gerichtsverhandlung
weg von der Straße…
und können weder Bankräuber fangen noch wilde Hirnis, die meinen, dass frei Fahrt für freie Bürger gilt - unabhängig von Gesetzen.
Gruß
HaWeThie
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Hi!
Das ist der übliche Käse der deutschen Verkehrspolizei.
liueber junge Leute ärgern, als Bankräuber fangen…
ohhh, wie ich diese Sprüche liebe.
Ich auch, hawethie, ich auch…
So, nachdem das geklärt ist: ab zum Rechtsanwalt.
Vor Gericht lässt sich in solchen Fällen erfahrungsgemäss
(aber ohne Gewähr) das Fahrverbot abwandeln.
Was für ein Fahrverbot???
Wenn die angaben hier stimmen, gibt es keins.
(Bei nem Fahranfänger jedoch eine Nachschulung)
Ist es nicht so, dass man in dieser Hinsicht die Regelungen deutlich verschärft hat?
Zumindest sind die Polizisten während der Gerichtsverhandlung
weg von der Straße…
und können weder Bankräuber fangen noch wilde Hirnis, die
meinen, dass frei Fahrt für freie Bürger gilt - unabhängig von
Gesetzen.
Bankräuber fangen sie sowieso nicht und die von Dir beschriebenen Leute (Hirnis) sind wohl eher in der Minderheit. Der normale Bürger wird wegen Nichtigkeiten kriminalisiert, daher ist das „Gesetz“ natürlich immer ein nettes Totschlagargument.
Ein gesetz, welches wegen Nichtigkeiten reihenweise Existenzen vernichtet, ist jedoch änderungswürdig, wie ich meine.
Grüße,
Mathias